Behinderung Feststellung
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Begriffe im Kontext
Schwerbehindertenausweis (Synonym), Behinderung (Synonym), Schwerbehinderung Blind (Synonym), Blindheit (Synonym), gehbehindert (Synonym), Gehbehinderung (Synonym), Gehörlos (Synonym), Grad der Behinderung (Synonym), Gehörlosigkeit (Synonym), Merkzeichen (Synonym), Nachteilsausgleich (Synonym), Rundfunkgebührenermäßigung (Synonym), Schwerbehindertenantragsstellung (Synonym), Verschlechterungsantrag (Synonym), Blind (Synonym), Schwer-in-Ordnung-Ausweis (Synonym), Neufeststellung (Synonym), Neufeststellungsantrag (Synonym), Verschlechterung (Synonym), Verschlimmerung (Synonym), Erstantrag (Synonym)
Fachlich freigegeben am
13.11.2023
Fachlich freigegeben durch
SI 55 - Schwerbehindertenfeststellungen
§ 2 Sozialgesetzbuch (SGB) IX
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__2.html
§ 152 Sozialgesetzbuch (SGB) IX
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__152.html
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__2.html
§ 152 Sozialgesetzbuch (SGB) IX
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__152.html
Wenn Sie von einer Behinderung betroffen sind, können Sie die Feststellung Ihrer Behinderung beantragen. Dabei wird auch der Grad Ihrer Behinderung festgelegt.
Wenn Sie eine Behinderung haben, die Sie gesundheitlich beeinträchtigt, können Sie die Feststellung Ihrer Behinderung beantragen.
Im Rahmen der Prüfung stellt die zuständige Stelle gegebenenfalls den Grad Ihrer Behinderung fest. Sollte die Prüfung einen Grad der Behinderung von 50 oder mehr ergeben, können Sie einen Schwerbehindertenausweis beantragen.
Im Zuge der Prüfung können bei Ihnen neben dem Grad der Behinderung eventuell auch besondere gesundheitliche Einschränkungen festgestellt werden. Wenn Sie einen Schwerbehindertenausweis beantragen, werden die dazugehörigen Merkzeichen in Ihren Schwerbehindertenausweis eingetragen. Folgende Merkzeichen können Ihnen anerkannt werden und berechtigen Sie zu weiteren Nachteilsausgleichen:
Im Rahmen der Prüfung stellt die zuständige Stelle gegebenenfalls den Grad Ihrer Behinderung fest. Sollte die Prüfung einen Grad der Behinderung von 50 oder mehr ergeben, können Sie einen Schwerbehindertenausweis beantragen.
Im Zuge der Prüfung können bei Ihnen neben dem Grad der Behinderung eventuell auch besondere gesundheitliche Einschränkungen festgestellt werden. Wenn Sie einen Schwerbehindertenausweis beantragen, werden die dazugehörigen Merkzeichen in Ihren Schwerbehindertenausweis eingetragen. Folgende Merkzeichen können Ihnen anerkannt werden und berechtigen Sie zu weiteren Nachteilsausgleichen:
- G – erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr
- aG – außergewöhnliche Gehbehinderung
- H – Hilflosigkeit
- B – Berechtigung für eine ständige Begleitung bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel
- RF – Rundfunkgebührenermäßigung und/oder Gebührenermäßigung beim Telefonanschluss
- GL – Gehörlosigkeit
- BL – Blindheit
- TBL - Taubblindheit
- formloser Antrag auf Feststellung einer Behinderung
- Antragsformular der zuständigen Stelle
- wenn vorhanden:
- anderweitige Feststellungsnachweise über den Grad der Behinderung (beispielsweise Rentenbescheid oder entsprechende Verwaltungs- oder Gerichtsentscheidung)
- relevante medizinische Unterlagen, zum Beispiel Gutachten
- bei Vertretung: Vollmacht oder Ausweis der betreuenden Person
- für Antragstellende ohne Staatsbürgerschaft eines Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU): Nachweis über rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland
- Sie sind durch Ihre Behinderung bereits länger als sechs Monate in Ihrer Gesundheit beeinträchtigt.
- Ihre Behinderung beeinträchtigt sie insoweit, dass Ihnen dadurch die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erschwert oder sie verhindert wird.
- Ihre gesundheitlichen Beeinträchtigungen sind durch ärztliche Unterlagen belegt.
- Sie reichen Ihren Antrag bei der zuständigen Stelle ein.
- Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag. Gegebenenfalls fordert die zuständige Stelle weitere Unterlagen selbständig an, um den medizinischen Sachverhalt zu klären.
- Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid, mit dem für Sie gegebenenfalls ein Grad der Behinderung sowie etwaige Merkzeichen festgestellt wird.
Die Bearbeitungsdauer ist individuell und hängt unter anderem maßgeblich von der Vollständigkeit der Angaben und der anzufordernden medizinischen Unterlagen ab.
Obwohl ein formloser Antrag möglich ist, wird von Ihnen im Nachgang das ausgefüllte Antragsformular benötigt.
- von einer Behinderung Betroffene können eine Feststellung der Behinderung beantragen
- bei der Feststellung der Behinderung wird der Grad der Behinderung festgelegt
- eventuell werden auch Merkzeichen für besondere gesundheitliche Einschränkungen vergeben:
- G – erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr
- aG – außergewöhnliche Gehbehinderung
- H – Hilflosigkeit
- B – Berechtigung für eine ständige Begleitung bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel
- RF – Rundfunkgebührenermäßigung und/oder Gebührenermäßigung beim Telefonanschluss
- GL – Gehörlosigkeit
- BL – Blindheit
- TBL – Taubblindheit
Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service