Unterrichtsergänzende Betreuungsangebote an Grundschulen Aufnahme
Inhalt
Begriffe im Kontext
Betreuung (Synonym), GBS (Synonym), GTS (Synonym), Ganztag (Synonym), Ferienbetreuung (Synonym), Frühbetreuung (Synonym), Ganztagsschule in Hamburg (Synonym), Ganztagsinfo (Synonym), Antragsformulare Anmeldung und Umbuchung für den Ganztag (Synonym)
Fachlich freigegeben am
23.01.2025
Fachlich freigegeben durch
Onlinedienste-Betriebsunterstützung BSB
Drucksache 20/3642
§ 13 Hamburgisches Schulgesetz (HMBSG)
https://www.hamburg.de/resource/blob/119676/97f8c3dba0e78795497517a661b7edf8/schulgesetzdownload-data.pdf
Gebührenordnung für das Schulwesen
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-SchulWGebOHA1993V28P1a
§ 13 Hamburgisches Schulgesetz (HMBSG)
https://www.hamburg.de/resource/blob/119676/97f8c3dba0e78795497517a661b7edf8/schulgesetzdownload-data.pdf
Gebührenordnung für das Schulwesen
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-SchulWGebOHA1993V28P1a
Die Ganztagsbetreuung an Hamburger Schulen ist ein Betreuungs- und Bildungsangebot, das den regulären Unterricht ergänzt und Kindern die Möglichkeit bietet, auch nach Schulschluss bis in den späten Nachmittag hinein betreut zu werden.
- Im Ganztag an Hamburger Schulen erhalten Schülerinnen und Schüler über den Unterricht hinaus hochwertige Bildung und Betreuung.
- Der Ganztag bietet den Kindern Entwicklungs- und Lernmöglichkeiten, die zu ihren eigenen Interessen und Bedürfnissen passen.
- Der außerunterrichtliche Ganztag kann sich auch auf den Lernerfolg Ihres Kindes positiv auswirken.
- Freiräume und gemeinsame Aktivitäten im Ganztag ermöglichen den Kindern und Jugendlichen außerdem, Freunde zu finden und sich zu entfalten.
- Für alle Formen des Ganztags an Hamburger Schulen gilt:
- Die Kernzeit von 8 bis16 Uhr ist immer kostenlos.
- Eine Ausnahme bildet nur die Vorschulklasse (VSK).
- Zusätzlich gibt es Betreuungsangebote vor 8 Uhr, nach 16 Uhr und in den Ferien.
- Diese zusätzlichen Betreuungsangebote können auch gebucht werden, ohne dass Ihr Kind für die Kernzeit angemeldet ist.
- Für diese zusätzlichen Zeiten werden Gebühren erhoben.
- Je nach familiärer Situation und Einkommen sind Ermäßigungen möglich.
- Von der Vorschulklasse bis zur Klassenstufe 4 ist der Preis für das Mittagessen ebenfalls sozial gestaffelt.
- Wenn an einzelnen Schulen nur ein sehr geringer Bedarf für Ganztagsangebote existiert, organisiert die Schule diese zusammen mit anderen Schulen.
- Die Schülerinnen und Schüler können Ganztagsangebote bis zum 14. Lebensjahr wahrnehmen.
- Die Gebühren werden für ein Schuljahr berechnet und dann monatlich erhoben, um die Kosten gleichmäßig zu verteilen.
- Die Eltern buchen die Betreuungsleistungen grundsätzlich für ein ganzes Schuljahr.
- Es können bis zu 11 Ferienwochen gebucht werden.
- Die Betreuung kann an jedem beliebigen Wochentag in den Ferien beginnen.
- Die gebuchte Ferienwoche endet dann am 7. Tag (Beispiel: Beginn Donnerstag– Ende Mittwoch).
- Es kann zusätzlich maximal eine sogenannte Sockelwoche gebucht werden.
