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Ehefähigkeitszeugnis Ausstellung von Deutschen ohne jemals mit Inlandswohnsitz

Hamburg 99059002012002 Typ 2a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99059002012002

Leistungsbezeichnung

Ehefähigkeitszeugnis Ausstellung von Deutschen ohne jemals mit Inlandswohnsitz

Leistungsbezeichnung II

Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für deutsche Staatsbürger mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland

Leistungstypisierung

Typ 2a

Begriffe im Kontext

Ehe (Synonym), Eheschließung (Synonym), Ehefähigkeitszeugnis (Synonym), Ehevoraussetzungen (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

25.02.2025

Fachlich freigegeben durch

Standesamt (Harburg)

Teaser

Wenn Sie im Ausland wohnen und ein Ehefähigkeitszeugnis für eine Heirat im Ausland benötigen,  dann können Sie dies beim Standesamt 1 in Berlin beantragen.

Volltext

In einigen Ländern benötigen Sie ein Ehefähigkeitszeugnis, wenn Sie dort als Deutscher heiraten wollen.
Die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für deutsche Staatsbürger mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland sowie ohne jemals einen Wohnsitz in Deutschland gehabt zu haben, müssen Sie beim Standesamt 1, Schönstedtstraße 5 in 13357 Berlin beantragen.
Das Ehefähigkeitszeugnis ist eine Bescheinigung vom Standesamt, dass Sie nach deutschem Recht die im Ehefähigkeitszeugnis genannte Person heiraten dürfen.

Erforderliche Unterlagen

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • aktueller beglaubigter Auszug aus dem Geburtenregister oder beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde vom Standesamt Ihres Geburtsortes
  • Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde
  • falls zutreffend: Urkunde über eine Namensänderung
Wenn Sie schon einmal verheiratet/verpartnert waren:
  • Eheurkunde/Lebenspartnerschaftsurkunde der letzten Vorehe mit Auflösungsvermerk

Voraussetzungen

Sie sind mindestens 18 Jahre alt.
Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit.
Ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt ist im Ausland und Sie waren nie in Deutschland gemeldet.
Sie wollen im Ausland heiraten.
Das Land, in dem Sie heiraten möchten, fordert von Ihnen ein Ehefähigkeitszeugnis ab.

Kosten

Die Kosten für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnis erfragen Sie bitte beim zuständigen Standesamt 1 in Berlin.

Verfahrensablauf

  • Sie beantragen das Ehefähigkeitszeugnis schriftlich oder persönlich bei dem zuständigen Standesamt I in Berlin.
  • Das Standesamt I in Berlin prüft Ihren Antrag und Ihre Unterlagen. Bei Bedarf fordert es weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen an. 
  • Das Standesamt I in Berlin entscheidet über Ihren Antrag.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauert ist einzelfallabhängig.

Frist

Das Ehefähigkeitszeugnis ist nach Ausstellung 6 Monate lang gültig.

Weiterführende Informationen

Hinweise

Keine

Rechtsbehelf

Antrag bei Gericht und Anweisung des Standesamtes

Kurztext

  • Beantragung Ehefähigkeitszeugnis bei Heirat im Ausland
  • kein Wohnsitz in Deutschland: Standesamt I in Berlin zuständig
  • Ehefähigkeitszeugnis ist eine Bescheinigung vom Standesamt, dass die antragstellenden Personen einander nach deutschem Recht heiraten dürfen

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Bezirksamt Harburg

Formulare

nicht vorhanden

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