Änderung von Denkmalen Genehmigung
Inhalt
Begriffe im Kontext
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
§§8,9 Denkmalschutzgesetz
https://www.hamburg.de/contentblob/3876724/b8646e5134f923978f7ca0b6899cac2f/data/hamburgisches-denkmalschutzgesetz.pdf
Denkmalliste Hamburg
Liste denkmalgeschützter Objekte in Hamburg - hamburg.de
https://www.hamburg.de/contentblob/3876724/b8646e5134f923978f7ca0b6899cac2f/data/hamburgisches-denkmalschutzgesetz.pdf
Denkmalliste Hamburg
Liste denkmalgeschützter Objekte in Hamburg - hamburg.de
Sie möchten eine Veränderung an Ihrem denkmalgeschützten Objekt oder einem Objekt in der Umgebung eines Baudenkmals vornehmen, dann benötigen Sie eine denkmalrechtliche Genehmigung.
Der Antrag für eine denkmalrechtliche Genehmigung ist erforderlich, wenn Sie an oder in einem unter Schutz gestellten Denkmal (auch Ensemble) bauliche Maßnahmen durchführen möchten. Hierzu zählen Modernisierungs-, Instandsetzungs-, Sanierungs- oder Wiederherstellungsmaßnahmen. Veränderungen am Erscheinungsbild eines Denkmals sind gleichfalls Maßnahmen, die genehmigungspflichtig sind. Darüber hinaus bedarf die Beseitigung eines Denkmals, ob teilweise oder ganz, einer Genehmigung. Auch bauliche Maßnahmen in der unmittelbaren Umgebung eines Denkmals können genehmigungspflichtig sein und einer Genehmigung bedürfen.
Der Antragsteller erhält eine Genehmigung (ggf. mit Auflagen) oder eine Untersagung auf seinen Antrag.
Der Antragsteller erhält eine Genehmigung (ggf. mit Auflagen) oder eine Untersagung auf seinen Antrag.
Dem Antrag müssen folgende Unterlagen beigefügt werden: In den Antragsunterlagen müssen die geplanten Maßnahmen aussagekräftig und prüffähig dargestellt sein.
- Vollmachten, sofern der Antragsteller nicht Eigentümer ist
- Lageplan mit Darstellung des Bestandes und der Planung (Maßstab 1:1000)
- Bestandsbeschreibung im Bereich der geplanten Maßnahme mit Angaben zu Konstruktion, Material und Ausstattung
- Fotos des Baudenkmals: aktuell, aussagekräftig und zuordnungsfähig (am besten kartiert) von den betroffenen Bereichen, inkl. Detailaufnahmen
- Bestandspläne (Maßstab 1:100 / 1:50), ggf. Details 1:10 / 1:5 / 1:2 für die von den Maßnahmen betroffenen Bereiche.
- Grundrisse, Ansichten und Schnitte mit Angaben zur derzeitigen Nutzung des Baudenkmals
Hinweis: Sofern nur kleinere Einzelmaßnahmen geplant sind (z.B. Reparaturen usw.) kann ggf. auf komplette Bestandsplansätze verzichtet werden
- Umbaupläne / Anbaupläne (Maßstab 1 : 100 / 1:50) (Darstellung: Abbruch=gelb; Neubau=rot)
Grundrisse, Ansichten und Schnitte der überplanten Bereiche mit Angaben zu der geplanten Änderung der Nutzung und des Grundrisses
Hinweis: Sofern nur kleinere Einzelmaßnahmen geplant sind (z.B. Reparaturen usw.) kann ggf. auf Umbaupläne verzichtet werden.
- Bau-/ Maßnahmenbeschreibung der beabsichtigten Veränderung mit Angabe von Materialien, Detaillierungen und Bautechniken; ggf. Angebote bei Einzelmaßnahmen wie z. B. Fensteraustausch, Balkon- oder Fassadensanierung usw.
