Wohngeld Änderungen bei Neuantrag
Inhalt
Begriffe im Kontext
Mietzuschuss (Synonym), Wohngeldangelegenheiten (Synonym), Lastenzuschuss (Synonym), Wohngeldbescheid (Synonym)
Fachlich freigegeben am
20.05.2025
Fachlich freigegeben durch
Fachamtsleitung GS (Eimsbüttel)
§ 27 Wohngeldgesetz (WoGG) Änderung des Wohngeldes
https://www.gesetze-im-internet.de/wogg/__27.html
https://www.gesetze-im-internet.de/wogg/__27.html
Während Sie Wohngeld erhalten, können Sie jederzeit einen Änderungsantrag stellen. Falls es zu Änderungen kommt, die Ihr Wohngeld verringern könnten, müssen Sie diese umgehend melden.
Während Sie Wohngeld beziehen, können Sie einen neuen Antrag auf ein höheres Wohngeld stellen, wenn:
Änderungen, die Ihr Wohngeld mindern könnten, müssen Sie der zuständigen Stelle melden.
- Ihr Gesamteinkommen gesunken ist,
- mehr Personen in Ihrem Haushalt leben oder
- Ihre Miete oder Wohnkosten bei Eigentum gestiegen sind.
Änderungen, die Ihr Wohngeld mindern könnten, müssen Sie der zuständigen Stelle melden.
- Nachweise über Änderung der Miete oder Belastung
- Nachweise zum geänderten Einkommen
- Nachweise zur Änderung der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder.
- Gegebenenfalls können weitere Unterlagen erforderliche sein, wie
- Nachweise über weitere Einkommen
- Nachweise bei Eigentum
- Selbstauskunft einer selbständig tätigen Person
- Einkommensprognose bei Selbständigen
- Schwerbehindertennachweis
- gegebenenfalls weitere erforderliche Unterlagen erfahren Sie von der zuständigen Stelle.
- Um Ihren Wohngeldantrag ändern zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, zum Beispiel:
- Ihr Gesamteinkommen ist um mehr als 15% gesunken ist.
- Es leben weniger Menschen mit Ihnen in Ihrem Haushalt zusammen?
- Ihre Miete oder Wohnkosten bei selbstgenutztem Wohneigentum sind um mehr als 15% gestiegen.
- Die Änderungen sind nachweisbar und relevant für die Berechnung des Wohngeldes.
- Sie informieren die zuständige Stelle persönlich, schriftlich oder telefonisch über die Änderungen.
- Die zuständige Stelle teilt Ihnen mit, welche Unterlagen sie von Ihnen benötigt.
- Sie stellen einen Änderungsantrag und reichen ihn mit den erforderlichen Unterlagen ein.
- Die zuständige Stelle prüft Ihre Angaben und Ihre Unterlagen.
- Die zuständige Stelle berechnet Ihr Wohngeld erneut.
- Sie erhalten einen Bescheid.
- Ihr Wohngeld wird angepasst.
Die zuständige Stelle bearbeitet Ihre Änderung so schnell wie möglich. Wie lange es dauert, hängt davon ab, wie vollständig Ihre Angaben sind und ob alle nötigen Nachweise vorliegen. Wenn die Bearbeitung länger dauert, entstehen Ihnen keine Nachteile. Ihr Wohngeldanspruch wird ab dem Tag der Änderungsmitteilung geprüft.
Das Wohngeld wird ab dem Tag erhöht, an dem Sie den Antrag gestellt haben. Eine Erhöhung für die Zeit davor ist normalerweise nicht möglich.
Wenn Änderungen eingetreten sind, die zu einer Verringerung des Wohngeldes führen, müssen Sie diese der Wohngeldbehörde umgehend mitteilen.
Wenn Änderungen eingetreten sind, die zu einer Verringerung des Wohngeldes führen, müssen Sie diese der Wohngeldbehörde umgehend mitteilen.
- Neuer Antrag auf höheres Wohngeld möglich, wenn:
- Gesamteinkommen gesunken ist
- mehr Personen im Haushalt leben
- Miete oder Wohnkosten bei Eigentum gestiegen sind
- Änderungen können, aber müssen nicht, zu mehr Wohngeld führen
- Änderungen, die das Wohngeld verringern, müssen gemeldet werden
Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service