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Leichenpass Ausstellung

Hamburg 99101003012000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99101003012000

Leistungsbezeichnung

Leichenpass Ausstellung

Leistungsbezeichnung II

Leichenpass beantragen

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Leichenwesen (Synonym), Bestattung (Synonym), Leichnam (Synonym), Ausland (Synonym), Tod (Synonym), Sterbefall (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

12.01.2023

Fachlich freigegeben durch

Gesundheitsamt (Wandsbek)

Handlungsgrundlage

§ 8 (2) Hamburgisches Bestattungsgesetz (BestattG HA)
www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-BestattGHA2020pP8

Teaser

Für die Beförderung einer Leiche an einen Ort außerhalb Hamburgs müssen Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Leichenpass beantragen.

Volltext

Wenn Sie eine verstorbene Person über die Grenze eines Bundeslandes oder die Landesgrenze Deutschlands hinweg an einen anderen Ort bringen möchten, benötigen einen Leichenpass, wenn das Zielland oder ein Land durch das Sie fahren, einen Leichenpass verlangt. Der Leichenpass bestätigt die Identität der verstorbenen Person. Sie müssen den Leichenpass bei der zuständigen Stelle beantragen. 

Erforderliche Unterlagen

  • Sterbeurkunde oder Bescheinigung der Zurückstellung der Ausstellung einer Sterbeurkunde
  • Vertraulicher Teil der Todesbescheinigung im Original (Blatt 2)
  • Kopie des Nichtvertraulichen Teil der Todesbescheinigung ( Blatt 1)
  • Einsargungserklärung (diese kann im Ausnahmefall vor Ort bei der Antragstellung ausfüllt werden)
  • Sterbefallanzeige
  • Bei unnatürlicher Todesursache zusätzlich: Freigabebescheinigung des Landeskriminalamtes

Voraussetzungen

Es bestehen keine gesundheitlichen Bedenken bezüglich der Überführung

Kosten

28,00 Euro

Verfahrensablauf

  • Sie reichen Ihren Antrag zusammen mit den notwendigen Unterlagen persönlich bei der zuständigen Stelle ein.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls notwendige Unterlagen oder Informationen bei Ihnen nach.
  • Wenn alle tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, wird Ihnen der Leichenpass ausgestellt.

Bearbeitungsdauer

circa 20 Minuten

Frist

Keine

Weiterführende Informationen

Hinweise

Der Sterbefall muss beim zuständigen Standesamt angezeigt und die Todesursache bereits geklärt sein.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Kurztext

  • Leichenpass beantragen
  • Transport einer verstorbenen Person über die Grenze eines Bundeslandes oder die Landesgrenze Deutschlands hinweg
  • Leichenpass muss beantragt werden, wenn Zielland oder Durchfahrtsland einen solche verlangen
  • Leichenpass bestätigt Identität der verstorbenen Person

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Bezirksamt Wandsbek

Formulare

nicht vorhanden

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