Die Einreichung weiterer Unterlagen kann zur Prüfung erforderlich sein. Das Denkmalschutzamt kommt in diesem Falle gesondert auf Sie zu.
- Vollmachten, sofern der Antragsteller nicht Eigentümer ist
- Lageplan mit Darstellung des Bestandes und der Planung (Maßstab 1:1000)
- Bestandsbeschreibung im Bereich der geplanten Maßnahme mit Angaben zu Konstruktion, Material und Ausstattung
- Fotos des Baudenkmals: aktuell, aussagekräftig und zuordnungsfähig (am besten kartiert) von den betroffenen Bereichen, inkl. Detailaufnahmen
- Bestandspläne (Maßstab 1:100 / 1:50), ggf. Details 1:10 / 1:5 / 1:2 für die von den Maßnahmen betroffenen Bereiche.
- Grundrisse, Ansichten und Schnitte mit Angaben zur derzeitigen Nutzung des Baudenkmals
Hinweis: Sofern nur kleinere Einzelmaßnahmen geplant sind (z.B. Reparaturen usw.) kann ggf. auf komplette Bestandsplansätze verzichtet werden
- Umbaupläne / Anbaupläne (Maßstab 1 : 100 / 1:50) (Darstellung: Abbruch=gelb; Neubau=rot)
Grundrisse, Ansichten und Schnitte der überplanten Bereiche mit Angaben zu der geplanten Änderung der Nutzung und des Grundrisses
Hinweis: Sofern nur kleinere Einzelmaßnahmen geplant sind (z.B. Reparaturen usw.) kann ggf. auf Umbaupläne verzichtet werden.
- Bau-/ Maßnahmenbeschreibung der beabsichtigten Veränderung mit Angabe von Materialien, Detaillierungen und Bautechniken; ggf. Angebote bei Einzelmaßnahmen wie z. B. Fensteraustausch, Balkon- oder Fassadensanierung usw.
Die Einreichung weiterer Unterlagen kann zur Prüfung erforderlich sein. Das Denkmalschutzamt kommt in diesem Falle gesondert auf Sie zu.
variabel
Die denkmalrechtliche Genehmigung oder Untersagung ist gebührenpflichtig gem. Ziffer 4 der Anlage zur Gebührenordnung (s.u.) des Denkmalschutzamtes. Die Höhe der Gebühr ist abhängig vom Zeitaufwand für die Bearbeitung und liegt in der Regel zwischen 80 und 500 Euro.
Es ergeht ein gesonderter Gebührenbescheid.
Die denkmalrechtliche Genehmigung oder Untersagung ist gebührenpflichtig gem. Ziffer 4 der Anlage zur Gebührenordnung (s.u.) des Denkmalschutzamtes. Die Höhe der Gebühr ist abhängig vom Zeitaufwand für die Bearbeitung und liegt in der Regel zwischen 80 und 500 Euro.
Es ergeht ein gesonderter Gebührenbescheid.
1. Einreichen des Antrages mit den erforderlichen Unterlagen (s.u.).
2. Bearbeitung durch das Denkmalschutzamt, dabei ggf. Rückfragen, vor-Ort-Termine, etc.
3. Ausstellen einer denkmalrechtlichen Genehmigung/Untersagung
4. Im Anschluss erhalten Sie einen Gebührenbescheid für die Auskunft per Post.
2. Bearbeitung durch das Denkmalschutzamt, dabei ggf. Rückfragen, vor-Ort-Termine, etc.
3. Ausstellen einer denkmalrechtlichen Genehmigung/Untersagung
4. Im Anschluss erhalten Sie einen Gebührenbescheid für die Auskunft per Post.
Die Bearbeitungsfrist beträgt bis zu zwei Monate nach Eingang der vollständigen Unterlagen.
Kontaktinformationen:
Kontakt zum Denkmalschutzamt - hamburg.de
Kontakt zum Denkmalschutzamt - hamburg.de