Ortswechsel von Tierausstellungen und Tiermärkte (z.B. Wanderzirkus) Anzeige
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Ortswechsel von Tierausstellungen und Tiermärkten (z.B. Wanderzirkus) anzeigen
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Fachlich freigegeben am
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Fachlich freigegeben durch
Verbraucherschutz (Altona)
Wenn Sie Tiere an wechselnden Orten zur Schau stellen möchten, müssen Sie dies der zuständigen Behörde vorher anzeigen.
Für Veranstaltungen mit Tieren gelten besondere Pflichten. Als Veranstalterin oder Veranstalter müssen Sie gewisse Tierveranstaltungen an wechselnden Orten anzeigen. Darunterfallen:
Unter Umständen kann die zuständige Behörde Veranstaltungen dieser Art beschränken oder verbieten.
Dies kann unter anderem erforderlich sein, um Tierseuchen zu bekämpfen. Über die Einschränkungen oder Verbote wird Sie die zuständige Behörde informieren.
- nicht gewerbsmäßige Zirkusbetriebe
- das gewerbsmäßige zur Schau stellen von Tieren
- und andere Einrichtungen in denen Tiere zur Schau gestellt werden
Unter Umständen kann die zuständige Behörde Veranstaltungen dieser Art beschränken oder verbieten.
Dies kann unter anderem erforderlich sein, um Tierseuchen zu bekämpfen. Über die Einschränkungen oder Verbote wird Sie die zuständige Behörde informieren.
- Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz entfällt bei nicht gewerblichen Zirkusbetrieben
- Veranstaltungserlaubnis
- Registriernummer
- Sie benötigen eine Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz (entfällt bei nicht gewerblichen Zirkusbetrieben)
Nicht gewerbsmäßige Zirkusbetriebe und andere Einrichtungen für die zur Schaustellung von Tieren an wechselnden Orten müssen Sie anzeigen. Dies geschieht bei der zuständigen Behörde. Diese Anzeige können Sie formlos stellen.
Wenn Sie die Anzeige formlos stellen möchten:
Wenn Sie die Anzeige formlos stellen möchten:
- Beschreiben Sie Ihr Anliegen unter Angabe aller notwendigen Informationen:
- Angaben zum veranstaltenden und der verantwortlichen Person
- Ort, Zeit und Zeitraum der Veranstaltung
- Angaben zu den ausgestellten Tierarten
- Nähere Angaben zu den Räumen und Einrichtungen, die für die zur Schaustellung vorgesehen sind
- Reichen Sie die geforderten Nachweise ein
- Übersenden Sie den Antrag per E-Mail oder auf dem Postweg an die zuständige Behörde
- Ihre Anzeige wird durch die zuständige Behörde entgegengenommen.
- Sie erhalten eine Bestätigung.
- Bei Rückfragen zur Anzeige meldet sich die zuständige Behörde bei Ihnen
- Im Falle einer Beschränkung oder eines Verbots geht Ihnen eine Rückmeldung zu.
Dauer: circa 1 Woche bis 3 Wochen
Bemerkung für weitere Informationen zur Bearbeitungsdauer:
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von dem Umfang der Anzeige.
Bemerkung für weitere Informationen zur Bearbeitungsdauer:
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von dem Umfang der Anzeige.
Fristtyp: Meldefrist / Anzeigefrist
Bemerkung:
Jeder Ortwechsel ist der zuständigen Behörde beim Verlassen des bisherigen Ortes anzuzeigen. (Entfällt bei nicht gewerblichen Zirkusbetrieben)
Bemerkung:
Jeder Ortwechsel ist der zuständigen Behörde beim Verlassen des bisherigen Ortes anzuzeigen. (Entfällt bei nicht gewerblichen Zirkusbetrieben)
- Für gewisse Veranstaltungen mit Tieren gelten Anzeigepflichten
- Dazu gehören:
- nicht gewerbsmäßige Zirkusbetriebe und
- andere Einrichtungen für die zur Schaustellung von Tieren an wechselnden Orten
Zuständig (je nach Veranstaltungsart und –ort):
- Örtlich zuständige Behörde
Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service