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Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen - vorzeitiger Beginn Zulassung

Hamburg 99129047007000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99129047007000

Leistungsbezeichnung

Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen - vorzeitiger Beginn Zulassung

Leistungsbezeichnung II

Einleitung von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen vorzeitigen Beginn beantragen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Siele (Synonym), Grundstücksentwässerung (Synonym), Baugrubenwasser (Synonym), Indirekteinleitung (Synonym), Indirekteinleiter (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

01.11.2023

Fachlich freigegeben durch

Abwasserwirtschaft

Handlungsgrundlage

§ 58 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
www.gesetze-im-internet.de/whg_2009/__58.html
§ 17 Wasserhaushaltsgesetz
www.gesetze-im-internet.de/whg_2009/__17.html
Anlage 1, Abschnitt 3, Lfd. Nr. 3.11.2Umweltgebührenordnung (UmweltGebO)
www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-UmwGebOHAV39Anlage1/part/X

Teaser

Wenn Sie gewerbliches Abwasser in eine öffentliche Abwasseranlage oder Kanalisation einleiten wollen, benötigen Sie eine Genehmigung. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die zuständige Behörde zulassen, dass Sie mit der Einleitung beginnen, bevor Ihnen die Genehmigung vorliegt.

Volltext

Wenn Sie Abwasser in eine öffentliche Abwasseranlage einleiten möchten, müssen Sie eine Genehmigung beantragen. Können oder wollen Sie nicht bis zur Erteilung der Genehmigung warten,  kann die zuständige Stelle auf Ihren entsprechenden Antrag hin einen vorzeitigen Beginn der Einleitung zulassen.

Erforderliche Unterlagen

  • Formloser, schriftlicher Antrag 
  • gegebenenfalls Dokumente, wie zum Beispiel Stellungnahmen, die Ihr Interesse oder ein öffentliches Interesse am vorzeitigen Beginn der Einleitung begründen

Voraussetzungen

Die Zulassung kann erteilt werden, wenn
  • Sie bereits die Einleitungsgenehmigung beantragt haben und
  • mit einer Entscheidung zu Ihren Gunsten gerechnet werden kann und
  • an dem vorzeitigen Beginn der Einleitung ein nachweisliches öffentliches Interesse oder ein berechtigtes Interesse Ihrerseits besteht und
  • Sie sich verpflichten, alle bis zur Entscheidung durch die Einleitung verursachten Schäden zu ersetzen und, falls die Einleitung nicht genehmigt wird, den früheren Zustand wiederherzustellen.

Kosten

100,00 EUR - 25.000,00 EUR

Verfahrensablauf

  • Sie stellen einen Antrag bei der zuständigen Stelle und fügen dem Antrag die notwendigen Unterlagen bei.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen bei Ihnen nach.
  • Bei Vorliegen aller tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen genehmigt die zuständige Stelle den vorzeitigen Beginn der Abwassereinleitung.
  • Sie erhalten einen schriftlichen Zulassungsbescheid von der zuständigen Stelle.
  • Sie zahlen die Verwaltungsgebühren.

Bearbeitungsdauer

Sie müssen mit einer Bearbeitungsdauer von bis zu mehreren Wochen rechnen.

Frist

Keine. 

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Keine.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Kurztext

  • Vorzeitigen Beginn der Einleitung von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen beantragen.
  • Es kann beantragt werden, mit dem Einleiten von Abwasser in eine öffentliche Abwasseranlage schon vor Erteilung der eigentlichen Einleitungsgenehmigung zu beginnen.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Formulare

nicht vorhanden

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