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Bescheinigung zur Beantragung steuerlicher Vergünstigungen für Herstellungs- und Erhaltungsmaßnahmen an schutzwürdigen Kulturgütern

Hamburg 99033010012000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99033010012000

Leistungsbezeichnung

Bescheinigung zur Beantragung steuerlicher Vergünstigungen für Herstellungs- und Erhaltungsmaßnahmen an schutzwürdigen Kulturgütern

Leistungsbezeichnung II

Steuerbescheinigung für den Denkmalerhalt (Denkmal-AfA)

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Sie können mit dem Erhalt eines Denkmals in Verbindung stehende Aufwendungen im Zuge der Einkommenssteuererklärung geltend machen, sofern diese Maßnahmen vor Durchführung mit dem Denkmalschutzamt abgestimmt wurden und Sie der Besitzer sind.

Volltext

Sie besitzen ein Denkmal und haben Maßnahmen, die dem Erhalt des Denkmals dienen, durchgeführt. Sofern diese Maßnahmen vor der Durchführung mit dem Denkmalschutzamt abgestimmt worden sind, können Sie die damit verbundenen Aufwendungen gemäß §§7i, 10f, 11b und 10g EStG im Zuge der Einkommenssteuererklärung geltend machen.
Der Antragsteller erhält eine Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt.

Erforderliche Unterlagen

-       Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
-       Dokumentation der vorherigen steuerlichen Abstimmung.
-       Tabellarische Rechnungsaufstellung (siehe Vorlage).
-       Originalrechnungen mit detailliertem Leistungsverzeichnis in der Reihenfolge der        Rechnungsaufstellung.
-       Dokumentation (Nachweis der durchgeführten Maßnahmen inkl. Fotos).
-       Vollmacht im Vertretungsfall.
Zu Details siehe „Merkblatt für steuerliche Vergünstigungen“.

Voraussetzungen

Das Denkmal muss in der Denkmalliste der Freien und Hansestadt eingetragen sein.
Die Maßnahmen dienen dem Erhalt oder der sinnvollen Nutzung des Denkmals.
Die zur Bescheinigung beantragten Maßnahmen am Denkmal müssen vor der Durchführung denkmalrechtlich genehmigt und ausdrücklich steuerlich mit dem Denkmalschutzamt Hamburg abgestimmt worden sein.

Kosten

variabel
Die Steuerbescheinigung ist gebührenpflichtig gem. Ziffer 2 der Anlage zur Gebührenordnung (s.u.) des Denkmalschutzamtes. Die Höhe der Gebühr ist abhängig vom Zeitaufwand für die Bearbeitung und liegt erfahrungsgemäß zwischen 50 und 1.500 Euro.
Es ergeht ein gesonderter Gebührenbescheid.

Verfahrensablauf

Vor Durchführung der Maßnahmen am Denkmal:
1.     Denkmalrechtliche Genehmigung
2.     Steuerliche Abstimmung
Nach Durchführung der Maßnahmen und mit Vorliegen der Schlussrechnungen:
3.     Antrag auf Erteilung einer steuerlichen Bescheinigung mit den erforderlichen Unterlagen (s.u.).
4.     Bearbeitung durch das Denkmalschutzamt, dabei ggf. Rückfragen
5.     Ausstellen einer steuerlichen Bescheinigung
6.     Im Anschluss erhalten Sie einen Gebührenbescheid für die Auskunft per Post.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer beträgt acht bis zwölf Wochen nach Eingang der vollständigen Unterlagen.

Frist

Veränderungen an Denkmalen dürfen nur mit vorliegender Genehmigung vorgenommen werden.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Widerspruch
 

Kurztext

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Behörde für Kultur und Medien - Denkmalschutzamt

Formulare

nicht vorhanden

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