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Viehausstellungen und Viehmärkte Befreiung

Hamburg 99050207010000 Typ 3b

Inhalt

Leistungsschlüssel

99050207010000

Leistungsbezeichnung

Viehausstellungen und Viehmärkte Befreiung

Leistungsbezeichnung II

Befreiung von der behördlichen Überwachungspflicht für Vieh auf Jahrmärkten und Wochenmärkten beantragen

Leistungstypisierung

Typ 3b

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

12.03.2025

Fachlich freigegeben durch

Verbraucherschutz (Altona)

Handlungsgrundlage

§ 25 Abs. 2 Tiergesundheitsgesetz (TierGesG)
www.gesetze-im-internet.de/tiergesg/__25.html

Teaser

Wenn Sie einen Jahrmarkt oder Wochenmarkt veranstalten, auf dem nur wenig Vieh verkauft wird, können Sie beantragen, dass diese Veranstaltung nicht überwacht wird. Dafür müssen Sie einen Antrag bei der zuständigen Stelle stellen.

Volltext

Für Veranstaltungen, auf denen Vieh angeboten oder ausgestellt wird, gelten besondere Regelungen zur Vorbeugung von Tierseuchen. Vieh sind alle landwirtschaftlichen Nutztiere, wie Rinder, Schweine, Pferde, Schafe und Ziegen.

Für Jahrmärkte und Wochenmärkte können Sie eine Befreiung von diesen Regeln beantragen, wenn dort nur wenige Tiere angeboten werden.

Erforderliche Unterlagen

Formloser Antrag

Voraussetzungen

  • Es handelt sich um Tiere, die der Kategorie Vieh zugeordnet werden. Das sind landwirtschaftliche Nutztiere wie Rinder, Schweine, Pferde, Schafe und Ziegen.
  • Bei der Veranstaltung handelt es sich um einen Jahr- oder Wochenmarkt.
  • Es findet nur ein Handel von geringem Umfang mit Vieh statt.

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

Sie können denn Antrag formlos Form oder über den Online-Dienst stellen:

Wenn Sie den Antrag formlos stellen möchten:
  • Beschreiben Sie Ihr Anliegen unter Angabe aller notwendigen Informationen.
  • Übersenden Sie den Antrag per E-Mail oder auf dem Postweg an die zuständige Stelle.
  • Ihr Antrag wird durch die zuständige Stelle entgegengenommen und bearbeitet.
  • Bei Bedarf fordert die zuständige Stelle weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen an.
  • Sie erhalten einen Bescheid.
Wenn Sie die Befreiung über den Online-Dienst beantragen möchten:
  • Sie Registrieren sich beim Online-Dienst und melden sich mit Ihren Nutzerdaten an.
  • Sie rufen den Online Dienst auf
  • Sie befüllen das Antragsformular.
  • Nach dem Absenden wird Ihr Antrag automatisch durch die zuständige Behörde entgegengenommen und bearbeitet.
  • Bei Bedarf fordert die zuständige Stelle weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen an.
  • Sie erhalten einen Bescheid.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung dauert in der Regel 1 bis 3 Wochen.

Frist

Sie benötigen die Befreiung von den behördlichen Regelungen, bevor Sie den Jahr- oder Wochenmarkt ohne diese Auflagen durchführen dürfen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Der Onlinedienst steht zur Zeit nur für den Bezirk Hamburg-Mitte zur Verfügung.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Kurztext

  • Viehmärkte, Viehausstellungen oder Veranstaltungen ähnlicher Art werden von der zuständigen Behörde, zur Vorbeugung von Tierseuchen, überwacht.
  • Jahr- und Wochenmärkte, auf denen Vieh nur in geringem Umfang gehandelt wird, können von der Überwachung befreit werden.

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service

Zuständige Stelle

Bezirksamt Altona

Formulare

nicht vorhanden

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