Maßnahmen zur Erkennung und Verhütung von Zahnerkrankungen für Krankenversicherte Bewilligung
Inhalt
Maßnahmen zur Erkennung und Verhütung von Zahnerkrankungen für Krankenversicherte Bewilligung
Zahnärztliche Leistungen zur Verhütung und Früherkennung von Zahnerkrankungen erhalten
Begriffe im Kontext
Kassenleistung (Synonym), Krankenkassenleistung (Synonym), Prophylaxe (Synonym)
Fachlich freigegeben am
21.01.2025
Fachlich freigegeben durch
IT-Service (Sozialbehörde)
§ 28 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V)
www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__28.html
www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__28.html
Um Zahnerkrankungen vorzubeugen oder frühzeitig zu erkennen, können Sie als krankenversicherte Person zahnärztliche Vorsorgeleistungen in Anspruch nehmen.
Als krankenversicherte Person können Sie zahnärztliche Vorsorgeleistungen (Prophylaxemaßnahmen) erhalten. Diese dienen dazu, eventuelle Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten frühzeitig festzustellen und zu behandeln. Träger beziehungsweise Trägerin dieser Leistung ist Ihre Krankenkasse.
Die zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung für Erwachsene umfasst:
- die Anleitung zu effektiver Mundhygiene,
- Hinweise zur Reduktion von Risikofaktoren
- die Entfernung von harten Belägen und Karies oder von Reizfaktoren, die Zahnfleischentzündungen hervorrufen können.
- Elektronische Gesundheitskarte (Krankenversicherungskarte)
- gegebenenfalls Bonusheft
In der Regel übernimmt Ihre Krankenkasse die anfallenden Kosten für Sie. Maßnahmen die Ihre vereinbarte Versicherungsleistung überschreiten, müssen Sie gegebenenfalls selbst zahlen.
- Sie vereinbaren einen Termin zur Vorsorge in Ihrer Zahnarztpraxis.
- Ihr Zahnarzt oder Ihre Zahnärztin führt die Untersuchung durch und rechnet mit Ihrer Krankenkasse ab.
Die Vorsorgeuntersuchung ist einmal jährlich vorgesehen. Für die Durchführung bestimmter Leistungen können Fristen gelten. Ihre Krankenkasse kann Sie hierzu beauskunften.
- krankenversicherte Personen können zahnärztliche Vorsorgeleistungen (Prophylaxemaßnahmen) erhalten.
- Dienen dazu, eventuelle Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten frühzeitig festzustellen und zu behandeln.
- für Erwachsene einmal jährlich vorgesehen und umfasst:
- die Anleitung zu effektiver Mundhygiene,
- Hinweise zur Reduktion von Risikofaktoren
- die Entfernung von harten Belägen und Karies oder von Reizfaktoren, die Zahnfleischentzündungen hervorrufen können.
- Einige Krankenkassen bieten abweichende oder zusätzliche Leistungen an.