Bescheinigung über die Anzeige eines Todesfalles Ausstellung und Zurückstellung der Beurkundung
Inhalt
Bescheinigung über die Anzeige eines Todesfalles Ausstellung und Zurückstellung der Beurkundung
Begriffe im Kontext
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben am
25.02.2025
Fachlich freigegeben durch
Standesamt (Harburg)
§ 28 Personenstandsgesetz (PStG)
www.gesetze-im-internet.de/pstg/__28.html
§ 7 Personenstandsgesetz (PStG)
www.gesetze-im-internet.de/pstv/__7.html
www.gesetze-im-internet.de/pstg/__28.html
§ 7 Personenstandsgesetz (PStG)
www.gesetze-im-internet.de/pstv/__7.html
Wenn eine Person verstorben ist und noch nicht alle notwendigen Unterlagen vorliegen, kann das Standesamt den Sterbefall nicht beurkunden und keine Sterbeurkunde ausstellen. In diesem Fall können Sie eine Bescheinigung beantragen, die bestätigt, dass Sie den Todesfall angezeigt haben. Die Anzeige des Todesfalls ist eine Voraussetzung für die Bestattung der verstorbenen Person.
- Todesbescheinigung (ärztliches Dokument, das den Tod einer Person bestätigt)
- gegebenenfalls Identitätsnachweis (Personalausweis oder Pass) der verstorbenen Person
- Bevollmächtigung der Bestatterin oder des Bestatters
Das Standesamt kann den Sterbefall noch nicht beurkunden, weil wichtige Daten oder Unterlagen fehlen.
Die Kosten für die Ausstellung einer Bescheingung über die Anzeige und Zurückstellung der Beurkundung betragen 28,00 EUR.
- Sie beantragen eine Bescheinigung über die Anzeige des Todesfalls und Zurückstellung der Beurkundung bei der zuständigen Stelle. Den Antrag können Sie mündlich oder schriftlich stellen.
- Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und Ihre Unterlagen. Bei Bedarf fordert sie weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen an.
- Die zuständige Stelle entscheidet über Ihren Antrag und stellt Ihnen bei positivem Abschluss der Prüfung die Bescheinigung aus.
- Auf Wunsch übersendet Ihnen das zuständige Standesamt die Bescheinigung per Post.
- Bescheinigung wird ausgestellt, wenn Daten oder Unterlagen zur Beurkundung des Sterbefalls und Ausstellung der Sterbeurkunde noch fehlen
- Bescheinigung bestätigt den Todesfall
- Voraussetzung für die Bestattung der verstorbenen Person
Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service