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Eheschließung Anmeldung

Hamburg 99059001104000 Typ 2a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99059001104000

Leistungsbezeichnung

Eheschließung Anmeldung

Leistungsbezeichnung II

Heirat anmelden

Leistungstypisierung

Typ 2a

Begriffe im Kontext

Aufgebot (Synonym), Hochzeit (Synonym), Eheschließung (Synonym), Trauung (Synonym), Heiraten (Synonym), Standesamt (Synonym), Ehevoraussetzung (Synonym), Ehevoraussetzungen (Synonym), Eheanmeldung (Synonym), Trauzeugen (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

25.02.2025

Fachlich freigegeben durch

Standesamt (Harburg)

Teaser

Sie möchten heiraten? Dann müssen Sie die Eheschließung vorher beim Standesamt anmelden. Mehr Informationen finden Sie hier.

Volltext

Sie müssen Ihre Eheschließung beim Standesamt anmelden.
Sie melden die Eheschließung am Standesamt des Haupt- oder Nebenwohnsitzes von einem der Verlobten an.
 
Ihre Hochzeit muss nicht in dem Standesamt stattfinden, in dem Sie Ihre Eheschließung angemeldet haben.
Sie können dann bei jedem deutschen Standesamt heiraten. 
 

Erforderliche Unterlagen

  • Wenn Sie die Eheschließung alleine anmelden wollen:
    • schriftliche Vollmacht und unterzeichnete Beitrittserklärung des verhinderten Partners
 
  • Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und Ihre erste Ehe eingehen benötigen Sie folgende Unterlagen:
    • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
    • aktueller beglaubigter Auszug aus dem Geburtenregister
    • aktuelle Aufenthaltsbescheinigung oder erweiterte Meldebescheinigung mit Angabe des Familienstandes. Diese wird auch Ledigkeitsbescheinigung genannt. Die Bescheinigung darf bei Anmeldung nicht älter als 6 Monate sein. Für in Hamburg gemeldete Personen können Sie diese erstellen lassen, wenn Sie die Eheschließung beim Standesamt anmelden.
 
  • Wenn Sie schon einmal verheiratet oder verpartnert waren:
    • Eheurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil oder
    • Nachweise über die Begründung und die Auflösung der Lebenspartnerschaft 
 
  • Wenn Ihr früherer Partner inzwischen verstorben ist:
    • Eheurkunde oder
    • Nachweis über die Begründung der Lebenspartnerschaft
    • Sterbeurkunde des früheren Partners
 
  • Wenn Sie gemeinsame Kinder mit in die Ehe bringen, benötigen Sie zusätzlich:
    • Geburtsurkunden der Kinder
 
 
Bei Eheschließungen mit Auslandsbezug:
 
  • Bei Eheschließung oder Scheidung im Ausland:
    • alle Heiratsurkunden
    • alle rechtskräftigen Scheidungsurteile
    • vollständige Übersetzung von einem in Deutschland vereidigten Übersetzer
 
  • Wenn Sie nicht die deutsche Staatsangehörigkeit haben:
    • gültiger Personalausweis oder Reisepass oder anderer Identifikationsnachweis
    • Nachweis der Staatsangehörigkeit, wenn sich diese nicht aus dem Personalausweis oder Reisepass ergibt
    •  Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde (nicht älter als 4 Wochen)
    • Geburtsurkunde
    • Ehefähigkeitszeugnis (fallbezogene Beratung erforderlich)
    • Bescheinigung über den Familienstand
    • vollständige Übersetzung von einem in Deutschland vereidigten Übersetzer
 
  • Wenn Sie nicht von Geburt an die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen Sie außerdem:
    •  Staatsangehörigkeitsausweis oder Einbürgerungsurkunde (als Nachweis der Einbürgerung gelten eventuell auch die Einbürgerungsurkunden der Eltern).

