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Anzeige Landpachtvertragsabschluss Entgegennahme

Hamburg 99078021261000 Typ 4a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99078021261000

Leistungsbezeichnung

Anzeige Landpachtvertragsabschluss Entgegennahme

Leistungsbezeichnung II

Landpachtvertrag Abschluss melden

Leistungstypisierung

Typ 4a

Begriffe im Kontext

Land- und forstwirtschaftliches Grundstück (Synonym), Landpachtverkehrsgesetz LPachtVG (Synonym), Land-Pachtvertrag melden (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

07.11.2024

Fachlich freigegeben durch

FM Landwirtschaft

Handlungsgrundlage

§ 2 Landpachtverkehrsgesetz (LPachtVG)
https://www.gesetze-im-internet.de/lpachtvg/__3.html
§ 585 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__585.html

Teaser

Wenn Sie einen Landpachtvertrag abgeschlossen haben, müssen Sie dies bei der zuständigen Stelle melden.

Volltext

Als Verpächterin oder Verpächter einer landwirtschaftlichen Fläche müssen Sie der zuständigen Stelle den Abschluss eines Landpachtvertrages melden. Auch als Pächterin oder Pächter können Sie die Meldung vornehmen.

Erforderliche Unterlagen

  • abgeschlossener schriftlicher Landpachtvertrag in Kopie oder  
  • im Falle eines mündlich abgeschlossenen Landpachtvertrages: die inhaltliche Mitteilung (schriftliche Sachverhaltsbeschreibung)

Voraussetzungen

  • Sie haben einen Landpachtvertrag abgeschlossen, der 
    • keine ungesunde Flächenverteilung (insbesondere Anhäufung von Land) oder unwirtschaftliche Zersplitterung bewirkt.
    • keinen unangemessen hohen Pachtpreis beinhaltet.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

  • Sie melden das Zustandekommen des Landpachtvertrages bei der zuständigen Stelle. Sie können die Meldung per Post oder E-Mail einreichen.
  • Die zuständige Stelle prüft den Landpachtvertrag.

Bearbeitungsdauer

Die Prüfung durch die zuständige Stelle erfolgt innerhalb eines Monats mit der Option der Verlängerung um einen weiteren Monat durch entsprechenden Bescheid. Wenn Beanstandungen bestehen, werden Ihnen diese innerhalb dieser Frist zugestellt.

Frist

Sie müssen den Abschluss des Landpachtvertrages innerhalb eines Monats nach Abschluss der zuständigen Stelle melden.

Hinweise

Stellt die zuständige Stelle bei der Prüfung fest, dass der Landpachtvertrag die bestehenden Voraussetzungen nicht erfüllt, kann sie den Landpachtvertrag beanstanden und aufheben.

Rechtsbehelf

Antrag auf gerichtliche Entscheidung beim zuständigen Amtsgericht gegen den Beanstandungsbescheid

Kurztext

  • Verpächterin oder Verpächter einer landwirtschaftlichen Fläche muss Abschluss eines Landpachtvertrages der zuständigen Stelle melden
  • Auch Pächterin oder Pächter kann Abschluss melden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Formulare

nicht vorhanden

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