Erlaubnis zur Kindertagespflege Erteilung
Inhalt
Begriffe im Kontext
Tagesmutter (Synonym), Kinderbetreuung (Synonym), Tagesvater (Synonym), Kinder (Synonym), Kind (Synonym), Kindertagesbetreuung (Synonym), Kindertagespflege (Synonym)
Fachlich freigegeben am
13.01.2023
Fachlich freigegeben durch
Schmuck, Benjamin
§ 43 Sozialgesetzbuch - Achtes Buch (SGB VIII)
www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__43.html
www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__43.html
Wenn Sie ein Kind oder mehrere Kinder außerhalb des Haushalts der Erziehungsberechtigten regelmäßig und gegen Bezahlung betreuen möchten, müssen Sie in der Regel eine Erlaubnis beantragen.
In der Kindertagespflege können Kinder im Alter von 0 bis 14 Jahren betreut werden. Sie brauchen eine Erlaubnis zur Kindertagespflege, wenn Sie ein Kind oder mehrere Kinder außerhalb des Haushalts der Erziehungsberechtigten betreuen, und die Betreuung
- während einem Teil des Tages und mehr als 15 Stunden wöchentlich
- gegen Bezahlung
- länger als 3 Monate
- ist in der Regel auf 5 Jahre befristet,
- kann mit Nebenbestimmungen versehen werden,
- befugt Sie zur Betreuung von bis zu 5 gleichzeitig anwesenden Kindern, die nicht Ihre eigenen Kinder sind.
- Nachweis über den Abschluss von mindestens einem Lehrgang, der Sie zur Kindertagespflegeperson qualifiziert
- polizeiliches Führungszeugnis
- ärztliches Attest (über Masernschutz)
Die Erlaubnis kann Ihnen erteilt werden, wenn Sie für die Kindertagespflege geeignet sind.
Davon ist auszugehen, wenn
Davon ist auszugehen, wenn
- Sie sich durch Ihre Persönlichkeit, Sachkompetenz und Kooperationsbereitschaft mit Erziehungsberechtigten und anderen Kindertagespflegepersonen auszeichnen,
- Sie über kindgerechte Räumlichkeiten verfügen,
- Sie über gute Kenntnisse hinsichtlich der Anforderungen in der Kindertagespflege verfügen und diese Kenntnisse in qualifizierten Lehrgängen erworben haben.
- Sie reichen Ihren Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zusammen mit den notwendigen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
- Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen oder Informationen bei Ihnen nach.
- Es folgt die Überprüfung Ihrer kindgerechten Räumlichkeiten durch eine gemeinsame Begehung mit der zuständigen Stelle.
- Die Entscheidung über Ihren Antrag wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.
- Erlaubnis zur Kindertagespflege Erteilung
- in der Kindertagespflege können Kinder im Alter von 0-14 Jahren betreut werden
- ab dem vollendeten dritten Lebensjahr muss die Betreuung in einer Kindertageseinrichtung vorrangig in Anspruch genommen werden
- eine Person, die ein Kind oder mehrere Kinder außerhalb des Haushalts des Erziehungsberechtigten während einem Teil des Tages und mehr als 15 Stunden wöchentlich gegen Entgelt länger als 3 Monate betreuen will, bedarf der Erlaubnis
- Erlaubnis muss bei der zuständigen Stelle beantragt werden
Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service