Elterngeld Bewilligung
Inhalt
Begriffe im Kontext
Elternzeit (Synonym), Erziehungsgeld (Synonym), Familiengeld (Synonym)
Fachlich freigegeben am
01.11.2022
Fachlich freigegeben durch
Herrmann, Damaris
§§1 - 4d Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)
https://www.gesetze-im-internet.de/beeg/
https://www.gesetze-im-internet.de/beeg/
Wenn Sie Ihr Kind nach der Geburt betreuen, können Sie Elterngeld beantragen, um Ihr fehlendes Einkommen auszugleichen.
Elterngeld ist eine Leistung für Eltern von Säuglingen und Kleinkindern. Es ersetzt einen Teil des entfallenden Einkommens, wenn Sie nach der Geburt für Ihr Kind da sein wollen und Ihre berufliche Arbeit unterbrechen oder einschränken. Elterngeld gibt es auch für Eltern, die vor der Geburt gar kein Einkommen hatten. Wenn Sie Elterngeld in Anspruch nehmen wollen, müssen Sie dies bei der zuständigen Stelle beantragen.
Elterngeld gibt es in drei Varianten:
Auch wenn Sie alleinerziehend sind, können Sie die verschiedenen Varianten beantragen. Für Adoptivkinder und Kinder in Adoptionspflege ist ebenfalls Elterngeld möglich.
Die Höhe des Elterngelds wird individuell berechnet. Die Berechnung richtet sich nach dem Einkommen, das Sie vor der Geburt hatten und das nach der Geburt wegfällt. Wenn Sie vor der Geburt gar kein Einkommen hatten oder nach der Geburt kein Einkommen wegfällt, bekommen Sie einen Mindestbetrag. Beim Basiselterngeld sind das mindestens EUR 300,00 monatlich.
Elterngeld gibt es in drei Varianten:
- Basiselterngeld (BEG)
- Elterngeld Plus (EGP)
- Partnerschaftsbonusmonate (PBM)
Auch wenn Sie alleinerziehend sind, können Sie die verschiedenen Varianten beantragen. Für Adoptivkinder und Kinder in Adoptionspflege ist ebenfalls Elterngeld möglich.
Die Höhe des Elterngelds wird individuell berechnet. Die Berechnung richtet sich nach dem Einkommen, das Sie vor der Geburt hatten und das nach der Geburt wegfällt. Wenn Sie vor der Geburt gar kein Einkommen hatten oder nach der Geburt kein Einkommen wegfällt, bekommen Sie einen Mindestbetrag. Beim Basiselterngeld sind das mindestens EUR 300,00 monatlich.
- Antrag auf Elterngeld
- Geburtsurkunde zur Beantragung von Elterngeld (Original) - sofern Sie die Geburtsurkunde noch nicht vom Standesamt erhalten haben, können Sie den Antrag auch ohne Geburtsurkunde stellen. Sie müssen die Geburtsurkunde dann schnellstmöglich nachreichen.
- Personalausweis oder Pass mit Aufenthaltstitel
- Bescheinigung A (Bescheinigung der Krankenkasse / Versicherung / Personalabteilung)
- Bescheinigung B (Nachweis über Elternzeit oder Teilzeit bis 32 Stunden vom Arbeitgeberin beziehungsweise Arbeitgeber)
- Bescheinigung C (Nachweis über schwangerschaftsbedingte Erkrankung)
- Verdienstabrechnungen mindestens 14 Monate vor Geburt des Kindes
- Steuerbescheid aus dem Jahr vor Geburt des Kindes
- Einkommensprognose bei Einkommen während des Elterngeldbezuges
- Sie betreuen und erziehen Ihr Kind selbst,
- Sie haben einen Wohnsitz in Deutschland oder halten sich gewöhnlich hier auf,
- Sie leben mit Ihrem Kind in einem gemeinsamen Haushalt,
- Sie sind entweder gar nicht erwerbstätig oder in der Regel nicht mehr als 32 Stunden pro Woche
- Für Kinder, die nach dem 01.04.2025 geboren sind:
Ihr zu versteuerndes Einkommen lag nicht über 175.000 € (Alleinerziehende bzw. Elternpaare zusammen)
Für Kinder, die nach dem 01.04.2024 geboren sind:
Ihr zu versteuerndes Einkommen lag nicht über 200.000 € (Alleinerziehende bzw. Elternpaare zusammen)
- Sie reichen Ihren Antrag samt aller notwendigen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
- Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls notwendige Unterlagen bei Ihnen nach.
- Die zuständige Stelle teil Ihnen das Ergebnis der Prüfung schriftlich mit.
Sie können den Elterngeld-Antrag erst nach der Geburt stellen.
Den Antrag stellen Sie am besten innerhalb der ersten 3 Lebensmonate Ihres Kindes, denn Elterngeld wird maximal für 3 Lebensmonate rückwirkend gezahlt.
Den Antrag stellen Sie am besten innerhalb der ersten 3 Lebensmonate Ihres Kindes, denn Elterngeld wird maximal für 3 Lebensmonate rückwirkend gezahlt.
Als Hilfe zur Planung und Berechnung können Sie den Elterngeld-Rechner des Bundesfamilienministeriums nutzen.
Bei Beschwerden, bei denen die Elterngeldstelle nicht abhelfen konnte, können Sie sich an die jeweilige Aufsichtsbehörde des Bundeslandes wenden.
Bei Beschwerden, bei denen die Elterngeldstelle nicht abhelfen konnte, können Sie sich an die jeweilige Aufsichtsbehörde des Bundeslandes wenden.
- Elterngeld beantragen
- Ersatz für einen Teil des Einkommens, das bei Freistellung von der Arbeit zur Betreuung des Kindes nach Geburt wegfällt
- Drei Varianten:
- Basiselterngeld (BEG)
- Elterngeld Plus (EGP)
- Partnerschaftsbonusmonate (PBM)
- Elterngeld Plus und Partnerschaftsbonusmonate unterstützen bei partnerschaftlicher Aufteilung der Familien- und Erwerbsarbeit
- Elterngeld auch möglich unter anderem für Erwerbslose, Studierende, Alleinerziehende, Adoptivkinder, Kinder in Adoptionspflege
Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service