Sorgeregister Ausstellung Negativbescheinigung
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nicht vorhanden
Fachlich freigegeben am
05.12.2022
Fachlich freigegeben durch
Beistandschaft (Wandsbek)
§ 58 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__58.html
Sie haben das alleinige Sorgerecht für Ihr Kind und brauchen eine Bescheinigung darüber? Hier erfahren Sie mehr über Ablauf, Kosten, Dauer und erforderliche Unterlagen.
Wenn Sie als Mutter nicht mit dem Vater des Kindes verheiratet sind und keine Eintragungen in das Sorgeregister gemacht wurden, können Sie eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht (Negativbescheinigung) anfordern.
Dort wird für Kinder nicht miteinander verheirateter Eltern ein Sorgeregister geführt. In dieses Sorgeregister werden Eintragungen gemacht, wenn:
Dort wird für Kinder nicht miteinander verheirateter Eltern ein Sorgeregister geführt. In dieses Sorgeregister werden Eintragungen gemacht, wenn:
- Sorgeerklärungen abgegeben werden.
- Aufgrund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung das Sorgerecht ganz oder zum Teil gemeinsam übertragen worden ist.
- Das Sorgerecht aufgrund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung ganz oder zum Teil der Mutter entzogen oder auf den Vater übertragen worden ist.
- Sie reichen Ihren Antrag persönlich, schriftlich oder per E-Mail bei der zuständigen Stelle ein und machen dabei mindestens die folgenden Angaben:
- Geburtsdatum des Kindes
- Geburtsort des Kindes
- Namen des Kindes, den es zum Zeitpunkt der Beurkundung der Geburt geführt hat.
- Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen oder Informationen bei Ihnen nach.
- Bei positivem Abschluss der Prüfung erhalten Sie die Bescheinigung.
- Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht anfordern
- Mütter die nicht mit dem Vater des Kindes verheiratet sind, können eine schriftliche Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht (Negativbescheinigung) erhalten.
- Die Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht (Negativbescheinigung) kann beim zuständigen Jugendamt angefordert werden.
- Wenn es keine Eintragung im Sorgeregister gibt wird eine schriftliche Bescheinigung ausgestellt. · Wenn aufgrund einer gerichtlichen Entscheidungen zur elterlichen Sorge Eintragungen im Sorgeregister vorgenommen wurden, kann eine schriftliche Auskunft darüber ausgestellt werden, dass Eintragungen im Sorgeregister vorliegen.
- Zuständige Stelle: Jugendamt am Wohnsitz oder des gewöhnlichen Aufenthalts der Kindesmutter
Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service