Ehefähigkeitszeugnis Ausstellung von Deutschen ohne jemals mit Inlandswohnsitz
Inhalt
Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für deutsche Staatsbürger mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland
Begriffe im Kontext
Ehe (Synonym), Eheschließung (Synonym), Ehefähigkeitszeugnis (Synonym), Ehevoraussetzungen (Synonym)
Fachlich freigegeben am
25.02.2025
Fachlich freigegeben durch
Standesamt (Harburg)
- § 13 Personenstandsgesetz (PStG)
- § 39 Personenstandsgesetz (PStG)
- § 1309 Absatz 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Artikel 13 Absatz 1 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB)
- Verordnung (EU) 2016/1191 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juli 2016 zur Förderung der Freizügigkeit von Bürgern durch die Vereinfachung der Anforderungen an die Vorlage bestimmter öffentlicher Urkunden innerhalb der Europäischen Union und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012
- Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems und zur Aufhebung der Entscheidung 2008/49/EG der Kommission („IMI-Verordnung“)
Wenn Sie im Ausland wohnen und ein Ehefähigkeitszeugnis für eine Heirat im Ausland benötigen, dann können Sie dies beim Standesamt 1 in Berlin beantragen.
In einigen Ländern benötigen Sie ein Ehefähigkeitszeugnis, wenn Sie dort als Deutscher heiraten wollen.
Die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für deutsche Staatsbürger mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland sowie ohne jemals einen Wohnsitz in Deutschland gehabt zu haben, müssen Sie beim Standesamt 1, Schönstedtstraße 5 in 13357 Berlin beantragen.
Das Ehefähigkeitszeugnis ist eine Bescheinigung vom Standesamt, dass Sie nach deutschem Recht die im Ehefähigkeitszeugnis genannte Person heiraten dürfen.
Die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für deutsche Staatsbürger mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland sowie ohne jemals einen Wohnsitz in Deutschland gehabt zu haben, müssen Sie beim Standesamt 1, Schönstedtstraße 5 in 13357 Berlin beantragen.
Das Ehefähigkeitszeugnis ist eine Bescheinigung vom Standesamt, dass Sie nach deutschem Recht die im Ehefähigkeitszeugnis genannte Person heiraten dürfen.
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- aktueller beglaubigter Auszug aus dem Geburtenregister oder beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde vom Standesamt Ihres Geburtsortes
- Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde
- falls zutreffend: Urkunde über eine Namensänderung
- Eheurkunde/Lebenspartnerschaftsurkunde der letzten Vorehe mit Auflösungsvermerk
Sie sind mindestens 18 Jahre alt.
Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit.
Ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt ist im Ausland und Sie waren nie in Deutschland gemeldet.
Sie wollen im Ausland heiraten.
Das Land, in dem Sie heiraten möchten, fordert von Ihnen ein Ehefähigkeitszeugnis ab.
Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit.
Ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt ist im Ausland und Sie waren nie in Deutschland gemeldet.
Sie wollen im Ausland heiraten.
Das Land, in dem Sie heiraten möchten, fordert von Ihnen ein Ehefähigkeitszeugnis ab.
Die Kosten für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnis erfragen Sie bitte beim zuständigen Standesamt 1 in Berlin.
- Sie beantragen das Ehefähigkeitszeugnis schriftlich oder persönlich bei dem zuständigen Standesamt I in Berlin.
- Das Standesamt I in Berlin prüft Ihren Antrag und Ihre Unterlagen. Bei Bedarf fordert es weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen an.
- Das Standesamt I in Berlin entscheidet über Ihren Antrag.
- Beantragung Ehefähigkeitszeugnis bei Heirat im Ausland
- kein Wohnsitz in Deutschland: Standesamt I in Berlin zuständig
- Ehefähigkeitszeugnis ist eine Bescheinigung vom Standesamt, dass die antragstellenden Personen einander nach deutschem Recht heiraten dürfen