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Maßnahmen zur Erkennung und Verhütung von Zahnerkrankungen für Krankenversicherte Bewilligung

Hamburg 99134022017000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99134022017000

Leistungsbezeichnung

Maßnahmen zur Erkennung und Verhütung von Zahnerkrankungen für Krankenversicherte Bewilligung

Leistungsbezeichnung II

Zahnärztliche Leistungen zur Verhütung und Früherkennung von Zahnerkrankungen erhalten

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Kassenleistung (Synonym), Krankenkassenleistung (Synonym), Prophylaxe (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

21.01.2025

Fachlich freigegeben durch

IT-Service (Sozialbehörde)

Handlungsgrundlage

§ 28 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V)
www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__28.html

Teaser

Um Zahnerkrankungen vorzubeugen oder frühzeitig zu erkennen, können Sie als krankenversicherte Person zahnärztliche Vorsorgeleistungen in Anspruch nehmen.

Volltext

Als krankenversicherte Person können Sie zahnärztliche Vorsorgeleistungen (Prophylaxemaßnahmen) erhalten. Diese dienen dazu, eventuelle Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten frühzeitig festzustellen und zu behandeln. Träger beziehungsweise Trägerin dieser Leistung ist Ihre Krankenkasse.

Die zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung für Erwachsene umfasst:

  • die Anleitung zu effektiver Mundhygiene,
  • Hinweise zur Reduktion von Risikofaktoren  
  • die Entfernung von harten Belägen und Karies oder von Reizfaktoren, die Zahnfleischentzündungen hervorrufen können.
Einige Krankenkassen bieten abweichende oder zusätzliche Leistungen an.

Erforderliche Unterlagen

  • Elektronische Gesundheitskarte (Krankenversicherungskarte)
  • gegebenenfalls Bonusheft

Voraussetzungen

  • Sie sind krankenversichert.

Kosten

In der Regel übernimmt Ihre Krankenkasse die anfallenden Kosten für Sie. Maßnahmen die Ihre vereinbarte Versicherungsleistung überschreiten, müssen Sie gegebenenfalls selbst zahlen.

Verfahrensablauf

  • Sie vereinbaren einen Termin zur Vorsorge in Ihrer Zahnarztpraxis.
  • Ihr Zahnarzt oder Ihre Zahnärztin führt die Untersuchung durch und rechnet mit Ihrer Krankenkasse ab.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Einzelfall.

Frist

Die Vorsorgeuntersuchung ist einmal jährlich vorgesehen. Für die Durchführung bestimmter Leistungen können Fristen gelten. Ihre Krankenkasse kann Sie hierzu beauskunften.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Keine

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Klage

Kurztext

  • krankenversicherte Personen können zahnärztliche Vorsorgeleistungen (Prophylaxemaßnahmen) erhalten.
  • Dienen dazu, eventuelle Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten frühzeitig festzustellen und zu behandeln.
  • für Erwachsene einmal jährlich vorgesehen und umfasst:
    • die Anleitung zu effektiver Mundhygiene,
    • Hinweise zur Reduktion von Risikofaktoren  
    • die Entfernung von harten Belägen und Karies oder von Reizfaktoren, die Zahnfleischentzündungen hervorrufen können.
  • Einige Krankenkassen bieten abweichende oder zusätzliche Leistungen an.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration

Formulare

nicht vorhanden

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