Portal für Verwaltung und Digitalisierungspartner. Feedback senden

Hundeausstellungen und Katzenausstellungen Anzeige

Hamburg 99050205169000 Typ 3b

Inhalt

Leistungsschlüssel

99050205169000

Leistungsbezeichnung

Hundeausstellungen und Katzenausstellungen Anzeige

Leistungsbezeichnung II

Hundeausstellungen oder Katzenausstellungen anzeigen

Leistungstypisierung

Typ 3b

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

13.06.2025

Fachlich freigegeben durch

Verbraucherschutz (Altona)

Teaser

Eine Hunde- oder Katzenausstellung oder eine ähnliche Veranstaltung in einem Gebiet mit Tollwutgefahr oder mit Tieren aus einem anderen Land, müssen Sie der zuständigen Stelle  anzeigen.

Volltext

Eine Hunde- oder Katzenausstellung oder eine ähnliche Veranstaltung müssen Sie der zuständigen Behörde melden, wenn Hunde und Katzen gemeinsam oder einzeln teilnehmen und
  • die Veranstaltung in einem Gebiet mit Tollwutgefahr stattfindet oder
  • die Tiere aus einem EU-Land oder einem anderen Staat kommen.

Die Veranstaltung kann eingeschränkt oder verboten werden, beispielsweise um eine Tierseuche zu verhindern.

Erforderliche Unterlagen

  • Geben Sie in Ihrer Anzeige folgende Informationen an:
    • zur veranstaltenden Person
    • zur verantwortlichen Person
    • Ort, Zeit und Zeitraum der Veranstaltung
    • Angaben zu den ausgestellten Tierarten
    • Herkunftsländer der Tiere
  • Reichen Sie mit Ihrer Anzeige folgende Unterlagen ein:
    • Erlaubnis zur Ausstellung von Tieren, wenn Sie die Hunde- oder Katzenausstellung gewerbsmäßig durchführen möchten
  • Wenn Sie Tiere aus dem Ausland ausstellen möchten zusätzlich:
    • Tiergesundheitsbescheinigung und Belegdokumente (Impfnachweis, Nachweis über das Ergebnis der Blutuntersuchung)
    • Veranstaltungserlaubnis
    • Registriernummer

Voraussetzungen

Sie verfügen über eine Erlaubnis zur Ausstellung von Tieren, wenn Sie die Hunde- oder Katzenausstellung gewerbsmäßig durchführen möchten.

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

Sie können die Hunde- oder Katzenausstellung schriftlich oder über den Online-Dienst anzeigen.

Wenn Sie die Ausstellung schriftlich anzeigen möchten:
  • Sie beschreiben Ihr Anliegen mit allen wichtigen Informationen.
  • Sie reichen die Anzeige mit allen erforderlichen Unterlagen ein.
  • Sie senden die Anzeige an die zuständige Stelle.
  • Die zuständige Stelle nimmt Ihre Anzeige entgegen.
  • Sie erhalten eine Bestätigung.
  • Über eine Beschränkung oder ein Verbot werden Sie informiert.

Wenn Sie den Online-Dienst nutzen möchten:
  • Sie rufen den Online Dienst auf.
  • Sie befüllen das Anzeigeformular.
  • Sie laden alle notwendigen Nachweise hoch. 
  • Die zuständige Stelle nimmt Ihre Anzeige entgegen.
  • Sie erhalten eine Bestätigung.
  • Über eine Beschränkung oder ein Verbot werden Sie informiert.

Bearbeitungsdauer


Die Bearbeitung dauert in etwa 1 - 3 Wochen.

Frist

Zeigen Sie die Veranstaltung mindestens 4 Wochen im Voraus an.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise


Der Onlinedienst steht zur Zeit nur für den Bezirk Hamburg-Mitte zur Verfügung.

Rechtsbehelf

Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.

Kurztext

  • besondere Pflichten bei Veranstaltungen mit Tieren
  • Anzeigepflicht bei Hunde- oder Katzenausstellungen und ähnlichen Veranstaltungen
  • wenn Hunde und Katzen gemeinsam oder einzeln teilnehmen und
    • die Veranstaltung in einem tollwutgefährdeten Gebiet stattfindet oder
    • Tiere aus einem EU-Land oder Drittland teilnehmen
  • Möglichkeit der Einschränkung oder des Verbots durch die zuständige Stelle
  • Maßnahmen möglich zur Vorbeugung oder Bekämpfung von Tierseuchen

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service

Zuständige Stelle

Bezirksamt Altona

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal