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Approbation als Zahnarzt Erteilung

Hamburg 99018021001000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99018021001000

Leistungsbezeichnung

Approbation als Zahnarzt Erteilung

Leistungsbezeichnung II

Approbation als Zahnarzt / Zahnärztin beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Zahnärztin (Synonym), Zahnärztin / Zahnarzt (Synonym), Zahnheilkunde (Synonym), Zahnmedizin (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Ja

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

Sozialbehörde G LPA Gesundheitsberufe

Handlungsgrundlage

§ 2 Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde (ZHG)
https://www.gesetze-im-internet.de/zhg/__2.html
§ 83 Approbationsordnung für Zahnärzte
https://www.gesetze-im-internet.de/zappro/__83.html
§ 84 Approbationsordnung für Zahnärzte
https://www.gesetze-im-internet.de/zappro/__84.html

Teaser

Wenn Sie in Deutschland den Beruf des Zahnarztes beziehungsweise der Zahnärztin ohne Einschränkungen ausüben wollen, benötigen Sie eine staatliche Zulassung: die Approbation.

Volltext

Nach Ihrem Studium und der fachbezogenen Ausbildung können Sie einen Antrag auf Erteilung der Approbation als Zahnarzt beziehungsweise Zahnärztin stellen. Mit Erteilung der Approbation als Zahnarzt beziehungsweise Zahnärztin sind Sie berechtigt, den Beruf in Deutschland selbstständig und eigenverantwortlich auszuüben.

Die Approbation wird unbefristet erteilt und ist für die gesamte Bundesrepublik Deutschland gültig.

Erforderliche Unterlagen

  • Identitätsnachweis
  • Geburtsurkunde der ein aktueller Auszug aus dem Familienbuch der Eltern
  • gegebenenfalls Heiratsurkunde/eingetragene Lebenspartnerschaft (Nachweis bei Namensänderung)
  • tabellarischer Lebenslauf
  • Amtliches Führungszeugnis (Belegart O)
  • Das Zeugnis über die Zahnärztliche Prüfung im Original oder in beglaubigter Kopie.
  • Erklärung darüber, ob gegen Sie ein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren anhängig ist
  • Ärztliche Bescheinigung, die nicht älter als einen Monat sein darf, aus der hervorgeht, dass Sie nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet sind

Voraussetzungen

  • Sie haben die vorgeschriebene Ausbildung abgeleistet und die Staatliche Prüfung bestanden.
  • Sie haben sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht, aus dem sich Ihre Unwürdigkeit oder Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs ergibt.
  • Sie sind nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet.
  • Sie verfügen über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache.

Kosten

136,00 EUR - 375,00 EUR
zuzüglich Auslagen

Verfahrensablauf

  • Sie reichen den Antrag auf Approbation inklusive aller erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
  • Die zuständige Behörde bestätigt Ihnen binnen eines Monat den Antragseingang und den Empfang der Unterlagen und teilt Ihnen mit, welche Unterlagen fehlen.
  • Die zuständige Stelle prüft die Approbationsvoraussetzungen.
  • Nach positivem Abschluss wird Ihnen eine Approbationsurkunde gegen Empfangsbekenntnis oder mit Zustellungsurkunde zugestellt.

Bearbeitungsdauer

Die zuständige Stelle entscheidet spätestens drei Monate nach Eingang Ihres vollständigen Antrages.

Frist

Sie müssen bei der Antragsstellung keine gesetzlichen Fristen beachten.

Hinweise

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Rechtsbehelf

Widerspruch (je nach Landesrecht kann der Widerspruch ausgeschlossen sein), verwaltungsgerichtliche Klage

Kurztext

  • Um in Deutschland als Zahnarzt beziehungsweise Zahnärztin arbeiten zu können, wird eine gesonderte Berufsberechtigung, die Approbation benötigt
  • Die Approbation wird auf Antrag erteilt
  • Die Approbation wird unbefristet erteilt und ist in ganz Deutschland gültig

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service

Zuständige Stelle

Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration

Formulare

nicht vorhanden

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