- Die Sockelwoche umfasst sechs Betreuungstage, die Sie flexibel während der Ferienzeit nutzen können. Sie können beliebig an einzelnen Ferientagen oder zusammenhängend eingesetzt werden.
- Die Sockelwoche ist auch dann voll zu zahlen, wenn Sie nicht alle sechs Tage nutzen.
- Die Schulen und Träger können bis zu vier Wochen in den Ferien schließen.
- In dieser Zeit erfolgt bei Bedarf die Ferienbetreuung an einer benachbarten Schule.
- Für die Teilnahme am Ganztagsangebot und den zusätzlichen Betreuungsleistungen melden Sie Ihr Kind im Schulbüro an.
- Die Anmeldung erfolgt im Zeitraum von Februar bis spätestens zum 31. Mai für das kommende Schuljahr.
- Buchungen für Betreuungsleistungen gelten grundsätzlich für ein Schuljahr.
- Alle Buchungen außer der Kernzeit können verändert werden.
- Die Änderung wird dann jeweils zum übernächsten Quartal wirksam.
- Kurzfristigere Änderungen sind nur möglich, wenn die Schule oder der Kooperationspartner zustimmt. Gebühren für die Vorschülerinnen und Vorschüler
- Eine Besonderheit stellen die Gebühren für die Betreuung von Schülerinnen und Schülern der Vorschulklassen dar.
- Hier ist für die Betreuung von 13 bis 16 Uh eine Grundgebühr von 5 Euro pro Monat zu zahlen.
- Oberhalb einer bestimmte Einkommensgrenze müssen Zuschläge von bis zu 120 Euro gezahlt werden.
- Der Grund hierfür ist, dass die Gebühren in der Nachmittagsbetreuung denen der Kita angeglichen sind.
- Für die Rand- und Ferienzeiten sind die Gebühren geringer als in Jahrgang 1 bis 8.
- So werden die Gebühren berechnet:
- Die Gebühren sind in fünf Stufen unterteilt: 100 % (Höchstsatz), 75 %, 50 %, 30 % oder 20 %.
- Diese Ermäßigungen gelten auch für das Mittagessen bis Klassenstufe 4.
- Sie sind abhängig vom Nettoeinkommen der Familie und der Anzahl der Familienmitglieder.
- Eltern, die eine Reduzierung der Gebühren in Anspruch nehmen möchten, geben dazu ihr Nettoeinkommen an.
- Zur Familie zählen bei der Berechnung des Einkommens: das betreute Kind, Sorgeberechtigte
- sowie deren weitere Kinder, wenn sie mit dem betreuten Kind in einem Haushalt leben oder für sie Unterhalt gezahlt wird.
- Die Kindermäßigung:
- Sie zahlen nur für das jüngste Kind die volle Gebühr.
- Wenn dieses kostenpflichtig betreut wird, zahlen Sie für das zweitjüngste Kind ein Drittel der Gebühr.
- Für jedes weitere Kind zahlen Sie nur ein Fünftel der Gebühr.
- Dabei ist egal, ob die Betreuung in einer Kita, bei einer Tagesmutter oder in der Schule erfolgt.
- Diese Entlastungen gelten auch für Höchstsatzzahlende.
- Das Hamburger Bildungspaket:
- Wenn Sie staatliche Leistungen beziehen und Ihr Kind für das Bildungs- und Teilhabepaket berechtigt ist, dann sind das Mittagessen, sechs Wochen Ferienbetreuung und in der Vorschulklasse alle Betreuungsleistungen kostenfrei.
Bei Bedarf beziehungsweise je nach Antragstellung reichen Sie folgende Unterlagen ein:
- Jahreslohnsteuerbescheinigung
- Einkommenssteuerbescheid
- Bescheinigung der Agentur für Arbeit über bezogene Leistungen
- Nachweis über die Betreuung jüngerer Kinder (z.B. Kita Gutschein)
Bescheide über soziale Leistungen (z.B. SGB II / Bürgergeld, Wohngeld, Kinderzuschlag)
- Schüler oder Schülerin muss eine staatliche allgemeinbildende Schule besuchen.
