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Wohngeld Änderung von Amts wegen

Hamburg 99107023011002 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99107023011002

Leistungsbezeichnung

Wohngeld Änderung von Amts wegen

Leistungsbezeichnung II

Wohngeld von Amts wegen (ohne Antrag) verringern

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

HS Wohngeld (Synonym), Lastenzuschuss (Synonym), Wohngeldminderung (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

20.05.2025

Fachlich freigegeben durch

Fachamtsleitung GS (Eimsbüttel)

Handlungsgrundlage

§ 27 Abs. 2 Wohngeldgesetz (WoGG) Änderung des Wohngeldes – Minderung
https://www.gesetze-im-internet.de/wogg/__27.html

Teaser

Wenn sich Ihre Lebenssituation in Bezug auf Ihren Wohngeldbezug dauerhaft verändert, wird Ihr Wohngeld neu berechnet.

Volltext

Ihr Anspruch auf Wohngeld kann sich verringern, wenn sich während des Bewilligungszeitraums Ihre Situation für mehr als 4 Monate wie folgt ändert:
  •  Ihr Gesamteinkommen steigt um mehr als 15 Prozent,
  • Ihre Miete oder die Kosten für Ihr Wohneigentum (ohne Heizkosten) sinken um mehr als 15 Prozent,
  • Die Anzahl der Haushaltsmitglieder wird geringer.

Erforderliche Unterlagen

Die Wohngeldstelle fordert Unterlagen von Ihnen an, wenn diese für die Entscheidung von Amts wegen (ohne Antrag) benötigt werden.

Voraussetzungen

  • Ihr Gesamteinkommen hat sich um mehr als 15 Prozent erhöht oder
  • die Zahl Ihrer Haushaltsmitglieder, die zu berücksichtigen sind, hat sich um mindestens eine Person reduziert oder
  • Ihre Miete oder Ihre Belastung bei Wohneigentum (ohne Heizkosten) hat sich um mehr als 15 Prozent verringert.
  • Die Änderungen sind nicht nur vorübergehend. Sie dauern länger als 4 Monate an.

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Wohngeldanspruch von Amts wegen. Sie wird von sich aus tätig. Sie brauchen nichts zu tun.
  • Sie erhalten gegebenenfalls einen neuen Bescheid.

Bearbeitungsdauer

Sobald die zuständige Stelle von der Änderung Ihrer Situation erfährt, wird Ihr Wohngeldantrag innerhalb eines Jahres neu geprüft und entschieden.

Frist

Als Wohngeldempfängerin oder Wohngeldempfänger müssen Sie Änderungen, die Ihr Wohngeld verringern könnten, sofort melden. Ändert sich Ihre Situation nicht genau zum Monatsanfang, wird die Neuberechnung ab dem Ersten des folgenden Monats wirksam.

Weiterführende Informationen

Hinweise

Die Neuberechnung wird automatisch durchgeführt. Um sicherzustellen, dass Sie das Wohngeld rechtmäßig beziehen, darf die zuständige Stelle die Daten Ihrer Haushaltsmitglieder regelmäßig überprüfen.
Wenn Ihre Miete oder Wohnkosten sinken oder Ihr Einkommen steigt, und diese Änderungen länger als 4 Monate anhalten, kann es sein, dass Sie zu viel erhaltenes Wohngeld zurückzahlen müssen.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Kurztext

  • Anspruch auf Wohngeld kann sinken, wenn sich die Situation länger als 4 Monate ändert.
  • Mögliche Änderungen:
    • Gesamteinkommen steigt um mehr als 15%.
    • Miete oder Wohnkosten (ohne Heizkosten) sinken um mehr als 15%.
    • Weniger Haushaltsmitglieder.
  • Bei solchen Änderungen kann eine Rückforderung des Wohngeldes erfolgen, wenn sie länger als 4 Monate andauern.

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service

Zuständige Stelle

Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Grundsicherung und Soziales - SDZ 1 - Wohngeld

Formulare

nicht vorhanden

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