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Eheschließung Anmeldung

Hamburg 99059001104000 Typ 2a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99059001104000

Leistungsbezeichnung

Eheschließung Anmeldung

Leistungsbezeichnung II

Heirat anmelden

Leistungstypisierung

Typ 2a

Begriffe im Kontext

Aufgebot (Synonym), Hochzeit (Synonym), Eheschließung (Synonym), Trauung (Synonym), Heiraten (Synonym), Standesamt (Synonym), Ehevoraussetzung (Synonym), Ehevoraussetzungen (Synonym), Eheanmeldung (Synonym), Trauzeugen (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

25.02.2025

Fachlich freigegeben durch

Standesamt (Harburg)

Teaser

Wenn Sie heiraten möchten, dann müssen Sie die Eheschließung vorher beim Standesamt anmelden.

Volltext

Sie müssen Ihre Eheschließung beim Standesamt anmelden.
Das Standesamt muss in der Stadt oder dem Ort sein, wo Sie wohnen oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Ihre Hochzeit muss nicht in dem Standesamt stattfinden, in dem Sie Ihre Eheschließung angemeldet haben.
In Deutschland können Sie grundsätzlich in jedem Standesamt heiraten.
 

Erforderliche Unterlagen

Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und Ihre erste Ehe eingehen benötigen Sie folgende Unterlagen:
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • aktueller beglaubigter Auszug aus dem Geburtenregister oder beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde vom Standesamt Ihres Geburtsortes
Wenn Sie im Ausland geboren sind:
  • aktuelle Geburtsurkunde
Wenn Sie schon einmal verheiratet/verpartnert waren:
  • Eheurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil oder
  • Nachweise über die Begründung und die Auflösung der Lebenspartnerschaft 
Wenn Ihr früherer Partner inzwischen verstorben ist:
  • Eheurkunde oder
  • Nachweis über die Begründung der Lebenspartnerschaft
  • Sterbeurkunde des früheren Partners
Bei Eheschließung/Scheidung im Ausland:
  • alle Heiratsurkunden
  • alle rechtskräftigen Scheidungsurteile (mit Tatbestand und Entscheidungsgründen)
  • vollständige Übersetzung von einem in Deutschland vereidigten Übersetzer
Wenn Sie gemeinsame Kinder mit in die Ehe bringen, benötigen Sie zusätzlich:
  • Geburtsurkunden der Kinder
Wenn Ihr Partner aus dem Ausland kommt, ist erforderlich:
  • gültiger Personalausweis/Reisepass oder anderer Identifikationsnachweis
  • Nachweis der Staatsangehörigkeit, wenn sich diese nicht aus dem Personalausweis oder Reisepass ergibt
  • Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde (nicht älter als 4 Wochen)
  • Geburtsurkunde
  • Ehefähigkeitszeugnis (fallbezogene Beratung erforderlich)
  • Bescheinigung über den Familienstand

Voraussetzungen

Um eine Heirat anzumelden müssen Sie mindestens 18 Jahre alt sein.
Bei einer Heirat dürfen Sie nicht miteinander verwandt sein, wenn Sie in direkter Linie stehen, zum Beispiel Geschwister oder Halbgeschwister.
Dies gilt auch dann, wenn die Verwandtschaft durch eine Adoption entstanden ist.
Sie dürfen nicht verheiratet sein.

Kosten

Die Kosten für die Anmeldung einer Eheschließung betragen mindestens 68,00 EUR. 
Hinzu kommen ggf. weitere Kosten für Urkunden, Namenserklärungen, Eheschließungen außerhalb des Standesamtes; Eheschließungen bei einem anderen Standesamt oder Eheschließungen an Samstagen.

Verfahrensablauf

  • Sie beantragen persönlich bei Ihrem zuständigen Standesamt die Eheschließung.
  • Ist einer von Ihnen verhindert, kann der andere die Eheschließung allein anmelden.
  • Das Standesamt benötigt dazu die schriftliche Vollmacht des verhinderten Partners.
  • Das zuständige Standesamt prüft Ihren Antrag und Ihre Unterlagen.
  • Bei Bedarf fordert sie weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen an.
  • Das zuständige Standesamt entscheidet über Ihren Antrag. 
  • Sie bekommen durch das zuständige Standesamt eine Mitteilung, ob die Eheschließung vorgenommen werden kann. 
  • Die Mitteilung erfolgt mündlich, schriftlich oder elektronisch.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer des Antrags variiert je nach Standesamt und Einzelfall.

Frist

Stellt die Standesbeamtin oder der Standesbeamte nach Abschluss der Prüfung fest, dass die Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind, können Sie innerhalb von 6 Monaten heiraten. 
Danach muss die Eheschließung erneut angemeldet werden.

Hinweise

  • Die standesamtliche Hochzeit hat nichts mit der kirchlichen Hochzeit zu tun.
  • Sie brauchen keine Trauzeugen, aber Sie können 1 oder 2 Personen als Trauzeugen wählen.
  • Bei der Anmeldung zur Eheschließung können Sie entscheiden, welchen Nachnamen Sie in der Ehe führen möchten. Das Standesamt berät Sie hierzu.
  • Doppelehen dürfen in Deutschland nicht geschlossen werden. 
  • Ihre vorherige Ehe muss durch Tod, Scheidung oder ein rechtsgültiges Gerichtsurteil beendet sein, bevor Sie neu heiraten können.
  • Wurde Ihre Ehe im Ausland geschieden, muss die Scheidung ggf. erst in Deutschland anerkannt werden. Für welche Länder dies greift, erfahren Sie im Standesamt durch eine fallbezogene Beratung.
  • Auch eine frühere Lebenspartnerschaft muss aufgelöst sein.
  • Wenn das Heimatland Ihres Partner kein Ehefähigkeitszeugnis ausstellt, lassen Sie sich beim Standesamt beraten. Über das Standesamt beantragen Sie eine Befreiung, die vom Präsidenten des Oberlandesgerichts entschieden wird. 
  • Für Urkunden in einer anderen Sprache braucht das Standesamt eine vollständige Übersetzung auf Deutsch. Diese muss von einem in Deutschland vereidigten Übersetzer gemacht werden. Oft müssen ausländische Urkunden auch von einer Behörde beglaubigt werden (Apostille).

Rechtsbehelf

Antrag auf gerichtliche Entscheidung und Anweisung des Standesamtes

Kurztext

  • Eheschließung muss beim zuständigen Standesamt angemeldet werden
  • Standesamt muss in der Stadt oder dem Ort sein, wo der Bürger oder die Bürgerin wohnen oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben
  • Hochzeit muss nicht in dem Standesamt stattfinden, in dem die Eheschließung angemeldet wurde
  • Hochzeit ist grundsätzlich in jedem Standesamt in Deutschland möglich

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service

Zuständige Stelle

Bezirksamt Harburg

Formulare

nicht vorhanden

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