- Anmeldung des Schülers oder der Schülerin ist bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres möglich.
- Zur Nutzung des Online Dienstes wird ein Einfaches Servicekonto benötigt.
- Die antragstellende Person muss sorgeberechtigt sein und eventuell anfallende Kosten der Betreuung übernehmen.
- Eine Änderung kann nur von der Person beantragt werden, die den Erstantrag gestellt hat.
- Die Nutzung des Online-Dienstes ist kostenlos.
- Für alle Formen des Ganztags an Hamburger Schulen ist die Kernzeit von 8 bis16 Uhr immer kostenlos.
- Eine Ausnahme bildet die Vorschulklasse (VSK). Die Gebühren in der Nachmittagsbetreuung sind denen der Kita angeglichen. Hier zahlen Sie für die Betreuung von 13 bis 16 Uh eine Grundgebühr von 5 Euro pro Monat. Oberhalb einer bestimmten Einkommensgrenze müssen Sie Zuschläge von bis zu 120 Euro zahlen.
- Zusätzlich gibt es Betreuungsangebote vor 8 Uhr, nach 16 Uhr sowie in den Ferien. Für diese zusätzlichen Zeiten werden Gebühren erhoben.
- Je nach familiärer Situation und Einkommen sind Ermäßigungen möglich.
- Von der Vorschulklasse bis zur Klassenstufe 4 ist der Preis für das Mittagessen ebenfalls sozial gestaffelt.
- Familien mit geringem Einkommen haben die Möglichkeit, eine Ermäßigung nach Einkommen oder eine Kostenbefreiung im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets zu erhalten.
- Wenn Sie für Ihr Kind die Ganztagsbetreuung der Behörde für Schule und Berufsbildung an Hamburger staatlichen allgemeinbildenden Schulen beantragt möchten:
- Nutzen Sie den Online – Dienst „Für den Ganztag an Hamburger Schulen anmelden“ Für den Ganztag an Hamburger Schulen anmelden - Online-Dienst Einstiegsseite - HamburgService
- Alles Wissenswerte zu diesem Online – Dienst finden Sie auf der Diensteinstiegsseite.
- Sie benötigen ein Einfaches Servicekonto, um diesen Online-Dienst nutzen zu können.
- Die Nutzung des Dienstes ist kostenlos.
- Bitte informieren Sie sich vorab über die Gebühren der Betreuungsleistungen unter Ganztagsschule, ganztägige Bildung und Betreuung, Gebühren - hamburg.de .
- Antragsstellung für das kommende Schuljahr ist jeweils ab dem 01. Februar eines Jahres möglich.
- Es sind Fristen zur Beantragung von Betreuungsleistungen zu beachten: Ganztagsschulen, Hamburg FHH, FAQ - hamburg.de .
- Halten Sie ggf. notwendige Dokumente in digitaler Form bereit.
- Dieser Online – Dienst leitet Sie Schritt für Schritt durch die Antragsstellung.
- Nach Absendung des Antrags erhalten Sie per Email in Ihr Service Konto Postfach eine Bestätigung der Datenübermittlung und eine Email mit den Antragsdaten. Bei Änderungsanträgen erhalten Sie zudem eine dritte Email ggf. zur Vorlage beim Jugendhilfeträger.
- Über den Stand der Bearbeitung des Antrags nach Datenübermittlung kann Ihnen das zuständige Schulbüro Auskunft geben.
- Nach erfolgreicher Prüfung des Antrags durch das Schulbüro erhalten Sie eine Buchungsbestätigung per Email in das Service Konto Postfach.
Die Bearbeitungsdauer hängt vom Umfang der einzugebenden Daten ab. Beachten Sie, dass Sie gegebenenfalls Unterlagen hochladen müssen.
Sie können beim zuständigen Schulbüro Informationen zur Bearbeitung des Antrags erhalten.
