Jährliche Berichte über Emissionen Entgegennahme für Großfeuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen
Inhalt
Jährliche Berichte über Emissionen Entgegennahme für Großfeuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen
Emissionsmessbericht für Großfeuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen abgeben
Begriffe im Kontext
BUBEonline Betriebliche Umweltdatenberichterstattung (Synonym), 13. BImSchV (Synonym), 13. Bundesimmissionsschutzverordnung (Synonym), Großkraftwerk (Synonym), Kohlekraftwerk (Synonym), Kraftwerksbetreiber (Synonym)
Fachlich freigegeben am
13.08.2024
Fachlich freigegeben durch
Immissionsschutz
§ 22 der 13. Bundes-Immissionsschutz-Verordnung (13. BImSchV)
https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_13_2021/__22.html
§ 31 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
https://www.gesetze-im-internet.de/bimschg/__31.html
Artikel 72 Industrie-Emissions-Richtlinie 2010/75/EU und Artikel 1 Durchführungsbeschluss EU 2018/1135
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32010L0075&qid=1724236843630
Einführungsbeschluss von Bube-Online: Vgl. Amtl. Anz. Nr. 30, S. 880, 18.04.2008
https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_13_2021/__22.html
§ 31 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
https://www.gesetze-im-internet.de/bimschg/__31.html
Artikel 72 Industrie-Emissions-Richtlinie 2010/75/EU und Artikel 1 Durchführungsbeschluss EU 2018/1135
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32010L0075&qid=1724236843630
Einführungsbeschluss von Bube-Online: Vgl. Amtl. Anz. Nr. 30, S. 880, 18.04.2008
Als Betreiberin oder Betreiber müssen Sie der zuständigen Stelle bestimmte Angaben zu Ihren Anlagen mitteilen.
Wenn Sie eine Großfeuerungs-, Gasturbinen- oder Verbrennungsmotoranlage betreiben, müssen Sie der zuständigen Stelle jährlich zu Ihrer Anlage unter Beachtung der Aggregationsregeln für jede einzelne Anlage folgende Angaben zum Anlagenbetrieb mitteilen:
Die Mitteilung der Angaben erfolgt in Hamburg über das Portal Bube-Online.
- die installierte Feuerungswärmeleistung,
- die Art der Feuerungsanlage,
- ob Ihre Anlage Teil einer Raffinerie ist,
- das Datum der Betriebsaufnahme sowie das Datum der letzten wesentlichen Änderung der Feuerungsanlage,
- die Jahresgesamtemissionen,
- die jährlichen Betriebsstunden,
- den jährlichen Gesamtenergieeinsatz,
- gegebenenfalls den Schwefelgehalt, wenn Sie einheimische schwefelhaltige feste Brennstoffe einsetzen,
- gegebenenfalls durchschnittliche Zahl der Betriebsstunden pro Jahr, wenn diese Zahl für Ihre Anlage im Zeitraum der letzten 5 Jahre 1.500 übersteigt
Die Mitteilung der Angaben erfolgt in Hamburg über das Portal Bube-Online.
Machen Sie alle erforderlichen Angaben, in dem Sie sie vollständig im Portal "Bube-Online" eintragen.
- Sie sind Betreiberin oder Betreiber einer Großfeuerungs-, Gasturbinen- oder Verbrennungsmotoranlage.
- Sie haben Ihre Anlage in Betrieb genommen.
- Sie übermitteln alle notwenigen Angaben im Portal Bube-Online für jede einzelne Anlage unter Beachtung der Aggregationsregeln.
- Die Übergabe des Jahresberichtes ist im Portal Bube-Online abgeschlossen, indem Sie die Freigabe an die zuständige Stelle erteilen.
- Die zuständige Stelle prüft die Angaben auf Plausibilität. Bei Unstimmigkeiten wird der Status der Bearbeitung wieder von der zuständigen Stelle auf Sie übertragen.
- Nach der erfolgten Plausibilitätsprüfung leitet die zuständige Stelle Ihren Bericht (Angaben aus Bube-Online) dem Umweltbundesamt zu.
- Das Umweltbundesamt leitet Ihren Bericht der Europäischen Kommission zu.
Sie reichen den Bericht im Portal Bube-Online jährlich jeweils bis zum 30. April des Folgejahres für jede einzelne Anlage bei der zuständigen Stelle ein.
Die zuständige Stelle leitet Ihren Bericht (Angaben aus Bube-Online) bis zum 31. Oktober des auf das Berichtjahr folgenden Jahres an das Umweltbundesamt weiter.
Die zuständige Stelle leitet Ihren Bericht (Angaben aus Bube-Online) bis zum 31. Oktober des auf das Berichtjahr folgenden Jahres an das Umweltbundesamt weiter.
- Betreiber von Großfeuerungs-, Gasturbinen- oder Verbrennungsmotoranlagen
- jährliche Meldung unter Beachtung der Aggregationsregeln
- für jede einzelne Anlage im Betrieb:
- die installierte Feuerungswärmeleistung,
- die Art der Feuerungsanlage,
- ob Ihre Anlage Teil einer Raffinerie ist,
- das Datum der Betriebsaufnahme sowie das Datum der letzten wesentlichen Änderung der Feuerungsanlage,
- die Jahresgesamtemissionen,
- die jährlichen Betriebsstunden,
- den jährlichen Gesamtenergieeinsatz,
- gegebenenfalls den Schwefelgehalt, wenn Sie einheimische schwefelhaltige feste Brennstoffe einsetzen,
- gegebenenfalls durchschnittliche Zahl der Betriebsstunden pro Jahr, wenn diese Zahl für Ihre Anlage im Zeitraum der letzten 5 Jahre 1.500 übersteigt
- Online-Dienst BUBE-Online nutzen
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Immissionsschutz und Abfallwirtschaft