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Allgemeine Vollzeitpflege Begleitung

Hamburg 99013032207000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99013032207000

Leistungsbezeichnung

Allgemeine Vollzeitpflege Begleitung

Leistungsbezeichnung II

Allgemeine Vollzeitpflege bei Pflegekindern, Begleitung

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Pflegeeltern (Synonym), Pflegekind (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

26.06.2024

Fachlich freigegeben durch

Reiß, Simon

Handlungsgrundlage

§ 27 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__27.html
§ 33 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__33.html
§ 37a Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__37a.html

Teaser

Sie sind Pflegeperson eines jungen Menschen in Vollzeitpflege? Dann erhalten Sie fachliche Unterstützung und Beratung durch den Pflegekinderdienst oder das örtliche Jugendamt.

Volltext

Pflegefamilien haben vor- und während der Aufnahme eines Pflegekindes einen Anspruch auf Begleitung und Beratung. Dies gilt auch in den Fällen, in denen für das Pflegekind weder Hilfe zur Erziehung noch Eingliederungshilfe gewährt wird und in den Fällen, in denen die Pflegeperson nicht der Erlaubnis zur Vollzeitpflege (bis zum dritten Verwandtschaftsgrad) bedarf.
Die Aufgaben und Anforderungen an Pflegefamilien mit Jugendhilfeauftrag unterscheiden sich deutlich von denen einer Familie ohne Jugendhilfeauftrag. Sie erbringen als Privatpersonen einen öffentlichen Auftrag im Rahmen der Hilfe zur Erziehung. Sie verpflichten sich damit zur Kooperation im Rahmen der Hilfeplanung und der zwischen Ihnen und dem Pflegekinderdienst geschlossenen Betreuungsvereinbarung.
Um die Anforderungen an eine Pflegefamilie erfolgreich und langfristig zu erfüllen, benötigen Sie professionelle Unterstützung von Fachkräften mit ausgewiesener Expertise in Themen der Pflegekinderhilfe. Eine kontinuierliche fachspezifische Begleitung und Beratung von Pflegeverhältnissen trägt dazu bei, diese langfristig zu stabilisieren und ist damit ein wichtiger Beitrag zur Gewährleistung des Kindeswohls.

Erforderliche Unterlagen

keine

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

Pflegepersonen nehmen Kontakt zu ihrem zuständigen Jugendamt oder Pflegekinderdienst auf. Dort erhalten sie vor der Aufnahme des Kindes oder des Jugendlichen und während der Dauer des Pflegeverhältnisses spezifische Beratung und Unterstützung. Dies gilt auch in den Fällen, in denen für das Kind oder den Jugendlichen weder Hilfe zur Erziehung noch Eingliederungshilfe gewährt wird. Darüber hinaus betrifft es ebenso Fälle, in denen die Pflegeperson nicht der Erlaubnis zur Vollzeitpflege nach § 44 bedarf.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Es gibt keine Frist.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

-        Allgemeine Vollzeitpflege Begleitung
-        Pflegekinder
-       Zuständig: Örtliches Jugendamt oder Pflegekinderdienst

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service

Zuständige Stelle

Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration

Formulare

nicht vorhanden

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