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Wohngeld Änderung Änderungsmitteilung bei Neuantrag

Hamburg 99107023011003 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99107023011003

Leistungsbezeichnung

Wohngeld Änderung Änderungsmitteilung bei Neuantrag

Leistungsbezeichnung II

Wohngeld Änderungsmitteilung

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Mietzuschuss (Synonym), Wohngeldangelegenheiten (Synonym), Wohnung (Synonym), HS Wohngeld (Synonym), Eigenheim (Synonym), Eigentumswohnung (Synonym), Lastenzuschuss (Synonym), Wohngeldbescheid (Synonym), Wohngeldbetrag (Synonym), Wohngelderhöhung (Synonym), Wohngeldhöhe (Synonym), Wohngeldminderung (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

20.05.2025

Fachlich freigegeben durch

Fachamtsleitung GS (Eimsbüttel)

Handlungsgrundlage

§ 27 Abs. 3 Wohngeldgesetz (WOGG) Änderung des Wohngeldes
https://www.gesetze-im-internet.de/wogg/__27.html
 

Teaser

Während Sie Wohngeld erhalten, können Sie jederzeit einen Änderungsantrag stellen. Falls es zu Änderungen kommt, die Ihr Wohngeld verringern könnten, müssen Sie diese umgehend melden.

Volltext

Teilen Sie der zuständigen Wohngeldstelle mit, wenn sich Änderungen bezüglich Ihres Wohngeldes
ergeben haben.

Die Änderungen können zu einer Erhöhung oder zu einer Verringerung Ihres Wohngeldes führen.

Wenn Änderungen eingetreten sind, die zu einer Verringerung des Wohngeldes führen könnten, müssen Sie diese der Wohngeldbehörde umgehend mitteilen.

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweise über Änderung der Miete oder Belastung
  • Nachweise zum geänderten Einkommen
  • Nachweise zur Änderung der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder.
  • Gegebenenfalls können weitere Unterlagen erforderliche sein, wie
    • Nachweise über weitere Einkommen
    • Nachweise bei Eigentum
    • Selbstauskunft einer selbständig tätigen Person
    • Einkommensprognose bei Selbständigen
    • Schwerbehindertennachweis
    • gegebenenfalls weitere erforderliche Unterlagen erfahren Sie von der zuständigen Stelle.

Voraussetzungen

Um Ihren Wohngeldanspruch ändern zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, zum Beispiel:
  • Ihr Gesamteinkommen erhöht oder verringert sich um mehr als 15%.
  • Die Anzahl der Personen in Ihrem Haushalt hat sich geändert.
  • Ihre Miete oder Wohnkosten bei selbstgenutztem Wohneigentum verringern oder erhöhen sich um mehr als 15%.
Diese Veränderungen können, müssen aber nicht zu einer Änderung des Wohngeldanspruches führen.

Ihr Anspruch auf Wohngeld kann sich verringern, wenn sich während des Bewilligungszeitraums Ihre Situation für mehr als 4 Monate wie folgt ändert:
  • Ihr Gesamteinkommen steigt um mehr als 15 Prozent,
  • Ihre Miete oder die Kosten für Ihr Wohneigentum (ohne Heizkosten) sinken um mehr als 15 Prozent,
  • Die Anzahl der Haushaltsmitglieder wird geringer. 

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

  • Sie informieren die zuständige Stelle persönlich, schriftlich oder telefonisch über die Änderungen.
  • Die zuständige Stelle teilt Ihnen mit, welche Unterlagen sie von Ihnen benötigt.
  • Sie stellen einen Änderungsantrag und reichen ihn mit den erforderlichen Unterlagen ein.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihre Angaben und Ihre Unterlagen.
  • Die zuständige Stelle berechnet Ihr Wohngeld erneut.
  • Sie erhalten einen Bescheid.

Bearbeitungsdauer

Die zuständige Stelle bearbeitet Ihre Änderungsmitteilung so schnell wie möglich. Die Bearbeitungsdauer hängt davon ab, wie vollständig Ihre Angaben sind und ob alle nötigen Nachweise vorliegen.
Wenn die Bearbeitung länger dauert, entstehen Ihnen keine Nachteile: Ihr Wohngeldanspruch wird ab dem Tag geprüft, an dem Sie den Antrag gestellt haben. Sie verlieren kein Wohngeld, wenn der Anspruch weiter besteht.

Frist

Teilen Sie Änderungen in Ihren Verhältnissen, die für die Leistung erheblich sind, der zuständigen Wohngeldstelle unverzüglich mit.
Eine Erhöhung des Wohngeldes erfolgt ab dem Zeitpunkt der Antragstellung. Eine rückwirkende Erhöhung des Wohngeldes ist im Regelfall nicht möglich.

Weiterführende Informationen

Hinweise

Damit Sie Wohngeld nicht rechtwidrig in Anspruch nehmen, darf die zuständige Stelle Ihre Haushaltsmitglieder regelmäßig durch einen sogenannten Datenabgleich überprüfen.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Kurztext

Neuer Antrag auf höheres Wohngeld möglich, wenn:
  • Gesamteinkommen gesunken ist
  • mehr Personen im Haushalt leben
  • Miete oder Wohnkosten bei Eigentum gestiegen sind
  • Änderungen können, aber müssen nicht, zu mehr Wohngeld führen
  • Änderungen, die das Wohngeld verringern, müssen gemeldet werden

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service

Zuständige Stelle

Bezirksamt Eimsbüttel - Fachamt Grundsicherung und Soziales - SDZ 1 - Wohngeld

Formulare

nicht vorhanden

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