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Juristischer Vorbereitungsdienst für Personen aus EU/EWR/Schweiz Zulassung

Hamburg 99019062007000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99019062007000

Leistungsbezeichnung

Juristischer Vorbereitungsdienst für Personen aus EU/EWR/Schweiz Zulassung

Leistungsbezeichnung II

Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst für Personen aus der EU beantragen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Juristischer Vorbereitungsdienst, Hans. Oberlandesgericht (Synonym), Juristischer Vorbereitungsdienst (Synonym), Staatsexamen (Synonym), Ohne erstes Staatsexamen (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

28.06.2023

Fachlich freigegeben durch

Personalstelle Referendare

Teaser

Sie möchten sich für den juristischen Vorbereitungsdienst bewerben und haben Ihren Abschluss in einem Land der EU, EWR oder der Schweiz gemacht? Hier erfahren Sie mehr darüber.

Volltext

Mit der erfolgreichen Gleichwertigkeitsprüfung wird die Gleichwertigkeit Ihres Hochschulabschlusses mit der staatlichen Pflichtfachprüfung der ersten juristischen Prüfung festgestellt. Dies ermöglicht Ihre Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst.

Erforderliche Unterlagen

  • Ihr Abschlusszeugnis,
  • Ihre Diplome,
  • Prüfungszeugnisse,
  • sonstige Befähigungsnachweise
  • Nachweise über einschlägige Berufserfahrung
  • Die Unterlagen müssen Sie im Original oder in beglaubigter Abschrift einreichen.

Voraussetzungen

Sie müssen über einen rechtswissenschaftlichen Hochschulabschluss aus einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union verfügen.

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Verfahrensablauf

  • Sie müssen die Durchführung der Gleichwertigkeitsprüfung schriftlich beantragen, indem Sie sich für die Aufnahme in den Vorbereitungsdienst bewerben.
  • Legen Sie diesem Antrag Ihr Abschlusszeugnis und Ihre sonstigen Leistungsnachweise in beglaubigter Abschrift oder im Original bei.
  • Nach Eingang des Antrages findet die Gleichwertigkeitsprüfung statt.
  • Sofern eine vollständige Gleichwertigkeit Ihres Abschlusses festgestellt wird, ergeht ein entsprechender Bescheid.
  • Mit diesem Bescheid können Sie sich um die Einstellung in den juristischen Vorbereitungsdienst bewerben.
  • Das Bewerbungsverfahren richtet sich dann nach dem Bewerbungsverfahren für Bewerber, die ihren Universitätsabschluss in Deutschland erworben haben.
  • Sollte eine Gleichwertigkeit nicht oder lediglich teilweise festgestellt werden, erhalten Sie hierüber ebenfalls einen Bescheid. Um in diesem Fall zum juristischen Vorbereitungsdienst zugelassen zu werden, müssen Sie eine Eignungsprüfung durchführen. Die Durchführung der Eignungsprüfung müssen Sie schriftlich beantragen.
  • Nach Bestehen der Eignungsprüfung können Sie die Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst beantragen. Das Bewerbungsverfahren richtet sich dann nach dem Bewerbungsverfahren für Bewerber, die ihren Universitätsabschluss in Deutschland erworben haben.
  • Die Eignungsprüfung besteht grundsätzlich aus 6 Aufsichtsarbeiten (wobei diese teilweise aufgrund einer festgestellten Teilgleichwertigkeit erlassen sein können). Die Eignungsprüfung ist bestanden, wenn mindestens 3 Aufsichtsarbeiten, davon mindestens eine aus dem Zivilrecht, bestanden sind.  

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer der Gleichwertigkeitsprüfung beträgt (im Falle vollständiger Unterlagen) circa 3 Monate. Das Verfahren der Eignungsprüfung nimmt ab Antragstellung circa 6 Monate in Anspruch.

Frist

Keine

Hinweise

Vor Antragstellung ist ein persönliches Gespräch mit einer/m Mitarbeiter/in sinnvoll.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Kurztext

  • Juristischer Vorbereitungsdienst Zulassung mit europäischen Abschlüssen
  • vor dem Juristischen Vorbereitungsdienst muss die Gleichwertigkeit des Hochschulabschlusses mit der staatlichen Pflichtfachprüfung der ersten juristischen Prüfung festgestellt werden
  • Voraussetzung ist ein rechtswissenschaftlicher Hochschulabschluss aus der EU, der zur postuniversitären praktischen Ausbildung berechtigt

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Oberlandesgericht Hamburg

Formulare

nicht vorhanden

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