Voraussetzungen

  • Sie sind volljährig.
  • Sie sind geschäftsfähig.
  • Sie sind persönlich anwesend.
  • Sie sind nicht in gerader Linie miteinander verwandt.. Sie dürfen nicht Ihre Geschwister oder Halbgeschwister heiraten. Auch wenn das Verwandtschaftsverhältnis durch Adoption begründet wurde ist eine Ehe ausgeschlossen.
  • Sie dürfen nicht bereits verheiratet sein. Eine vorherige Ehe muss aufgelöst sein. Wenn Sie Ihre Ehe im Ausland geschieden haben, dann muss die Scheidung in vielen Fällen vorher in Deutschland anerkannt werden.
  • Auch wenn Sie in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, muss diese vor der Ehe aufgelöst werden. Es sei denn Sie wollen Ihren Lebenspartner oder Ihre Lebenspartnerin heiraten.

Kosten

Die Kosten für die Anmeldung einer Eheschließung betragen mindestens 68,00 EUR. 
Hinzu kommen gegebenenfalls weitere Kosten für Urkunden, Namenserklärungen, Eheschließungen außerhalb des Standesamtes; Eheschließungen bei einem anderen Standesamt oder Eheschließungen an Samstagen.

Verfahrensablauf

  • Sie beantragen die Eheschließung persönlich bei Ihrem zuständigen Standesamt.
  • Das Standesamt prüft Ihren Antrag und Ihre Unterlagen.
  • Bei Bedarf fordert es weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen an.
  • Das Standesamt entscheidet über Ihren Antrag. 
  • Sie bekommen eine Mitteilung, ob die Eheschließung vorgenommen werden kann. 
  • Die Mitteilung erfolgt mündlich, schriftlich oder elektronisch.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer des Antrags variiert je nach Standesamt und Einzelfall.

Frist

Nachdem Sie die Eheschließung erfolgreich angemeldet habe, können Sie innerhalb von 6 Monaten heiraten. 
Danach muss die Eheschließung erneut angemeldet werden.

Sie können die Eheschließung frühstens 6 Monate vor dem gewünschten Termin anmelden.

Hinweise

  • Die standesamtliche Hochzeit hat nichts mit der kirchlichen Hochzeit zu tun.
  • Sie brauchen keine Trauzeugen, aber Sie können 1 oder 2 Personen als Trauzeugen wählen.
  • Erkundigen Sie sich vorher in Ihrem Wunschstandesamt ob eine Eheschließung zum gewünschten Termin möglich ist. 
  • Nicht jedes Hamburger Standesamt führt Eheschließungen an jedem Tag durch.
  • Einige Standesämter bieten auch Termine an Samstagen an.
  • Bei der Anmeldung zur Eheschließung können Sie entscheiden, welchen Nachnamen Sie in der Ehe führen möchten. Das Standesamt berät Sie hierzu.
  • Wenn das Heimatland Ihres Partner kein Ehefähigkeitszeugnis ausstellt, lassen Sie sich beim Standesamt beraten. Sie können eine Befreiung beantragen.
  • Für Urkunden in einer anderen Sprache braucht das Standesamt eine vollständige Übersetzung auf Deutsch. Diese muss von einem in Deutschland vereidigten Übersetzer gemacht werden. Oft müssen ausländische Urkunden auch von einer Behörde beglaubigt werden (Apostille).

Rechtsbehelf

Antrag auf gerichtliche Entscheidung und Anweisung des Standesamtes

Kurztext

  • Eheschließung muss beim zuständigen Standesamt angemeldet werden
  • Standesamt muss am Haupt- oder Nebenwohnsitz von einem der Verlobten sein
  • Hochzeit muss nicht in dem Standesamt stattfinden, in dem die Eheschließung angemeldet wurde
  • Hochzeit ist grundsätzlich in jedem Standesamt in Deutschland möglich

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service

Zuständige Stelle

Bezirksamt Harburg

Formulare

nicht vorhanden

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