Messen, Ausstellungen und Märkte Änderung
Inhalt
Begriffe im Kontext
Volksfeste (Synonym), Ausstellung (Synonym), Markt (Synonym), Messe (Synonym), Jahrmarkt (Synonym), Großmarkt (Synonym), Wochenmarkt (Synonym), Spezialmarkt (Synonym), Änderung Festsetzung (Synonym)
Fachlich freigegeben am
04.06.2024
Fachlich freigegeben durch
Wirtschaftsordnung
§ 69b Änderung und Aufhebung der Festsetzung (GewO)
https://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__69b.html
§ 64 Messe (GewO)
https://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__64.html
§ 65 Ausstellung (GewO)
https://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__65.html
§ 66 Großmarkt (GewO)
https://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__66.html
§ 67 Wochenmarkt (GewO)
https://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__67.html
§ 68 Spezialmarkt und Jahrmarkt (GewO)
https://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__68.html
https://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__69b.html
§ 64 Messe (GewO)
https://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__64.html
§ 65 Ausstellung (GewO)
https://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__65.html
§ 66 Großmarkt (GewO)
https://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__66.html
§ 67 Wochenmarkt (GewO)
https://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__67.html
§ 68 Spezialmarkt und Jahrmarkt (GewO)
https://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__68.html
Sie können als veranstaltende Person die Festsetzung Ihrer Messen, Ausstellungen oder Märkte von der zuständigen Stelle ändern lassen.
- Die Veranstaltung wurde bereits von der zuständigen Stelle festgesetzt.
- Sie möchten eine Änderung der Festsetzung dieser Veranstaltung.
- Bei der Veranstaltung handelt es sich um eine der folgenden Veranstaltungsformen:
- Messe
- Ausstellung
- Großmarkt
- Wochenmarkt
- Spezialmarkt
- Jahrmarkt
Es fallen Kosten an. Die Höhe der Kosten ist von der Veranstaltungsart und den Kosten für die Festsetzung abhängig. In der Regel betragen die Kosten zwischen 20,00 Euro und 300,00 Euro
- Sie reichen einen Antrag auf Änderung der Festsetzung einer Veranstaltung mit allen erforderlichen Unterlagen postalisch oder per E-Mail bei der zuständigen Stelle ein.
- Die zuständige Stelle prüft Ihre Unterlagen. Bei Bedarf fordert sie weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen an.
- Die zuständige Stelle entscheidet über Ihren Antrag.
- Sie erhalten einen Bescheid.
- Sie erhalten einen Gebührenbescheid.
- Sie begleichen die Gebühren.
Soweit ein Online-Dienst eingerichtet ist, können Sie alternativ die Änderung online beantragen:
- Sie rufen den Online Dienst auf.
- Sie befüllen das Antragsformular und senden es ab.
- Ihr Antrag und Ihre Unterlagen werden an die zuständige Stelle übermittelt.
- Die zuständige Stelle entscheidet über Ihren Antrag.
- Sie erhalten einen Bescheid.
- Sie erhalten einen Gebührenbescheid.
- Sie begleichen die Gebühren.