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Erlaubnis zur Kindertagespflege Erteilung

Hamburg 99071002001000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99071002001000

Leistungsbezeichnung

Erlaubnis zur Kindertagespflege Erteilung

Leistungsbezeichnung II

Kindertagespflege Erlaubnis beantragen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Tagesmutter (Synonym), Kinderbetreuung (Synonym), Tagesvater (Synonym), Kinder (Synonym), Kind (Synonym), Kindertagesbetreuung (Synonym), Kindertagespflege (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

13.01.2023

Fachlich freigegeben durch

Schmuck, Benjamin

Handlungsgrundlage

§ 43 Sozialgesetzbuch - Achtes Buch (SGB VIII)
www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__43.html

Teaser

Wenn Sie ein Kind oder mehrere Kinder außerhalb des Haushalts der Erziehungsberechtigten regelmäßig und gegen Bezahlung betreuen möchten, müssen Sie in der Regel eine Erlaubnis beantragen.

Volltext

In der Kindertagespflege können Kinder im Alter von 0 bis 14 Jahren betreut werden. Sie brauchen eine Erlaubnis zur Kindertagespflege, wenn Sie ein Kind oder mehrere Kinder außerhalb des Haushalts der Erziehungsberechtigten betreuen, und die Betreuung
  • während einem Teil des Tages und mehr als 15 Stunden wöchentlich
  • gegen Bezahlung
  • länger als 3 Monate
andauert. Sie müssen die Erlaubnis zur Kindertagespflege bei der zuständigen Stelle beantragen. Die Erlaubnis zur Kindertagespflege
  • ist in der Regel auf 5 Jahre befristet,
  • kann mit Nebenbestimmungen versehen werden,
  • befugt Sie zur Betreuung von bis zu 5 gleichzeitig anwesenden Kindern, die nicht Ihre eigenen Kinder sind.

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis über den Abschluss von mindestens einem Lehrgang, der Sie zur Kindertagespflegeperson qualifiziert
  • polizeiliches Führungszeugnis
  • ärztliches Attest (über Masernschutz)
Es können weitere Unterlagen notwendig sein. Bitte informieren Sie sich vorab bei der zuständigen Stelle über die in Ihrem Fall konkret vorzulegenden Unterlagen.

Voraussetzungen

Die Erlaubnis kann Ihnen erteilt werden, wenn Sie für die Kindertagespflege geeignet sind.
Davon ist auszugehen, wenn
  • Sie sich durch Ihre Persönlichkeit, Sachkompetenz und Kooperationsbereitschaft mit Erziehungsberechtigten und anderen Kindertagespflegepersonen auszeichnen,
  • Sie über kindgerechte Räumlichkeiten verfügen,
  • Sie über gute Kenntnisse hinsichtlich der Anforderungen in der Kindertagespflege verfügen und diese Kenntnisse in qualifizierten Lehrgängen erworben haben.

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

  • Sie reichen Ihren Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zusammen mit den notwendigen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen oder Informationen bei Ihnen nach.
  • Es folgt die Überprüfung Ihrer kindgerechten Räumlichkeiten durch eine gemeinsame Begehung mit der zuständigen Stelle.
  • Die Entscheidung über Ihren Antrag wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.

Bearbeitungsdauer

Bis zu 3 Monate

Frist

Keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Keine

Rechtsbehelf

Widerspruch
Klage

Kurztext

  • Erlaubnis zur Kindertagespflege Erteilung
  • in der Kindertagespflege können Kinder im Alter von 0-14 Jahren betreut werden
  • ab dem vollendeten dritten Lebensjahr muss die Betreuung in einer Kindertageseinrichtung vorrangig in Anspruch genommen werden
  • eine Person, die ein Kind oder mehrere Kinder außerhalb des Haushalts des Erziehungsberechtigten während einem Teil des Tages und mehr als 15 Stunden wöchentlich gegen Entgelt länger als 3 Monate betreuen will, bedarf der Erlaubnis
  • Erlaubnis muss bei der zuständigen Stelle beantragt werden

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service

Zuständige Stelle

Bezirksamt Wandsbek

Formulare

nicht vorhanden

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