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Mietwagengenehmigung Erteilung

Hamburg 99084010001000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99084010001000

Leistungsbezeichnung

Mietwagengenehmigung Erteilung

Leistungsbezeichnung II

Genehmigung für Mietwagen beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Personenbeförderung (Synonym), Genehmigung für Mietwagenunternehmer (Synonym), Ausflugsfahrten mit PKW - Genehmigung, Erlaubnis (Synonym), Ferienziel-Reisen mit PKW - Genehmigung, Erlaubnis (Synonym), Verkehrsgewerbeaufsicht (Synonym), Gelegenheitsverkehr mit Mietwagen (Synonym), Mietwagengenehmigung (Synonym), Konzessionen im Mietwagenbereich (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

10.05.2022

Fachlich freigegeben durch

Taxenstelle

Handlungsgrundlage

§ 2 Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
https://www.gesetze-im-internet.de/pbefg/__2.html
§§ 25-31Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft)
https://www.gesetze-im-internet.de/bokraft_1975/BJNR015730975.html
§ 49 Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
https://www.gesetze-im-internet.de/pbefg/__49.html
Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV)
https://www.gesetze-im-internet.de/pbzugv/
 

Teaser

Wenn Sie ein Mietwagengewerbe betreiben möchten, benötigen Sie eine behördliche Genehmigung. Diese ist gesetzlich vorgeschrieben und stellt sicher, dass alle Voraussetzungen für den sicheren Betreib und die ordnungsgemäße Durchführung erfüllt sind.

Volltext

Für den Betrieb eines Mietwagengewerbes, das Personen entgeltlich oder geschäftsmäßig befördert, benötigen Sie eine behördliche Genehmigung. Diese ist erforderlich, um sicherzustellen, dass gesetzliche Anforderungen wie persönliche Zuverlässigkeit, finanzielle Leistungsfähigkeit und fachliche Eignung erfüllt sind.
Bei der Antragstellung müssen alle erforderlichen Nachweise eingereicht werden.
 

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Ersterteilung einer Genehmigung beziehungsweise Antrag auf Wiedererteilung einer Genehmigung
  • Nachweis der fachlichen Eignung der Antragstellerin oder des Antragstellers oder der zur Führung der Geschäfte bestellten Person durch ausgestellte Bescheinigung der Handelskammer (Eigenkapitalbescheinigung/ Zusatzbescheinigung)
  • Bescheinigung in Steuersachen:
    • des Finanzamtes
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung:
    • der Gemeinde
    •  der Träger der Sozialversicherung (Krankenkasse)
    • der Berufsgenossenschaft BG Verkehr 
  • Führungszeugnis 
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister
  • Auszug aus dem Fahreignungsregister (FAER)
Allgemeine Unterlagen:
  • Fahrzeugliste, gegebenenfalls Mietfahrzeuge mit Mietvertrag beziehungsweise Leasingliste
  • Fahrzeugschein mit der Zulassungsart Mietwagen
  • Gewerbeanmeldung

Voraussetzungen

Sie  können die Sicherheit und Leistungsfähigkeit des Betriebes gewährleisten.
Es liegen keine Nachweise der persönlichen Unzulässigkeit gegen Sie vor.
Sie sind fachlich geeignet.
Sie als Antragstellerin oder Antragsteller und die von ihm mit der Durchführung von Verkehrsleistungen beauftragten Unternehmerinnen oder Unternehmer haben ihren Betriebssitz oder ihre Niederlassung im Sinne des Handelsrechts in Deutschland.
Wenn Sie eine juristische Person des öffentlichen Rechts sind, gelten die Voraussetzungen als erfüllt.

Kosten

Die Gebühr beträgt maximal EUR 500,00.

Verfahrensablauf

Stellen Sie einen entsprechenden Antrag bei der für Sie zuständigen Verkehrsbehörde und fügen Sie dem Antrag alle erforderlichen Unterlagen bei.
Die Behörde prüft und bearbeitet Ihren Antrag.
Sie erhalten in einem positiven Fall einen Bescheid über die Ersterteilung beziehungsweise Wiedererteilung einer Mietwagengenehmigung.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel  2 Wochen bis 3 Monate.
 

Frist

Ihre für den Antrag erforderlichen Nachweise dürfen nicht älter als 3 Monate sein.
Liegt Ihr Antrag vollständig vor, ist innerhalb einer Frist von 3 Monaten über den Antrag zu entscheiden.
Die Frist kann bei Notwendigkeit um 3 Monate verlängert werden.
Die Laufzeit Ihrer Genehmigung beträgt maximal 5 Jahre.
 

Weiterführende Informationen

Hinweise

Der Antrag kann schriftlich oder online gestellt werden.
Bei einer positiven Entscheidung erhalten Sie die Genehmigung; im Falle einer Ablehnung wird ein Bescheid mit Begründung ausgestellt.
Es empfiehlt sich, den Antrag frühzeitig vor der geplanten Aufnahme des Gewerbes einzureichen.
Zusätzliche Informationen zu den Anforderungen und Details des Verfahrens erhalten Sie bei der zuständigen Verkehrsbehörde oder im Rahmen der Antragstellung.
Die für Ihren Antrag erforderlichen Nachweise werden vom Unternehmen, der gesetzlichen Vertreterin oder dem gesetzlichen Vertreter sowie der zur Führung der Geschäfte bestellten Person/ Verkehrsleitung benötigt.
Wenn die zuständige Behörde nicht innerhalb der gesetzlich festgelegten Frist über den Antrag entscheidet, gilt die Genehmigung als erteilt.
Fristen beginnen erst bei Vorlage eines entscheidungsfähigen Antrags zu laufen.
Die Bearbeitungsdauer kann unter anderem davon abhängen, ob alle entscheidungsrelevanten Unterlagen vorgelegt wurden beziehungsweise Nachforderungen von Unterlagen notwendig werden.
Die Gebühren für die Erteilung einer Mietwagengenehmigung sind abhängig von der Anzahl der beantragten Fahrzeuge. Die Gebühr für die Bearbeitung richtet sich nach dem Verwaltungsaufwand.
Sie können per Vorkasse zahlen. 
Sie können mit einer Girocard oder ggf. einer klassischen Kreditkarte zahlen.
Das Bezahlen auf Rechnung ist möglich.
 

Rechtsbehelf

Widerspruch
 

Kurztext

  • Für die unternehmerische Tätigkeit der Personenbeförderung mit Mietwagen muss eine Genehmigung bei der zuständigen Verkehrsbehörde beantragt werden.
  • Bei der Antragstellung müssen alle erforderlichen Nachweise eingereicht werden.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Behörde für Verkehr und Mobilitätswende

Formulare

nicht vorhanden

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