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Taxigenehmigung Wiedererteilung

Hamburg 99084012123000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99084012123000

Leistungsbezeichnung

Taxigenehmigung Wiedererteilung

Leistungsbezeichnung II

Wiedererteilung der Taxigenehmigung beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Personenbeförderung (Synonym), Taxi (Synonym), Genehmigung (Synonym), Gelegenheitsverkehr mit Taxen (Synonym), Wiedererteilung (Synonym), Taxen (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

09.11.2023

Fachlich freigegeben durch

Taxenstelle

Handlungsgrundlage

§ 2 Absatz 1 Nummer 4 Personenbeförderungsgesetz (PbefG)
https://www.gesetze-im-internet.de/pbefg/__2.html
§ 12 Personenbeförderungsgesetz (PbefG)
https://www.gesetze-im-internet.de/pbefg/__12.html
§ 13 Absatz 1 Personenbeförderungsgesetz (PbefG)
https://www.gesetze-im-internet.de/pbefg/__13.html
§ 47 Personenbeförderungsgesetz (PbefG)
https://www.gesetze-im-internet.de/pbefg/__47.html
 

Teaser

Wenn Ihre Genehmigung zur Personenbeförderung mit einem Taxi bald abläuft, dann können Sie die Wiedererteilung bei der zuständigen Verkehrsbehörde beantragen.

Volltext

Für die gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit einem Taxi benötigen Sie eine Genehmigung. Sie können die Wiedererteilung Ihrer Genehmigung bei der zuständigen Verkehrsbehörde beantragen. Durch eine rechtzeitige Antragstellung wird ein nahtloser Übergang Ihres genehmigten Taxibetriebs sichergestellt.

Erforderliche Unterlagen

Antragsbezogene Unterlagen:
  • Gültige Genehmigung
  • Formeller Antrag auf Wiedererteilung mit Angaben zu:
    • Name, Vorname der Antragstellerin/des Antragstellers
    • Wohn- und Betriebssitz
    • Geburtsdatum und Geburtsort (bei natürlichen Personen)
    • Anzahl der Fahrzeuge, Fahrzeugtyp und Fassungsvermögen
Nachweise zur fachlichen und finanziellen Eignung:
  • Dienstzeugnisse oder Prüfungszeugnisse der Antragstellerin/des Antragstellers oder der zur Geschäftsführung bestellten Person
  • Eigenkapitalbescheinigung/Zusatzbescheinigung 
  • Unbedenklichkeitsbescheinigungen:
    • Finanzamt
    • Gemeinde
    • Träger der Sozialversicherung
    • Berufsgenossenschaft
    • (jeweils für das Unternehmen, die gesetzlichen Vertreter sowie die zur Verkehrsleitung bestellte Person, nicht älter als 3 Monate)
Dokumente zur persönlichen Zuverlässigkeit:
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei der Behörde 
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister 
  • Auszug aus dem Fahreignungsregister (FAER)
Allgemeine Unterlagen:
  • Fahrzeugliste
  • Nachweis der Haftpflichtversicherung für Taxis einschließlich Wagniskennzahl (WKZ)
  • Gewerbeanmeldung
  • Bei Personengesellschaften: Gesellschafterliste, Gesellschaftervertrag oder ein anderer Nachweis der Vertragsberechtigung
  • Beglaubigter Handelsregisterauszug

Voraussetzungen

Die Sicherheit und Leistungsfähigkeit Ihres Betriebes sind gewährleistet.
Es liegen keine Hinweise auf Ihre Unzuverlässigkeit oder die Unzuverlässigkeit der für die Geschäftsführung bestellten Person vor.
Sie oder die für die Geschäftsführung bestellte Person verfügen über die erforderliche fachliche Eignung.
Ihr Betriebssitz oder Ihre Niederlassung befindet sich im Inland.
Sie sind bereits im Besitz einer gültigen Taxigenehmigung.
Für juristische Personen des öffentlichen Rechts gelten die Voraussetzungen automatisch als erfüllt.
 

Kosten

Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Anzahl der Fahrzeuge und der Laufzeit der Genehmigung.

Verfahrensablauf

Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag und führt, falls erforderlich, die notwendigen Anhörverfahren durch.
Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie einen Bescheid über die Wiedererteilung der Genehmigung. Die Genehmigungsurkunden werden Ihnen ausgehändigt.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer kann zwischen den zuständigen Verkehrsbehörden variieren.

Frist

Liegt Ihr Antrag vollständig vor, wird innerhalb von 3 Monaten über ihn entschieden. Die Frist kann bei Notwendigkeit um 3 Monate verlängert werden.
Der Nachweis zur Eigenkapitalbescheinigung/Zusatzbescheinigung darf nicht älter als 12 Monate sein.
Die erneute Genehmigung wird für maximal 5 Jahre erteilt.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Das Verfahren kann schriftlich oder online durchgeführt werden, sofern die Möglichkeit eines Online-Verfahrens besteht.
Reichen Sie einen Antrag auf Wiedererteilung der Genehmigung bei der zuständigen Verkehrsbehörde ein.
Stellen Sie sicher, dass alle erforderlichen Unterlagen dem Antrag beigefügt sind.
Bei der Bearbeitung der Anträge werden vorhandene Unternehmerinnen und Unternehmer angemessen berücksichtigt. Die Berücksichtigung erfolgt nach der zeitlichen Reihenfolge der Antragstellung.
Anträge werden nachrangig behandelt, wenn:

  • die Antragstellerin oder der Antragsteller nicht beabsichtigt, das Taxigewerbe als Hauptbeschäftigung zu betreiben,
  • das Taxiunternehmen in den letzten acht Jahren ganz oder teilweise veräußert oder verpachtet wurde,
  • die Betriebspflichten nicht ordnungsgemäß erfüllt wurden.

Eine Genehmigung wird pro Antragstellerin oder Antragsteller vergeben, es sei denn, die Anzahl der Genehmigungen übersteigt die Zahl der Antragstellenden. Während der Gültigkeit einer Genehmigung ist es Ihnen nicht erlaubt, die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten auf andere zu übertragen.
Die Zuständigkeit für das Verfahren liegt bei der Verkehrsbehörde der jeweiligen kreisfreien Stadt oder des jeweiligen Landkreises.
Die Bearbeitungsdauer Ihres Antrags kann unter anderem davon abhängen, ob alle entscheidungsrelevanten Unterlagen vorgelegt wurden, beziehungsweise ob Nachforderungen von Unterlagen notwendig werden.
Fristen beginnen erst bei Vorlage eines entscheidungsfähigen Antrags zu laufen.
Die Widerspruchsfrist über Ihren entschiedenen Antrag beträgt einen Monat. Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.
 

Rechtsbehelf

Widerspruch
Klage vor dem Verwaltungsgericht

Kurztext

  • Eine Wiedererteilung der Taxigenehmigung ist erforderlich.
  • Eine Genehmigung ist notwendig für die gewerbsmäßige Personenbeförderung.
  • Der Antrag ist vor Ablauf der Geltungsdauer bei der zuständigen Verkehrsbehörde zu stellen.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Behörde für Verkehr und Mobilitätswende

Formulare

nicht vorhanden

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