Leichenpass Ausstellung
Inhalt
Begriffe im Kontext
Leichenwesen (Synonym), Bestattung (Synonym), Leichnam (Synonym), Ausland (Synonym), Tod (Synonym), Sterbefall (Synonym)
Fachlich freigegeben am
12.01.2023
Fachlich freigegeben durch
Gesundheitsamt (Wandsbek)
§ 8 (2) Hamburgisches Bestattungsgesetz (BestattG HA)
www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-BestattGHA2020pP8
www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-BestattGHA2020pP8
Für die Beförderung einer Leiche an einen Ort außerhalb Hamburgs müssen Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Leichenpass beantragen.
Wenn Sie eine verstorbene Person über die Grenze eines Bundeslandes oder die Landesgrenze Deutschlands hinweg an einen anderen Ort bringen möchten, benötigen einen Leichenpass, wenn das Zielland oder ein Land durch das Sie fahren, einen Leichenpass verlangt. Der Leichenpass bestätigt die Identität der verstorbenen Person. Sie müssen den Leichenpass bei der zuständigen Stelle beantragen.
- Sterbeurkunde oder Bescheinigung der Zurückstellung der Ausstellung einer Sterbeurkunde
- Vertraulicher Teil der Todesbescheinigung im Original (Blatt 2)
- Kopie des Nichtvertraulichen Teil der Todesbescheinigung ( Blatt 1)
- Einsargungserklärung (diese kann im Ausnahmefall vor Ort bei der Antragstellung ausfüllt werden)
- Sterbefallanzeige
- Bei unnatürlicher Todesursache zusätzlich: Freigabebescheinigung des Landeskriminalamtes
- Sie reichen Ihren Antrag zusammen mit den notwendigen Unterlagen persönlich bei der zuständigen Stelle ein.
- Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls notwendige Unterlagen oder Informationen bei Ihnen nach.
- Wenn alle tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, wird Ihnen der Leichenpass ausgestellt.
Der Sterbefall muss beim zuständigen Standesamt angezeigt und die Todesursache bereits geklärt sein.
- Leichenpass beantragen
- Transport einer verstorbenen Person über die Grenze eines Bundeslandes oder die Landesgrenze Deutschlands hinweg
- Leichenpass muss beantragt werden, wenn Zielland oder Durchfahrtsland einen solche verlangen
- Leichenpass bestätigt Identität der verstorbenen Person