Beschädigtenversorgung nach Häftlingshilfegesetz Gewährung
Inhalt
Begriffe im Kontext
politischer Gewahrsam (Synonym), Beschädigtenrente (Synonym)
Fachlich freigegeben am
12.09.2022
Fachlich freigegeben durch
SI 531-alt
Wenn Sie durch eine Unrechtshaft zu Schaden gekommen sind, können Sie soziale Ausgleichsleistungen in Anspruch nehmen.
Als Personen deutscher Staatsangehörigkeit, die nach dem Zweiten Weltkrieg
- in der sowjetischen Besatzungszone (SBZ) oder
- im sowjetischen Sektor Berlins oder
- in den Staaten des Ostblocks
aus politischen Gründen in Gewahrsam genommen wurde, können Sie Anspruch auf finanzielle Ausgleichsleistungen haben. Auch als familienangehörige und hinterbliebene Person können Sie einen Anspruch haben.
Wenn Sie Leistungen erhalten möchten, müssen Sie einen Antrag bei der zuständigen Stelle einreichen.
Sie beziehungsweise die Inhaftierte Person wurden während der Haft gesundheitlich geschädigt.
- Sie reichen Ihren Antrag zusammen mit den notwendigen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
- Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen und Informationen bei Ihnen nach.
- Sie erhalten eine schriftliche Mitteilung mit der Entscheidung über Ihren Antrag.
Bei der Antragsstellung sind keine Fristen zu beachten. Eventuelle Leistungen werden erst ab dem Zeitpunkt der Antragstellung gewährt.
- Häftlingshilfegesetz regelt finanzielle Ausgleichsleistungen für Personen deutscher Staatsangehörigkeit, die nach dem Zweiten Weltkrieg aus politischen Gründen in Gewahrsam genommen wurden
- in der sowjetischen Besatzungszone (SBZ)
- im sowjetischen Sektor Berlins
- in den Staaten des Ostblocks
- berechtigt sind auch Angehörige und Hinterbliebene
Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service