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Anzeige des Betriebs von Anlagen zur Anwendung nichtionisierender Strahlung am Menschen zu kosmetischen oder sonstigen nichtmedizinischen Zwecken

Hamburg 99003056261000 Typ 2a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99003056261000

Leistungsbezeichnung

Anzeige des Betriebs von Anlagen zur Anwendung nichtionisierender Strahlung am Menschen zu kosmetischen oder sonstigen nichtmedizinischen Zwecken

Leistungsbezeichnung II

Anzeige von Geräten mit nichtionisierender Strahlung

Leistungstypisierung

Typ 2a

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

09.01.2023

Fachlich freigegeben durch

Verbraucherschutz (Altona)

Teaser

Sie möchten Ihre Gerätschaften mit nichtionisierender Strahlung anzeigen?  

Volltext

Alle Geräte, durch deren Einsatz Menschen nichtionisierender Strahlung ausgesetzt werden (Licht, Hochfrequenz, Elektrostimulation und Ultraschall), sind vom Betreiber des Gerätes anzuzeigen.

Folgende Geräte fallen z.B. unter die Anzeigepflicht:
  • Lasereinrichtungen und solche mit intensiven Lichtquellen (etwa IPL Geräte), zum Beispiel zur dauerhaften Haarentfernung oder zur Tattoo-Entfernung
  • Hochfrequenzgeräte, zum Beispiel zur Faltenglättung oder Fettreduktion
  • Niederfrequenzgeräte
  • Gleichstromgeräte
  • Magnetfeldgeräte
  • Ultraschallgeräte, zum Beispiel zur Fettreduktion
  • Anlagen zur elektrischen Nerven- und Muskelstimulation (zum Beispiel EMS-Geräte zum Muskelaufbau in Sportstudios) und zur Magnetfeldstimulation (zum Beispiel Magnetfeldmatten)

Erforderliche Unterlagen

Fachkundenachweis

Voraussetzungen

Fachkundenachweis

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

Die Anzeige ist auszufüllen und an das Funktionspostfach des zuständigen Bezirksamtes zu senden. Die erforderlichen Fachkundenachweise sind beizufügen.


 

Bearbeitungsdauer

Keine

Frist

Der Betreiber einer Anlage hat der zuständigen Behörde den Betrieb der Anlage spätestens zwei Wochen vor Inbetriebnahme anzuzeigen. Neue Geräte sind spätestens 14 Tagen vor Inbetriebnahme beim zuständigen Bezirksamt anzuzeigen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Neben der Anzeige von Geräten ist auch der Fachkundenachweis für alle Anwender, die diese Geräte einsetzen mit Anzeige der Anlagen zu erbringen. Wenn Sie eine Eingangsbestätigung wünschen, teilen Sie uns das bitte bei der Übersendung der Anzeige mit.
 

 

Rechtsbehelf

Keine

Kurztext

Anzeige des Betriebs von Geräten mit nichtionisierender Strahlung (Kosmetik)

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service

Zuständige Stelle

Bezirksamt Altona

Formulare

nicht vorhanden

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