Impfung Beratung
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Fachlich freigegeben am
29.08.2024
Fachlich freigegeben durch
Sozialbehörde G Öffentlicher Gesundheitsdienst
§ 20 (1) Infektionsschutzgesetz (IfSG)
https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__20.html
https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__20.html
Impfungen schützen Sie vor ansteckenden Krankheiten und gehören zu den wichtigsten und wirksamsten vorbeugenden Maßnahmen, mit denen Sie Infektionen und Erkrankungen verhindern können. Ärzte und Ärztinnen beraten Sie zu diesem Thema.
Von der STIKO empfohlene Impfungen werden von den gesetzlichen und privaten Krankenkassen bezahlt. Für Reiseimpfungen müssen Sie die Kosten in der Regel selbst tragen. Die Höhe der Kosten unterscheidet sich je nach Impfung. Die durchführende Stelle kann Sie genauer informieren.
- Sie vereinbaren einen Termin in einer Arztpraxis oder einer Impfstelle des Öffentlichen Gesundheitsdienstes.
- Dort werden Sie beraten, welche Impfungen erforderlich sind oder aufgefrischt werden müssen.
Moderne Impfstoffe sind wirksam und sicher. Impfreaktionen wie Fieber oder Schmerzen an der Einstichstelle treten nur selten und stets vorübergehend auf. Die unabhängige Ständige Impfkommission (STIKO) prüft,
Bei hohen Impfquoten können einzelne Erkrankungen ausgerottet werden, wie beispielsweise die Pocken.
- welche Person
- welche Impfung
- zu welchem Zeitpunkt
Bei hohen Impfquoten können einzelne Erkrankungen ausgerottet werden, wie beispielsweise die Pocken.
- Impfungen schützen vor ansteckenden Krankheiten
- gehören zu den wichtigsten und wirksamsten vorbeugenden Maßnahmen, mit denen Infektionen und Erkrankungen verhindert werden können.
- Ärzte beraten