Wiederholung der staatlichen Pflichtfachprüfung zur Notenverbesserung Zulassung
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Wiederholung der staatlichen Pflichtfachprüfung zur Notenverbesserung Zulassung
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JPA
Wenn Sie die staatliche Pflichtfachprüfung unter den Voraussetzungen des § 26 HmbJAG (Freiversuch) bestanden haben, dürfen Sie diese unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag zur Verbesserung der staatlichen Endnote einmal wiederholen (Notenverbesserung; § 27 Abs. 1 Satz 1 HmbJAG).