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Vorname Änderung der Reihenfolge

Hamburg 99083002011001 Typ 2a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99083002011001

Leistungsbezeichnung

Vorname Änderung der Reihenfolge

Leistungsbezeichnung II

Reihenfolge der Vornamen ändern

Leistungstypisierung

Typ 2a

Begriffe im Kontext

Namensänderung (Synonym), Familiennamen (Synonym), Nachname (Synonym), Vorname (Synonym), Familie (Synonym), Namensrecht (Synonym), Rufname (Synonym), Taufname (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

06.03.2023

Fachlich freigegeben durch

Standesamt (Harburg)

Handlungsgrundlage

Teaser

Wenn Sie mehrere Vornamen haben, können Sie deren Reihenfolge durch eine Erklärung ändern lassen.

Volltext

Die Reihenfolge mehrerer Vornamen können Sie seit dem 1. November 2018 ändern lassen, ohne Gründe anzugeben. Voraussetzung dafür ist, dass Ihr Name deutschem Recht unterliegt. Das schließt nicht nur deutsche Staatsangehörige ein, sondern auch Asylberechtigte, ausländische Geflüchtete und Staatenlose.
Einzige Ausnahme: Bei Vornamen mit Bindestrich, wie zum Beispiel Hans-Peter, muss die von den Eltern bestimmte Reihenfolge beibehalten werden.
Hinweis: Möchten Sie Ihren Vornamen aus wichtigen oder schwerwiegenden Gründen ändern lassen, geht dies nur über eine öffentlich-rechtliche Namensänderung. Die Änderung der Schreibweise und das Hinzufügen oder Weglassen von Vornamen ist sonst in offiziellen Dokumenten weiterhin nicht gestattet.

Erforderliche Unterlagen

  • Meldebescheinigung oder gültiger amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass)
  • bei Staatenlosen: Reiseausweis oder Eintrag der Ausländerbehörde im Pass oder Passersatz
  • bei heimatlosen Ausländern oder Asylberechtigten: Eintrag der Ausländerbehörde im Pass oder Passersatz
  • bei ausländischen Geflüchteten: Eintrag der Ausländerbehörde im Pass oder Passersatz
Zu eventuell weiteren Unterlagen erkundigen Sie sich bitte vorab bei der Behörde, bei der Sie die Erklärung abgeben.

Voraussetzungen

  • Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit.
  • Sie sind asylberechtigt, ausländischer Geflüchteter, Staatenlose oder staatenloser, heimatloser Ausländer oder heimatlose Ausländerin oder Kontingentflüchtling.

Kosten

  • Je nach Bundesland unterschiedlich.
  • In Hamburg kostet die Namenserklärung 35,50 Euro. Für eine Bescheinigung oder eine neu ausgestellte Geburtsurkunde fallen 18,00 Euro Gebühren an.
  • Hinweis: Bei erfolgreicher Änderung entstehen Folgekosten, da Sie Dokumente, wie beispielsweise den Personalausweis oder Reisepass, neu beantragen müssen.

Verfahrensablauf

Die Änderung der Reihenfolge Ihrer Vornamen müssen Sie schriftlich erklären:
  • Erkundigen Sie sich bei Ihrer zuständigen Stelle, ob Sie die Erklärung beglaubigen oder beurkunden lassen sollen und ob ein Termin vereinbart werden muss.
  • Gehen Sie anschließend mit allen erforderlichen Unterlagen zur für Sie zuständigen Stelle und veranlassen Sie die Änderung der Reihenfolge Ihrer Vornamen.
Hinweis: Sobald diese Änderung wirksam geworden ist, müssen Sie verschiedene Dokumente (zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass) dementsprechend ändern lassen. Diese Änderungen müssen Sie selbst beantragen

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer variiert und beträgt im Regelfall 1-3 Wochen.

Frist

keine

Weiterführende Informationen

Hinweise

keine

Rechtsbehelf

Antrag beim AG Hamburg gem. 48 PStG

Kurztext

  • Vorname Änderung der Reihenfolge
  • seit 1. November 2018: Änderung der Reihenfolge mehrerer Vornamen ohne Grund möglich; davon ausgenommen:
    • Vornamen hinzufügen oder weglassen,
    • keine Änderung der Reihenfolge bei Namen mit Bindestrich (Beispiel: Hans-Peter)
  • Voraussetzung: Name muss dem deutschen Recht unterliegen, was der Fall ist bei
    • deutschen Staatsangehörigen,
    • Asylberechtigten,
    • ausländischen Geflüchteten und
    • Staatenlosen.
  • zuständig: Standesamt des Geburtsortes, des Eheschließungsortes, des Ortes der Begründung einer Lebenspartnerschaft, des Wohnortes sowie sonstige Stellen, die zur öffentlichen Beglaubigung befugt sind

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service

Zuständige Stelle

Bezirksamt Harburg

Formulare

nicht vorhanden

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