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Jährliche Berichte über Emissionen Entgegennahme für Großfeuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen

Hamburg 99063036261001 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99063036261001

Leistungsbezeichnung

Jährliche Berichte über Emissionen Entgegennahme für Großfeuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen

Leistungsbezeichnung II

Emissionsmessbericht für Großfeuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen abgeben

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

BUBEonline Betriebliche Umweltdatenberichterstattung (Synonym), 13. BImSchV (Synonym), 13. Bundesimmissionsschutzverordnung (Synonym), Großkraftwerk (Synonym), Kohlekraftwerk (Synonym), Kraftwerksbetreiber (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

13.08.2024

Fachlich freigegeben durch

Immissionsschutz

Handlungsgrundlage

§ 22 der 13. Bundes-Immissionsschutz-Verordnung (13. BImSchV)
https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_13_2021/__22.html

§ 31 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
https://www.gesetze-im-internet.de/bimschg/__31.html

Artikel 72 Industrie-Emissions-Richtlinie 2010/75/EU und Artikel 1 Durchführungsbeschluss EU 2018/1135
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32010L0075&qid=1724236843630

Einführungsbeschluss von Bube-Online: Vgl. Amtl. Anz. Nr. 30, S. 880, 18.04.2008
 

Teaser

Als Betreiberin oder Betreiber müssen Sie der zuständigen Stelle bestimmte Angaben zu Ihren Anlagen mitteilen.

Volltext

Wenn Sie eine Großfeuerungs-, Gasturbinen- oder Verbrennungsmotoranlage betreiben, müssen Sie der zuständigen Stelle jährlich zu Ihrer Anlage unter Beachtung der Aggregationsregeln für jede einzelne Anlage folgende Angaben zum Anlagenbetrieb mitteilen:
  1. die installierte Feuerungswärmeleistung,
  2. die Art der Feuerungsanlage,
  3. ob Ihre Anlage Teil einer Raffinerie ist,
  4. das Datum der Betriebsaufnahme sowie das Datum der letzten wesentlichen Änderung der Feuerungsanlage,
  5. die Jahresgesamtemissionen,
  6. die jährlichen Betriebsstunden,
  7. den jährlichen Gesamtenergieeinsatz,
  8. gegebenenfalls den Schwefelgehalt, wenn Sie einheimische schwefelhaltige feste Brennstoffe einsetzen,
  9. gegebenenfalls durchschnittliche Zahl der Betriebsstunden pro Jahr, wenn diese Zahl für Ihre Anlage im Zeitraum der letzten 5 Jahre 1.500 übersteigt

Die Mitteilung der Angaben erfolgt in Hamburg über das Portal Bube-Online.

Erforderliche Unterlagen

Machen Sie alle erforderlichen Angaben, in dem Sie sie vollständig im Portal "Bube-Online" eintragen.

Voraussetzungen

  • Sie sind Betreiberin oder Betreiber einer Großfeuerungs-, Gasturbinen- oder Verbrennungsmotoranlage.
  • Sie haben Ihre Anlage in Betrieb genommen.

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

  • Sie übermitteln alle notwenigen Angaben im Portal Bube-Online für jede einzelne Anlage unter Beachtung der Aggregationsregeln.
  • Die Übergabe des Jahresberichtes ist im Portal Bube-Online abgeschlossen, indem Sie die Freigabe an die zuständige Stelle erteilen.
  • Die zuständige Stelle prüft die Angaben auf Plausibilität. Bei Unstimmigkeiten wird der Status der Bearbeitung wieder von der zuständigen Stelle auf Sie übertragen.
  • Nach der erfolgten Plausibilitätsprüfung leitet die zuständige Stelle Ihren Bericht (Angaben aus Bube-Online) dem Umweltbundesamt zu.
  • Das Umweltbundesamt leitet Ihren Bericht der Europäischen Kommission zu.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist nicht gesetzlich festgelegt.

Frist

Sie reichen den Bericht im Portal Bube-Online jährlich jeweils bis zum 30. April des Folgejahres für jede einzelne Anlage bei der zuständigen Stelle ein.
Die zuständige Stelle leitet Ihren Bericht (Angaben aus Bube-Online) bis zum 31. Oktober des auf das Berichtjahr folgenden Jahres an das Umweltbundesamt weiter.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

keine

Rechtsbehelf

Es handelt sich um eine Mitteilung durch Sie. Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.

Kurztext

  • Betreiber von Großfeuerungs-, Gasturbinen- oder Verbrennungsmotoranlagen
  • jährliche Meldung unter Beachtung der Aggregationsregeln
  • für jede einzelne Anlage im Betrieb:
    • die installierte Feuerungswärmeleistung,
    • die Art der Feuerungsanlage,
    • ob Ihre Anlage Teil einer Raffinerie ist,
    • das Datum der Betriebsaufnahme sowie das Datum der letzten wesentlichen Änderung der Feuerungsanlage,
    • die Jahresgesamtemissionen,
    • die jährlichen Betriebsstunden,
    • den jährlichen Gesamtenergieeinsatz,
    • gegebenenfalls den Schwefelgehalt, wenn Sie einheimische schwefelhaltige feste Brennstoffe einsetzen,
    • gegebenenfalls durchschnittliche Zahl der Betriebsstunden pro Jahr, wenn diese Zahl für Ihre Anlage im Zeitraum der letzten 5 Jahre 1.500 übersteigt
  • Online-Dienst BUBE-Online nutzen

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Immissionsschutz und Abfallwirtschaft

Formulare

nicht vorhanden

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