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Austritt aus einer Religionsgemeinschaft des öffentlichen Rechts

Hamburg 99073001000000 Typ 4a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99073001000000

Leistungsbezeichnung

Austritt aus einer Religionsgemeinschaft des öffentlichen Rechts

Leistungsbezeichnung II

Kirchenaustritt erklären

Leistungstypisierung

Typ 4a

Begriffe im Kontext

Religionsaustritt (Synonym), Kündigung Kirchenmitgliedschaft (Synonym), Kündigung Religionsmitgliedschaft (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

13.06.2025

Fachlich freigegeben durch

IT-Service (Hamburg Service)

Handlungsgrundlage

Gesetz über den Austritt aus Religionsgesellschaften des öffentlichen Rechts (RelGemAustrG
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-RelGemAustrGHArahmen
Hamburgisches Kirchensteuergesetz (HmbKiStG)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-KiStGHAV2P2/part/X

Teaser

Wenn Sie aus der Kirche oder einer anderen Religionsgemeinschaft austreten möchten, müssen Sie eine Erklärung abgeben.

Volltext

Kirchen, Religionsgemeinschaften und Weltanschauungsgemeinschaften werden im deutschen Recht gleich behandelt. Im Folgenden werden sie alle als Religionsgemeinschaften bezeichnet. 

Wenn Sie aus einer Religionsgemeinschaft des öffentlichen Rechts austreten wollen, müssen Sie Ihren Austritt gegenüber der zuständigen Stelle erklären. 

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass

Voraussetzungen

  • Sie geben die Erklärung persönlich ab.  
  • Sie sind mindestens 14 Jahre alt.
    • Vor Vollendung des 14. Lebensjahres müssen die Sorgeberechtigten den Austritt persönlich erklären. Ist das Kind zum Zeitpunkt der Erklärung mindestens 12 Jahre alt, muss es bei der Abgabe der Erklärung persönlich anwesend sein.

Kosten

31,00 EUR pro austretender Person

Verfahrensablauf

  • Sie vereinbaren online oder telefonisch unter 115 einen Termin mit der zuständigen Stelle.
  • Sie erscheinen persönlich zu dem vereinbarten Termin und erklären den Austritt aus der Religionsgemeinschaft.
  • Sie zahlen die Verwaltungsgebühr.
  • Sie erhalten eine Bescheinigung über den Austritt.

Bearbeitungsdauer

Wenn Sie vorab einen Termin vereinbart haben, kann die Bearbeitung sofort erfolgen. 

Frist

Keine

Hinweise

  • Sie können Ihre Erklärung auf gegenüber einem Notar oder einer Notarin abgeben. Dort fallen zusätzliche Kosten an.
  • Mit Ablauf des Monats, in dem der Austritt wirksam wird (dies kann 1-2 Monate dauern), endet die Kirchensteuerpflicht. Ab dem nachfolgenden Monat müssen Sie keine Kirchensteuer mehr zahlen. Die Änderung wird dem Finanzamt automatisch mitgeteilt.

Rechtsbehelf

Entfällt

Kurztext

  • Kirchen, Religionsgemeinschaften und Weltanschauungsgemeinschaften können zusammenfassend als Religionsgemeinschaften bezeichnet werden
  • Wer aus einer Religionsgemeinschaft austreten möchte, muss eine entsprechende Erklärung abgeben.

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service

Zuständige Stelle

Hamburg Service

Formulare

nicht vorhanden

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