Wohngeld Änderung von Amts wegen
Inhalt
Begriffe im Kontext
HS Wohngeld (Synonym), Lastenzuschuss (Synonym), Wohngeldminderung (Synonym)
Fachlich freigegeben am
20.05.2025
Fachlich freigegeben durch
Fachamtsleitung GS (Eimsbüttel)
§ 27 Abs. 2 Wohngeldgesetz (WoGG) Änderung des Wohngeldes – Minderung
https://www.gesetze-im-internet.de/wogg/__27.html
https://www.gesetze-im-internet.de/wogg/__27.html
Wenn sich Ihre Lebenssituation in Bezug auf Ihren Wohngeldbezug dauerhaft verändert, wird Ihr Wohngeld neu berechnet.
Ihr Anspruch auf Wohngeld kann sich verringern, wenn sich während des Bewilligungszeitraums Ihre Situation für mehr als 4 Monate wie folgt ändert:
- Ihr Gesamteinkommen steigt um mehr als 15 Prozent,
- Ihre Miete oder die Kosten für Ihr Wohneigentum (ohne Heizkosten) sinken um mehr als 15 Prozent,
- Die Anzahl der Haushaltsmitglieder wird geringer.
Die Wohngeldstelle fordert Unterlagen von Ihnen an, wenn diese für die Entscheidung von Amts wegen (ohne Antrag) benötigt werden.
- Ihr Gesamteinkommen hat sich um mehr als 15 Prozent erhöht oder
- die Zahl Ihrer Haushaltsmitglieder, die zu berücksichtigen sind, hat sich um mindestens eine Person reduziert oder
- Ihre Miete oder Ihre Belastung bei Wohneigentum (ohne Heizkosten) hat sich um mehr als 15 Prozent verringert.
- Die Änderungen sind nicht nur vorübergehend. Sie dauern länger als 4 Monate an.
- Die zuständige Stelle prüft Ihren Wohngeldanspruch von Amts wegen. Sie wird von sich aus tätig. Sie brauchen nichts zu tun.
- Sie erhalten gegebenenfalls einen neuen Bescheid.
Sobald die zuständige Stelle von der Änderung Ihrer Situation erfährt, wird Ihr Wohngeldantrag innerhalb eines Jahres neu geprüft und entschieden.
Als Wohngeldempfängerin oder Wohngeldempfänger müssen Sie Änderungen, die Ihr Wohngeld verringern könnten, sofort melden. Ändert sich Ihre Situation nicht genau zum Monatsanfang, wird die Neuberechnung ab dem Ersten des folgenden Monats wirksam.
Die Neuberechnung wird automatisch durchgeführt. Um sicherzustellen, dass Sie das Wohngeld rechtmäßig beziehen, darf die zuständige Stelle die Daten Ihrer Haushaltsmitglieder regelmäßig überprüfen.
Wenn Ihre Miete oder Wohnkosten sinken oder Ihr Einkommen steigt, und diese Änderungen länger als 4 Monate anhalten, kann es sein, dass Sie zu viel erhaltenes Wohngeld zurückzahlen müssen.
Wenn Ihre Miete oder Wohnkosten sinken oder Ihr Einkommen steigt, und diese Änderungen länger als 4 Monate anhalten, kann es sein, dass Sie zu viel erhaltenes Wohngeld zurückzahlen müssen.
- Anspruch auf Wohngeld kann sinken, wenn sich die Situation länger als 4 Monate ändert.
- Mögliche Änderungen:
- Gesamteinkommen steigt um mehr als 15%.
- Miete oder Wohnkosten (ohne Heizkosten) sinken um mehr als 15%.
- Weniger Haushaltsmitglieder.
- Bei solchen Änderungen kann eine Rückforderung des Wohngeldes erfolgen, wenn sie länger als 4 Monate andauern.
Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service