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Beglaubigter Registerausdruck Ausstellung

Hamburg 99101019012000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99101019012000

Leistungsbezeichnung

Beglaubigter Registerausdruck Ausstellung

Leistungsbezeichnung II

Beglaubigten Registerausdruck beantragen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Urkundenbestellungen (Synonym), Erbschaft (Synonym), Urkunden- Anforderungen, Online (Synonym), Ahnenforschung (Synonym), Sterbeurkunde (Synonym), Eheurkunde (Synonym), Vollständige Abschrift aus dem Geburtenregister, Sterberegister, Eheregister (Synonym), Auskunft aus dem Register (Synonym), Nachweis der Geburt (Synonym), Nachweis der Eheschließung (Synonym), Nachweis eines Sterbefalls (Synonym), Geburtsurkunde für Eheschließung (Synonym), Urkundenanforderung (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

15.03.2023

Fachlich freigegeben durch

Standesamt (Harburg)

Handlungsgrundlage

§ 55 Abs. 1 Nr. 1 Personenstandsgesetz PStG
https://www.gesetze-im-internet.de/pstg/__55.html

Teaser

Sie benötigen einen beglaubigten Ausdruck aus dem Personenstandsregister? Wie Sie einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburts-, Ehe- oder Sterberegisterbeantragen können, erfahren Sie hier.

Volltext

Wenn Sie Ahnenforschung betreiben oder in Erbangelegenheiten auf der Suche nach weiteren Verwandten sind, ist der beglaubigte Registerausdruck die richtige Urkunde für Sie. Im Hinweisteil des Eheregisters wird auf die Geburtseinträge der Eheschließenden verwiesen. Im Hinweisteil des Geburtenregisters wird auf die Eheschließung der Eltern des Kindes verwiesen sowie auf die Eheschließung des Kindes und die Geburt von Kindern des Kindes. Sie erhalten so stets neue Ansatzpunkte für Ihre weitere Suche.
 
Wenn Sie heiraten möchten, benötigt das Standesamt bei dem Sie die Eheschließung anmelden grundsätzlich Ihre Geburtsurkunde in Form eines beglaubigten Registerausdrucks. Dieser darf in der Regel nicht älter als sechs Monate sein.
Der beglaubigte Ausdruck aus dem Geburtenregister ist auch eine Geburtsurkunde.

Sie können einen Registerausdruck nur in deutscher Sprache erhalten.

Erforderliche Unterlagen

  • Sie benötigen Ihren Personalausweis oder Pass (bei schriftlicher Bestellung: Kopie).
  • Wenn Sie den Ausdruck aus dem Geburtenregister als Vertreterin oder Vertreter beantragen oder abholen, benötigen Sie eine schriftliche Vollmacht der berechtigten Person sowie deren Ausweisdokument.
  • Wenn Sie nicht die Person sind, auf die sich der Ausdruck bezieht und auch nicht deren Ehegatte, Lebenspartnerin oder Lebenspartner, Vorfahre oder Abkömmling, benötigen Sie einen Nachweis Ihres berechtigten beziehungsweise Ihres rechtlichen Interesses.

Voraussetzungen

  • Sie sind mindestens 16 Jahre alt.
  • Die persönlichen Daten der Personenstandsregister unterliegen dem Datenschutz. 
  • Beglaubigte Registerausdrucke können Sie daher nur erhalten, als
    • Personen, auf die sich der Eintrag bezieht  sowie deren
    • Ehegatten,
    • Lebenspartner (im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetz),
    • Vorfahren und Abkömmlinge (etwa die Eltern und Großeltern sowie Kinder und Enkel),
    • Geschwister.
    • Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten den Ausdruck nur, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (Beispiele: Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbarer Titel).

Kosten

  • beglaubigter Registerausdruck (erstes Exemplar): 18,00 Euro
  • bei gleichzeitiger Beantragung weiterer Exemplare: je 8,00 Euro

Verfahrensablauf

Stellen Sie den Antrag auf eine Geburtsurkunde bei der zuständigen Stelle.

