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Ortswechsel von Tierausstellungen und Tiermärkte (z.B. Wanderzirkus) Anzeige

Hamburg 99050204169000 Typ 3b

Inhalt

Leistungsschlüssel

99050204169000

Leistungsbezeichnung

Ortswechsel von Tierausstellungen und Tiermärkte (z.B. Wanderzirkus) Anzeige

Leistungsbezeichnung II

Ortswechsel von Tierausstellungen und Tiermärkten (z.B. Wanderzirkus) anzeigen

Leistungstypisierung

Typ 3b

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

Verbraucherschutz (Altona)

Teaser

Wenn Sie Tiere an wechselnden Orten zur Schau stellen möchten, müssen Sie dies der zuständigen Behörde vorher anzeigen.

Volltext

Für Veranstaltungen mit Tieren gelten besondere Pflichten. Als Veranstalterin oder Veranstalter müssen Sie gewisse Tierveranstaltungen an wechselnden Orten anzeigen. Darunterfallen:
  • nicht gewerbsmäßige Zirkusbetriebe
  • das gewerbsmäßige zur Schau stellen von Tieren
  • und andere Einrichtungen in denen Tiere zur Schau gestellt werden
Diese Art von Tierveranstaltungen an wechselnden Orten müssen Sie der am Veranstaltungsort zuständigen Behörde anzeigen.

Unter Umständen kann die zuständige Behörde Veranstaltungen dieser Art beschränken oder verbieten.
Dies kann unter anderem erforderlich sein, um Tierseuchen zu bekämpfen. Über die Einschränkungen oder Verbote wird Sie die zuständige Behörde informieren.

Erforderliche Unterlagen

  • Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz entfällt bei nicht gewerblichen Zirkusbetrieben
  • Veranstaltungserlaubnis
  • Registriernummer

 

Voraussetzungen

  • Sie benötigen eine Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz (entfällt bei nicht gewerblichen Zirkusbetrieben)

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

Nicht gewerbsmäßige Zirkusbetriebe und andere Einrichtungen für die zur Schaustellung von Tieren an wechselnden Orten müssen Sie anzeigen. Dies geschieht bei der zuständigen Behörde. Diese Anzeige können Sie formlos stellen.

Wenn Sie die Anzeige formlos stellen möchten:
  • Beschreiben Sie Ihr Anliegen unter Angabe aller notwendigen Informationen:
    • Angaben zum veranstaltenden und der verantwortlichen Person
    • Ort, Zeit und Zeitraum der Veranstaltung
    • Angaben zu den ausgestellten Tierarten
    • Nähere Angaben zu den Räumen und Einrichtungen, die für die zur Schaustellung vorgesehen sind
  • Reichen Sie die geforderten Nachweise ein
  • Übersenden Sie den Antrag per E-Mail oder auf dem Postweg an die zuständige Behörde
  • Ihre Anzeige wird durch die zuständige Behörde entgegengenommen.
  • Sie erhalten eine Bestätigung.
  • Bei Rückfragen zur Anzeige meldet sich die zuständige Behörde bei Ihnen
  • Im Falle einer Beschränkung oder eines Verbots geht Ihnen eine Rückmeldung zu.

Bearbeitungsdauer

Dauer: circa 1 Woche bis 3 Wochen

Bemerkung für weitere Informationen zur Bearbeitungsdauer:
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von dem Umfang der Anzeige.
 

Frist

Fristtyp: Meldefrist / Anzeigefrist

Bemerkung:
Jeder Ortwechsel ist der zuständigen Behörde beim Verlassen des bisherigen Ortes anzuzeigen. (Entfällt bei nicht gewerblichen Zirkusbetrieben)

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Der Onlinedienst steht zur Zeit nur für den Bezirk Hamburg-Mitte zur Verfügung.

Rechtsbehelf

keiner

Kurztext

  • Für gewisse Veranstaltungen mit Tieren gelten Anzeigepflichten
  • Dazu gehören:
    • nicht gewerbsmäßige Zirkusbetriebe und
    • andere Einrichtungen für die zur Schaustellung von Tieren an wechselnden Orten

Zuständig (je nach Veranstaltungsart und –ort):
  • Örtlich zuständige Behörde

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service

Zuständige Stelle

Bezirksamt Altona

Formulare

nicht vorhanden

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