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Bescheinigung über die Anzeige eines Todesfalles Ausstellung und Zurückstellung der Beurkundung

Hamburg 99101016012000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99101016012000

Leistungsbezeichnung

Bescheinigung über die Anzeige eines Todesfalles Ausstellung und Zurückstellung der Beurkundung

Leistungsbezeichnung II

Todesfall Bescheinigung über die Anzeige beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

25.02.2025

Fachlich freigegeben durch

Standesamt (Harburg)

Handlungsgrundlage

§ 28 Personenstandsgesetz (PStG)
www.gesetze-im-internet.de/pstg/__28.html

§ 7 Personenstandsgesetz (PStG)
www.gesetze-im-internet.de/pstv/__7.html

Teaser

Sie können eine Bescheinigung über die Anzeige eines Todesfalles beantragen.

Volltext

Wenn eine Person verstorben ist und noch nicht alle notwendigen Unterlagen vorliegen, kann das Standesamt den Sterbefall nicht beurkunden und keine Sterbeurkunde ausstellen. In diesem Fall können Sie eine Bescheinigung beantragen, die bestätigt, dass Sie den Todesfall angezeigt haben. Die Anzeige des Todesfalls ist eine Voraussetzung für die Bestattung der verstorbenen Person. 

Erforderliche Unterlagen

  • Todesbescheinigung (ärztliches Dokument, das den Tod einer Person bestätigt)
  • gegebenenfalls Identitätsnachweis (Personalausweis oder Pass) der verstorbenen Person
  • Bevollmächtigung der Bestatterin oder des Bestatters 

Voraussetzungen

Das Standesamt kann den Sterbefall noch nicht beurkunden, weil wichtige Daten oder Unterlagen fehlen.

Kosten

Die Kosten für die Ausstellung einer Bescheingung über die Anzeige und Zurückstellung der Beurkundung betragen 28,00 EUR.

Verfahrensablauf

  • Sie beantragen eine Bescheinigung über die Anzeige des Todesfalls und Zurückstellung der Beurkundung bei der zuständigen Stelle. Den Antrag können Sie mündlich oder schriftlich stellen.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und Ihre Unterlagen. Bei Bedarf fordert sie weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen an.
  • Die zuständige Stelle entscheidet über Ihren Antrag und stellt Ihnen bei positivem Abschluss der Prüfung die Bescheinigung aus.
  • Auf Wunsch übersendet Ihnen das zuständige Standesamt die Bescheinigung per Post.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Einzelfall.

Frist

Keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Es gibt keine Besonderheiten zu beachten.

Rechtsbehelf

Antrag auf Ausstellung der Bescheinigung beim zuständigen Gericht

Kurztext

  • Bescheinigung wird ausgestellt, wenn Daten oder Unterlagen zur Beurkundung des Sterbefalls und Ausstellung der Sterbeurkunde noch fehlen
  • Bescheinigung bestätigt den Todesfall
  • Voraussetzung für die Bestattung der verstorbenen Person

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service

Zuständige Stelle

Bezirksamt Harburg

Formulare

nicht vorhanden

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