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Wohngeld Änderungen bei Neuantrag

Hamburg 99107023011000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99107023011000

Leistungsbezeichnung

Wohngeld Änderungen bei Neuantrag

Leistungsbezeichnung II

Änderungen zum Wohngeldantrag mitteilen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Mietzuschuss (Synonym), Wohngeldangelegenheiten (Synonym), Lastenzuschuss (Synonym), Wohngeldbescheid (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

20.05.2025

Fachlich freigegeben durch

Fachamtsleitung GS (Eimsbüttel)

Handlungsgrundlage

§ 27 Wohngeldgesetz (WoGG) Änderung des Wohngeldes
https://www.gesetze-im-internet.de/wogg/__27.html

 

Teaser

Während Sie Wohngeld erhalten, können Sie jederzeit einen Änderungsantrag stellen. Falls es zu Änderungen kommt, die Ihr Wohngeld verringern könnten, müssen Sie diese umgehend melden.

Volltext

Während Sie Wohngeld beziehen, können Sie einen neuen Antrag auf ein höheres Wohngeld stellen, wenn:
  • Ihr Gesamteinkommen gesunken ist,
  • mehr Personen in Ihrem Haushalt leben oder
  • Ihre Miete oder Wohnkosten bei Eigentum gestiegen sind.
Diese Änderungen können zu mehr Wohngeld führen. Sie führen aber nicht unbedingt zu mehr Wohngeld.
Änderungen, die Ihr Wohngeld mindern könnten, müssen Sie der zuständigen Stelle melden.

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweise über Änderung der Miete oder Belastung
  • Nachweise zum geänderten Einkommen
  • Nachweise zur Änderung der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder.
  • Gegebenenfalls können weitere Unterlagen erforderliche sein, wie
    • Nachweise über weitere Einkommen
    • Nachweise bei Eigentum
    • Selbstauskunft einer selbständig tätigen Person
    • Einkommensprognose bei Selbständigen
    •  Schwerbehindertennachweis
    • gegebenenfalls weitere erforderliche Unterlagen erfahren Sie von der zuständigen Stelle.

Voraussetzungen

  • Um Ihren Wohngeldantrag ändern zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, zum Beispiel:
    • Ihr Gesamteinkommen ist um mehr als 15% gesunken ist.
    • Es leben weniger Menschen mit Ihnen in Ihrem Haushalt zusammen?
    • Ihre Miete oder Wohnkosten bei selbstgenutztem Wohneigentum sind um mehr als 15% gestiegen.
  • Die Änderungen sind nachweisbar und relevant für die Berechnung des Wohngeldes.

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

  • Sie informieren die zuständige Stelle persönlich, schriftlich oder telefonisch über die Änderungen.
  • Die zuständige Stelle teilt Ihnen mit, welche Unterlagen sie von Ihnen benötigt.
  • Sie stellen einen Änderungsantrag und reichen ihn mit den erforderlichen Unterlagen ein.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihre Angaben und Ihre Unterlagen.
  • Die zuständige Stelle berechnet Ihr Wohngeld erneut.
  • Sie erhalten einen Bescheid.
  • Ihr Wohngeld wird angepasst.

Bearbeitungsdauer

Die zuständige Stelle bearbeitet Ihre Änderung so schnell wie möglich. Wie lange es dauert, hängt davon ab, wie vollständig Ihre Angaben sind und ob alle nötigen Nachweise vorliegen. Wenn die Bearbeitung länger dauert, entstehen Ihnen keine Nachteile. Ihr Wohngeldanspruch wird ab dem Tag der Änderungsmitteilung geprüft.

Frist

Das Wohngeld wird ab dem Tag erhöht, an dem Sie den Antrag gestellt haben. Eine Erhöhung für die Zeit davor ist normalerweise nicht möglich.
Wenn Änderungen eingetreten sind, die zu einer Verringerung des Wohngeldes führen, müssen Sie diese der Wohngeldbehörde umgehend mitteilen.

Weiterführende Informationen

Hinweise

Es gibt keine besonderen Hinweise.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Kurztext

  • Neuer Antrag auf höheres Wohngeld möglich, wenn:
  • Gesamteinkommen gesunken ist
  • mehr Personen im Haushalt leben
  • Miete oder Wohnkosten bei Eigentum gestiegen sind
  • Änderungen können, aber müssen nicht, zu mehr Wohngeld führen
  • Änderungen, die das Wohngeld verringern, müssen gemeldet werden

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service

Zuständige Stelle

Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Grundsicherung und Soziales - SDZ 1 - Wohngeld

Formulare

nicht vorhanden

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