Wertmarke auf Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis Ausstellung
Inhalt
Begriffe im Kontext
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
http://www.gesetze-im-internet.de/schwbawv/__3a.html
§ 3a Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG 2002)
https://www.gesetze-im-internet.de/kraftstg/__3a.html
§ 228 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB) IX
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__228.html
Wenn Sie einen zweifarbigen Schwerbehindertenausweis mit bestimmten Merkzeichen haben, können Sie ein Beiblatt und eine Wertmarke beantragen. Mit dem Beiblatt und der Wertmarke können Sie kostenlos im Personennahverkehr fahren und/oder eine Ermäßigung bei der Kraftfahrzeug-Steuer erhalten.
Damit Sie die kostenfreie Beförderung im Personennahverkehr nutzen können, müssen Sie gegen Zahlung einer Eigenbeteiligung eine Wertmarke für ein halbes oder ein ganzes Jahr kaufen. Wenn Sie bestimmte Sozialleistungen bekommen oder bestimmte Merkzeichen auf Ihrem Schwerbehindertenausweis vermerk sind, kann Ihre Eigenbeteiligung entfallen. Wahlweise können Sie stattdessen ein Beiblatt ohne Wertmarke beantragen, um eine Ermäßigung der Kraftfahrzeug-Steuer zu erhalten.
Wenn in Ihrem Schwerbehindertenausweis bestimmte Merkzeichen hinterlegt sind, gibt es die Möglichkeit, mit dem Beiblatt mit Wertmarke sowohl die Ermäßigung der Kfz-Steuer als auch die unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Nahverkehr in Anspruch zu nehmen.
Wenn Ihr Beiblatt beschädigt ist oder Sie es verloren haben, können Sie eine Ersatzausstellung beantragen.
- gültiger zweifarbiger Schwerbehindertenausweis inklusive bestimmter Merkzeichen
- gegebenenfalls Nachweise zum Leistungsbezug bestimmter Sozialleistungen für die Kostenbefreiung von der Eigenbeteiligung an der Wertmarke
- Sie haben einen festgestellten Grad der Behinderung von mindestens 50.
- Sie besitzen einen gültigen zweifarbigen Schwerbehindertenausweis.
- Ihnen ist mindestens eins der folgenden Merkzeichen zuerkannt worden: G, aG, Bl, H, Gl.
Sie erhalten die Wertmarke ohne Eigenbeteiligung, wenn Ihnen wenigstens eines der Merkzeichen Bl oder H zuerkannt wurde oder wenn Sie als schwerbehinderter Mensch bestimmte Sozialleistungen beziehen.
Wenn Sie die Voraussetzungen für ein Beiblatt mit Wertmarke mit Eigenbeteiligung erfüllen, wird Ihnen ein Überweisungsträger übersandt. Das Beiblatt mit Wertmarke wird Ihnen zugesandt, sobald Sie die Eigenbeteiligung gezahlt haben.
Wenn Sie die Voraussetzungen für ein Beiblatt mit Wertmarke ohne Eigenbeteiligung erfüllen, wird Ihnen das Beiblatt mit Wertmarke gleich zugesandt.
Wenn Sie die Voraussetzungen nicht erfüllen, erhalten Sie einen ablehnenden Bescheid.
- Bei Beiblatt mit entgeltlicher Wertmarke oder ohne Wertmarke circa wenige Tage
- Bei Beiblatt mit unentgeltlicher Wertmarke circa zwei Wochen
- Bei einer Ablehnung kann die Bearbeitungsdauer abweichen
Abhängig vom Eingang des Antrags. Sofern der Monat der Antragstellung schon fortgeschritten ist, wird das Beiblatt mit Wertmarke erst für den nächsten Monat ausgestellt.
- Zweifarbiger Schwerbehindertenausweis mit bestimmten Merkzeichen ermöglicht Antrag auf Beiblatt und Wertmarke.
- Beiblatt und Wertmarke ermöglichen kostenlose Beförderung im Personennahverkehr oder Kfz-Steuerermäßigung.
- Wertmarke für kostenlose Beförderung im Personennahverkehr ist gegen Zahlung einer Eigenbeteiligung erhältlich (für ein halbes oder ganzes Jahr). Eigenbeteiligung kann entfallen bei bestimmten Sozialleistungen oder Merkzeichen.
- Alternativ kann ein Beiblatt ohne Wertmarke für Kfz-Steuerermäßigung beantragt werden.
- Bei bestimmten Merkzeichen können sowohl Kfz-Steuerermäßigung als auch kostenlose Beförderung mit Beiblatt und Wertmarke in Anspruch genommen werden.
- Beschädigtes oder verlorenes Beiblatt kann ersetzt werden.