Wohngeld Änderung Erhöhungsantrag
Inhalt
Begriffe im Kontext
Mietzuschuss (Synonym), Lastenzuschuss (Synonym)
Fachlich freigegeben am
20.05.2025
Fachlich freigegeben durch
Fachamtsleitung GS (Eimsbüttel)
§ 27 Abs. 1 Wohngeldgesetz (WoGG) Änderung des Wohngeldes - Erhöhung
https://www.gesetze-im-internet.de/wogg/__27.html
https://www.gesetze-im-internet.de/wogg/__27.html
Wenn Sie bereits Wohngeld bekommen, können Sie in bestimmten Fällen einen Antrag auf eine Erhöhung des Wohngeldes stellen.
Wenn Sie bereits Wohngeld bekommen, können Sie einen neuen Antrag auf höheres Wohngeld stellen, wenn:
- Ihr Gesamteinkommen gesunken ist,
- mehr Personen in Ihrem Haushalt leben, oder
- Ihre Miete oder Kosten für Wohneigentum gestiegen sind.
- Nachweise über die Änderung der Miete oder Belastung
- Nachweise über das geänderte Einkommen
- Nachweise über due Änderung der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder
- Ihr Gesamteinkommen ist im Vergleich zum vorherigen Antrag um mehr als 10 Prozent gesunken.
- Es leben mehr Personen in Ihrem Haushalt, die berücksichtigt werden.
- Ihre Mietkosten oder die Kosten für Ihr Wohneigentum (ohne Heizkosten) sind um mehr als 10 Prozent gestiegen.
Wenn Ihr Einkommen sinkt, weil weniger Personen in Ihrem Haushalt leben, kann das ebenfalls ein Grund für eine Erhöhung des Wohngeldes sein.
- Sie beantragen die Wohngelderhöhung mit allen erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle.
- Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und Ihre Unterlagen. Bei Bedarf fordert sie weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen an.
- Die zuständige Stelle entscheidet über Ihren Antrag.
- Sie erhalten einen Bescheid.
- Sie erhalten Wohngeld.
Die zuständige Stelle bearbeitet Ihren Antrag so schnell wie möglich. Wie lange es dauert, hängt davon ab, wie vollständig Ihre Angaben sind und ob alle nötigen Nachweise vorliegen. Auch wenn die Bearbeitung länger dauert, entstehen Ihnen keine Nachteile. Ihr Wohngeldanspruch wird ab dem Tag der Antragstellung geprüft. Sie verlieren kein Wohngeld, wenn der Anspruch besteht.
- Wenn festgestellt wird, dass Sie mehr Wohngeld bekommen, wird das höhere Wohngeld normalerweise ab dem Ersten des Monats gezahlt, in dem Ihr Antrag bei der Wohngeldstelle eingegangen ist.
- Die Erhöhung des Wohngeldes gilt ab dem Tag, an dem Sie den Antrag stellen. In der Regel kann das Wohngeld nicht nachträglich erhöht werden.
Damit Wohngeld nur rechtmäßig ausgezahlt wird, darf die Wohngeldbehörde die Mitglieder Ihres Haushalts regelmäßig durch einen sogenannten Datenabgleich überprüfen.
- Antrag auf Erhöhung des Wohngelds möglich bei:
- bereits bewilligtem Wohngeldbescheid
- gesunkenem Gesamteinkommen
- erhöhter Anzahl der Haushaltsmitglieder
- gestiegener Miete oder Belastung bei Wohneigentum
- Veränderungen können, aber müssen nicht zu mehr Wohngeld führen
- Erhöhung gilt ab dem Tag der Antragstellung
- Nachträgliche Erhöhung des Wohngeldes in der Regel nicht möglich
Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service