Sie können beim zuständigen Schulbüro Informationen zur Bearbeitung des Antrags erhalten.
- Die Anmeldung erfolgt im Zeitraum von Februar bis spätestens zum 31. Mai des Jahres für das kommende Schuljahr.
- Buchungen für Betreuungsleistungen gelten grundsätzlich für ein Schuljahr.
- Eine Änderung wird zum übernächsten Quartal wirksam.
- Die Kernzeit kann in der Regel (außer Vorschulklasse (VSK)) nicht abgebucht werden.
- Kurzfristigere Änderungen sind nur möglich, wenn die Schule oder der Kooperationspartner zustimmen.
- Sie können Ihr Kind zusätzlich je nach Bedarf flexibel zur Betreuung vor 8:00 Uhr und nach 16:00 Uhr anmelden.
- Die Nachmittagsbetreuung umfasst pädagogische Angebote, wie Lernförderung, Freizeitaktivitäten, Sport, Musik und kreative Projekte.
- Es wird Hilfe bei den Hausaufgaben angeboten, sodass Ihr Kind die Möglichkeit hat, in einem betreuten Rahmen seine Aufgaben zu erledigen.
- Sie können die Teilnahme an einem gesunden, warmen Mittagessen buchen.
- Auch in den Ferienzeiten wird eine Betreuung angeboten. Sie können maximal 12 Ferienwochen für ein Schuljahr buchen.
- Wenn an einer Schulen nur ein sehr geringer Bedarf an Ferienbetreuung existiert, organisiert die Schule diese zusammen mit anderen Schulen.
- Diese zusätzlichen Betreuungsangebote können auch gebucht werden, ohne dass Ihr Kind für die Kernzeit angemeldet ist.
- Die Betreuung kann an jedem beliebigen Wochentag in den Ferien beginnen.
- Die gebuchte Ferienwoche endet dann am 7. Tag (Beispiel: Beginn Donnerstag– Ende Mittwoch).
- Es kann zusätzlich maximal eine sogenannte Sockelwoche mit 6 Betreuungstagen gebucht werden.
- Die Sockelwoche ist auch dann voll zu zahlen, wenn Sie nicht alle sechs Tage nutzen.
- Die Schulen und Träger können bis zu vier Wochen in den Ferien schließen.
- In dieser Zeit erfolgt die Ferienbetreuung bei Bedarf an einer benachbarten Schule.
Mit der Unterschrift wird die Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben versichert.
Mir/Uns ist bekannt, dass ein Betreuungsverhältnis an GBS erst durch einen Betreuungsvertrag mit dem Kooperationspartner verbindlich zustande kommt. Mir/Uns ist bewusst, dass falsche Angaben zum Einkommen und den zu berücksichtigenden Personen den Straftatbestand des Betruges erfüllen können und ggf. zu einer Nachforderung von Gebühren führen. Mir/Uns ist bekannt, dass meine/unsere Angaben jederzeit überprüft werden können.
- Ziele des Ganztagsangebots:
- Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtern
- Bessere Bildungschancen für Kinder bieten
- Förderung der Entwicklung außerhalb des Unterrichts
- Formen der Ganztagsbetreuung:
- Gebundene Ganztagsschulen:
- Verbindlicher Unterricht bis zum Nachmittag
- Ergänzt durch Freizeitangebote
- Offene Ganztagsschulen:
- Freiwillige Teilnahme am Nachmittagsprogramm
- Eltern entscheiden über die Betreuungstage
- Gebundene Ganztagsschulen:
- Reguläre Betreuungszeit: 8 bis 16 Uhr an Unterrichtstagen
- Zusätzliche Betreuung möglich: ab 6 Uhr morgens bis 18 Uhr abends
- Ferienbetreuung:
- Betreuung während der Ferien ebenfalls möglich
- Zusammenarbeit mit außerschulischen Trägern
- Anmeldung erforderlich