Sie können die mehrsprachige Geburtsurkunde online beantragen.
  • Nutzen Sie den Online-Dienst "Urkundenanforderung".
  • Sie werden durch die Antragstellung geführt.
Sie können die mehrsprachige Geburtsurkunde schriftlich per Post, Telefax oder Email beantragen.
  • Sie senden ein formloses Schreiben an die zuständige Stelle mit der Bitte, Ihnen eine mehrsprachige Geburtsurkunde auszufertigen.
  • Ihr Schreiben sollte folgende Angaben enthalten:
    • Name, Vorname
    • Geburtsdatum und -ort
    • Name, Vorname der Eltern
    • wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
  • Die zuständige Stelle prüft Ihre Anfrage und Ihre Unterlagen. Bei Bedarf fordert sie weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen an.
  • Sie erhalten die Urkunde.
  • Sie erhalten einen Gebührenbescheid.
  • Sie begleichen die Gebühren.
Sie können die mehrsprachige Geburtsurkunde persönlich beantragen.
  • Suchen Sie das Standesamt auf, das die Geburt beurkundet hat. Informieren Sie sich vorher über die Öffnungszeiten.
  • Sie liegen Ihren Personalausweis oder Reisepass vor.
  • Die Gebühr zahlen Sie in der Regel bargeldlos.
  • Sie erhalten die Urkunde.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung dauert in der Regel 3 - 14 Tage.

Frist

Keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

  • Sollte Ihnen der Ort des standesamtlich eingetragenen Ereignisses nicht mehr bekannt sein, so wenden Sie sich bitte schriftlich oder per Email an das Generalregister der hamburgischen Standesämter. Dort kann festgestellt werden, welches Standesamt den Personenstandsfall beurkundet hat.
  • Für Personenstandsfälle (Geburt, Eheschließung, Sterbefall), die ab 2009 in einem Hamburger Standesamt beurkundet wurden, können beglaubigte Regsierausdrucke in allen Hamburger Standesämtern ausgestellt werden.
    • Diese Registerausdrucke sind mit dem Zusatz „Urkunde gemäß § 67 Absatz 3 Personenstandsgesetzes“ versehen. Bitte beachten Sie, dass diese Urkunden/Registerausdrucke im Ausland nicht anerkannt werden. Für solche Zwecke verwenden Sie bitte Urkunden/Registerausdrucke, die vom originär zuständigen Standesamt ausgestellt wurden.     
  • Sie können Ihren Registerausdruck beim Amt für Migration mit einer Apostille versehen lassen. Dazu darf dieser nicht älter als 6 Monate sein.

Rechtsbehelf


Wenn das Standesamt die gewünschte Urkunde nicht ausstellt, können Sie einen Antrag auf Ausstellung beim Amtsgericht Hamburg, Personenstandsgericht, Sievekingplatz 1, stellen.

Kurztext

  • Beglaubigter Registerausdruck eignet sich für Ahnenforschung und Erbangelegenheiten
  • Hinweis im Eheregister enthält Verweise auf die Geburtseinträge der Eheschließenden
  • Hinweis im Geburtenregister verweist auf Eheschließung der Eltern, eigene Eheschließung und Geburten der eigenen Kinder
  • Registerausdruck liefert neue Anhaltspunkte für weitere Recherchen
  • Für die Anmeldung einer Eheschließung wird in der Regel eine Geburtsurkunde als beglaubigter Registerausdruck benötigt
  • Der Registerausdruck darf meist nicht älter als sechs Monate sein
  • Der beglaubigte Ausdruck aus dem Geburtenregister gilt als Geburtsurkunde
  • Registerausdruck wird nur in deutscher Sprache ausgestelltubigten Registerausdrucks.

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service

Zuständige Stelle

Bezirksamt Harburg

Formulare

nicht vorhanden

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