Portal für Verwaltung und Digitalisierungspartner. Feedback senden

Vaterschaftsfeststellung Beratung und Unterstützung

Hamburg 99072001077000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99072001077000

Leistungsbezeichnung

Vaterschaftsfeststellung Beratung und Unterstützung

Leistungsbezeichnung II

Beistandschaft für Feststellung der Vaterschaft beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Abstammung (Synonym), Biologischer Vater (Synonym), Gerichtliche Feststellung (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

19.07.2024

Fachlich freigegeben durch

Beistandschaft (Wandsbek)

Handlungsgrundlage

§ 52a Sozialgesetzbuch - Achtes Buch (SGB VIII)
www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__52a.html

Teaser

Wenn der Vater Ihres Kindes die Vaterschaft nicht anerkennen will oder unbekannt ist, können Sie Unterstützung von der Beistandschaft erhalten.

Volltext

Wenn Sie ein Kind bekommen und nicht mit dem Vater des Kindes verheiratet sind, ist er nicht automatisch rechtlicher Vater. Der Vater muss die Vaterschaft anerkennen. Wenn der Vater seine Vaterschaft nicht anerkennen will oder die Identität des Vaters unklar ist, kann es notwendig sein, dass ein Gericht die Vaterschaft feststellt. Wenn Sie hierbei Unterstützung benötigen, können Sie eine Beistandschaft beantragen.

Die Beistandschaft schränkt Ihr Sorgerecht nicht ein. Die Beistandschaft vertritt die Interessen Ihres Kindes. Zudem kann die Beistandschaft Ihre Fragen zu Themen wie Unterhalt, Sorgerecht, Erbrecht und Namensgebung erklären und Sie beim weiteren Vorgehen unterstützen.

Erforderliche Unterlagen

Zur Erstberatung werden keine Unterlagen benötigt. Falls Sie Unterlagen mitbringen, die Sie für relevant halten, ermöglicht das gegebenenfalls eine zielgerichtetere Beratung. Wenn im weiteren Verfahren Unterlagen benötigt werden, informiert die zuständige Stelle Sie entsprechend.

Voraussetzungen

  • Sie sind schwanger oder haben bereits ein minderjähriges Kind.
  • Sie sind nicht mit dem Vater des Kindes verheiratet.
  • Sie sorgen alleine für das Kind.

Kosten

Die Beratung und die Beistandschaft sind kostenlos. Durch Gerichtsverfahren, die im Rahmen einer Beistandschaft geführt werden, können in Einzelfällen Kosten entstehen.

Verfahrensablauf

  • Sie kontaktieren die zuständige Stelle und richten die Beistandschaft ein. Dies können Sie persönlich oder schriftlich tun. Oft ist die persönliche Vorsprache sinnvoll. 
  • Die Beistandschaft wird eingerichtet.

Bearbeitungsdauer

Die Beistandschaft kann sofort eingerichtet werden. Das weitere Verfahren kann bis zu mehrere Monate Zeit in Anspruch nehmen. Die Verfahrensdauer ist insbesondere abhängig von der Mitwirkung des Vaters

Frist

Keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Die Beistandschaft kann auch dabei helfen, einen Unterhaltsanspruch festzustellen.

Für ausländische Staatsangehörige gelten möglicherweise besondere Bedingungen. Bitte erfragen Sie dies bei der zuständigen Stelle

Rechtsbehelf

Keine

Kurztext

  • Wenn die Mutter eines Kindes nicht mit dem Vater eines Kinder verheiratet ist, ist leiblicher Vater nicht automatisch rechtlicher Vater
  • Vater muss die Vaterschaft anerkennen
  • Wenn Vater die Vaterschaft nicht anerkennen will oder die Identität des Vaters unklar ist, kann die Beistandschaft bei der Klärung helfen
  • Beistandschaft schränkt das Sorgerecht nicht ein
  • Beistandschaft vertritt die Interessen des Kindes und hilft zum Beispiel bei Klärung von Fragen zu Unterhalt, Sorgerecht, Erbrecht und Namensgebung

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service

Zuständige Stelle

Bezirksamt Wandsbek

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal