Anzeige Landpachtvertragsabschluss Entgegennahme
Inhalt
Begriffe im Kontext
Land- und forstwirtschaftliches Grundstück (Synonym), Landpachtverkehrsgesetz LPachtVG (Synonym), Land-Pachtvertrag melden (Synonym)
Fachlich freigegeben am
07.11.2024
Fachlich freigegeben durch
FM Landwirtschaft
§ 2 Landpachtverkehrsgesetz (LPachtVG)
https://www.gesetze-im-internet.de/lpachtvg/__3.html
§ 585 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__585.html
https://www.gesetze-im-internet.de/lpachtvg/__3.html
§ 585 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__585.html
Wenn Sie einen Landpachtvertrag abgeschlossen haben, müssen Sie dies bei der zuständigen Stelle melden.
Als Verpächterin oder Verpächter einer landwirtschaftlichen Fläche müssen Sie der zuständigen Stelle den Abschluss eines Landpachtvertrages melden. Auch als Pächterin oder Pächter können Sie die Meldung vornehmen.
- abgeschlossener schriftlicher Landpachtvertrag in Kopie oder
- im Falle eines mündlich abgeschlossenen Landpachtvertrages: die inhaltliche Mitteilung (schriftliche Sachverhaltsbeschreibung)
- Sie haben einen Landpachtvertrag abgeschlossen, der
- keine ungesunde Flächenverteilung (insbesondere Anhäufung von Land) oder unwirtschaftliche Zersplitterung bewirkt.
- keinen unangemessen hohen Pachtpreis beinhaltet.
- Sie melden das Zustandekommen des Landpachtvertrages bei der zuständigen Stelle. Sie können die Meldung per Post oder E-Mail einreichen.
- Die zuständige Stelle prüft den Landpachtvertrag.
Die Prüfung durch die zuständige Stelle erfolgt innerhalb eines Monats mit der Option der Verlängerung um einen weiteren Monat durch entsprechenden Bescheid. Wenn Beanstandungen bestehen, werden Ihnen diese innerhalb dieser Frist zugestellt.
Sie müssen den Abschluss des Landpachtvertrages innerhalb eines Monats nach Abschluss der zuständigen Stelle melden.
Stellt die zuständige Stelle bei der Prüfung fest, dass der Landpachtvertrag die bestehenden Voraussetzungen nicht erfüllt, kann sie den Landpachtvertrag beanstanden und aufheben.
Antrag auf gerichtliche Entscheidung beim zuständigen Amtsgericht gegen den Beanstandungsbescheid
- Verpächterin oder Verpächter einer landwirtschaftlichen Fläche muss Abschluss eines Landpachtvertrages der zuständigen Stelle melden
- Auch Pächterin oder Pächter kann Abschluss melden