Vaterschaftsfeststellung Beratung und Unterstützung
Inhalt
Begriffe im Kontext
Abstammung (Synonym), Biologischer Vater (Synonym), Gerichtliche Feststellung (Synonym)
Fachlich freigegeben am
19.07.2024
Fachlich freigegeben durch
Beistandschaft (Wandsbek)
§ 52a Sozialgesetzbuch - Achtes Buch (SGB VIII)
www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__52a.html
www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__52a.html
Wenn der Vater Ihres Kindes die Vaterschaft nicht anerkennen will oder unbekannt ist, können Sie Unterstützung von der Beistandschaft erhalten.
Wenn Sie ein Kind bekommen und nicht mit dem Vater des Kindes verheiratet sind, ist er nicht automatisch rechtlicher Vater. Der Vater muss die Vaterschaft anerkennen. Wenn der Vater seine Vaterschaft nicht anerkennen will oder die Identität des Vaters unklar ist, kann es notwendig sein, dass ein Gericht die Vaterschaft feststellt. Wenn Sie hierbei Unterstützung benötigen, können Sie eine Beistandschaft beantragen.
Die Beistandschaft schränkt Ihr Sorgerecht nicht ein. Die Beistandschaft vertritt die Interessen Ihres Kindes. Zudem kann die Beistandschaft Ihre Fragen zu Themen wie Unterhalt, Sorgerecht, Erbrecht und Namensgebung erklären und Sie beim weiteren Vorgehen unterstützen.
Die Beistandschaft schränkt Ihr Sorgerecht nicht ein. Die Beistandschaft vertritt die Interessen Ihres Kindes. Zudem kann die Beistandschaft Ihre Fragen zu Themen wie Unterhalt, Sorgerecht, Erbrecht und Namensgebung erklären und Sie beim weiteren Vorgehen unterstützen.
Zur Erstberatung werden keine Unterlagen benötigt. Falls Sie Unterlagen mitbringen, die Sie für relevant halten, ermöglicht das gegebenenfalls eine zielgerichtetere Beratung. Wenn im weiteren Verfahren Unterlagen benötigt werden, informiert die zuständige Stelle Sie entsprechend.
- Sie sind schwanger oder haben bereits ein minderjähriges Kind.
- Sie sind nicht mit dem Vater des Kindes verheiratet.
- Sie sorgen alleine für das Kind.
Die Beratung und die Beistandschaft sind kostenlos. Durch Gerichtsverfahren, die im Rahmen einer Beistandschaft geführt werden, können in Einzelfällen Kosten entstehen.
- Sie kontaktieren die zuständige Stelle und richten die Beistandschaft ein. Dies können Sie persönlich oder schriftlich tun. Oft ist die persönliche Vorsprache sinnvoll.
- Die Beistandschaft wird eingerichtet.
Die Beistandschaft kann sofort eingerichtet werden. Das weitere Verfahren kann bis zu mehrere Monate Zeit in Anspruch nehmen. Die Verfahrensdauer ist insbesondere abhängig von der Mitwirkung des Vaters
Die Beistandschaft kann auch dabei helfen, einen Unterhaltsanspruch festzustellen.
Für ausländische Staatsangehörige gelten möglicherweise besondere Bedingungen. Bitte erfragen Sie dies bei der zuständigen Stelle
Für ausländische Staatsangehörige gelten möglicherweise besondere Bedingungen. Bitte erfragen Sie dies bei der zuständigen Stelle
- Wenn die Mutter eines Kindes nicht mit dem Vater eines Kinder verheiratet ist, ist leiblicher Vater nicht automatisch rechtlicher Vater
- Vater muss die Vaterschaft anerkennen
- Wenn Vater die Vaterschaft nicht anerkennen will oder die Identität des Vaters unklar ist, kann die Beistandschaft bei der Klärung helfen
- Beistandschaft schränkt das Sorgerecht nicht ein
- Beistandschaft vertritt die Interessen des Kindes und hilft zum Beispiel bei Klärung von Fragen zu Unterhalt, Sorgerecht, Erbrecht und Namensgebung
Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service