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Beschädigtenversorgung nach Häftlingshilfegesetz Gewährung

Hamburg 99056001080000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99056001080000

Leistungsbezeichnung

Beschädigtenversorgung nach Häftlingshilfegesetz Gewährung

Leistungsbezeichnung II

Hilfen für Menschen, die durch eine Unrechtshaft zu Schaden gekommen sind

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

politischer Gewahrsam (Synonym), Beschädigtenrente (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

12.09.2022

Fachlich freigegeben durch

SI 531-alt

Handlungsgrundlage

§ 4 Häftlingshilfegesetz (HHG):
www.gesetze-im-internet.de/hhg/__4.html
 

Teaser

Wenn Sie durch eine Unrechtshaft zu Schaden gekommen sind, können Sie soziale Ausgleichsleistungen in Anspruch nehmen.

Volltext

Als Personen deutscher Staatsangehörigkeit, die nach dem Zweiten Weltkrieg

  • in der sowjetischen Besatzungszone (SBZ) oder
  • im sowjetischen Sektor Berlins oder
  • in den Staaten des Ostblocks

aus politischen Gründen in Gewahrsam genommen wurde, können Sie Anspruch auf finanzielle Ausgleichsleistungen haben. Auch als familienangehörige und hinterbliebene Person können Sie einen Anspruch haben.

Wenn Sie Leistungen erhalten möchten, müssen Sie einen Antrag bei der zuständigen Stelle einreichen.

Erforderliche Unterlagen

  • Rehabilitierungsbescheinigung

Voraussetzungen

Sie beziehungsweise die Inhaftierte Person wurden während der Haft gesundheitlich geschädigt.

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

  • Sie reichen Ihren Antrag zusammen mit den notwendigen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein. 
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen und Informationen bei Ihnen nach. 
  • Sie erhalten eine schriftliche Mitteilung mit der Entscheidung über Ihren Antrag.

Bearbeitungsdauer

Selten unter 12 Monaten

Frist

Bei der Antragsstellung sind keine Fristen zu beachten. Eventuelle Leistungen werden erst ab dem Zeitpunkt der Antragstellung gewährt.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Es gibt keine Besonderheiten.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Kurztext

  • Häftlingshilfegesetz regelt finanzielle Ausgleichsleistungen für Personen deutscher Staatsangehörigkeit, die nach dem Zweiten Weltkrieg aus politischen Gründen in Gewahrsam genommen wurden
    • in der sowjetischen Besatzungszone (SBZ)
    • im sowjetischen Sektor Berlins
    • in den Staaten des Ostblocks
  • berechtigt sind auch Angehörige und Hinterbliebene

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service

Zuständige Stelle

Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration

Formulare

nicht vorhanden

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