Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen Erteilung
Inhalt
Begriffe im Kontext
Personenbeförderung (Synonym), Busunternehmen (Synonym), Gelegenheitsverkehr Bus (Synonym), Ausflug (Synonym), Bus (Synonym), Ferien (Synonym), Kraftomnibus (Synonym), Busfahrten (Synonym), Busverkehr (Synonym), Ferienreise (Synonym), Genehmigung zum Mietomnibusverkehr (Synonym), Kaffeefahrt (Synonym), Kraftomnibusgenehmigung (Synonym), Omnibusverkehr (Synonym)
Fachlich freigegeben am
11.12.2023
Fachlich freigegeben durch
Verkehrsgewerbeaufsicht (BVM)
§ 48 Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
www.gesetze-im-internet.de/pbefg/__48.html
§ 49 Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
www.gesetze-im-internet.de/pbefg/__49.html
www.gesetze-im-internet.de/pbefg/__48.html
§ 49 Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
www.gesetze-im-internet.de/pbefg/__49.html
Sie möchten ein Kraftomnibusunternehmen betreiben? Die hierfür notwendige Genehmigung können Sie bei der für Sie zuständigen Genehmigungsbehörde beantragen.
Für die gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit Kraftomnibussen benötigen Sie eine Genehmigung. Einen entsprechenden Antrag können Sie bei der für Sie zuständigen Genehmigungsbehörde stellen.
- Antrag auf Erteilung der Kraftomnibusgenehmigung (Name, Vorname der Antragstellerin oder des Antragstellers; Wohn- und Betriebssitz; bei natürlichen Personen Geburtstag, Geburtsort; Anzahl der Fahrzeuge, Fahrzeugtyp, Fassungsvermögen der zum Einsatz kommenden Fahrzeuge)
- Gegebenenfalls Auszug aus dem Handelsregister
- Gegebenenfalls Gesellschafterliste
- Gegebenenfalls Gesellschaftervertrag
- Verkehrsleitervertrag
- Nachweis der fachlichen Eignung für den Personenkraftverkehrsunternehmer oder Personenkraftunternehmerin von der Industrie- und Handelskammer (IHK)
- Geprüfter Jahresabschluss, gegebenenfalls im Jahr der Eintragung des Unternehmens eine Eigenkapitalbescheinigung und gegebenenfalls Zusatzbescheinigung (nicht älter als ein Jahr)
- Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes (nicht älter als 3 Monate)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung aller Träger der Sozialversicherung (nicht älter als drei Monate)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (nicht älter als 3 Monate)
- Nachweise der persönlichen Zuverlässigkeit, insbesondere ein Führungszeugnis zur Vorlage bei der Behörde nach § 30 Absatz 5 BZRG
- Gegebenenfalls Angaben zu vorhandenen Genehmigungen
- Fahrzeugliste
- Gewerbeanmeldung
- Die Sicherheit und Leistungsfähigkeit Ihres Betriebes ist gewährleistet.
- Es liegen keine Tatsachen vor, die Ihre Unzuverlässigkeit als Unternehmerin oder Unternehmer oder für die Führung der Geschäfte bestellte Person annehmen lassen.
- Sie sind in Ihrer Funktion als Unternehmerin oder Unternehmer oder für die Führung der Geschäfte bestellte Person fachlich geeignet.
- Sie und die von Ihnen gegebenenfalls mit der Durchführung von Verkehrsleistungen beauftragten Unternehmerinnen oder Unternehmer haben ihren Betriebssitz oder ihre Niederlassung im Sinne des Handelsrechts in Deutschland.
erfüllt.
Die Kosten variieren je nach Art und Umfang Ihres Anliegens. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Kostenverordnung für Amtshandlungen im entgeltlichen oder geschäftsmäßigen Personenverkehr mit Kraftfahrzeugen (PBefGKostV) - insbesondere nach:
• der Anzahl der Fahrzeuge und
• der Laufzeit der Genehmigung.
• der Anzahl der Fahrzeuge und
• der Laufzeit der Genehmigung.
- Sie reichen Ihren Antrag bei der für Sie zuständigen Stelle ein und fügen alle erforderlichen Unterlagen bei.
- Die zuständige Stelle bearbeitet Ihren Antrag und führt die notwendigen Anhörungsverfahren durch.
- Sie erhalten einen Bescheid über die Entscheidung zur Erteilung der Kraftomnibusgenehmigung.
- Gegebenenfalls erhalten Sie die Genehmigungsurkunde ausgehändigt.
Liegt Ihr Antrag vollständig vor, wird innerhalb einer Frist von 3 Monaten über ihn entschieden.
Die Frist kann bei Notwendigkeit um 3 Monate verlängert werden .
Die Frist kann bei Notwendigkeit um 3 Monate verlängert werden .
- für die unternehmerische Tätigkeit der Personenbeförderung mit Kraftomnibussen muss eine Genehmigung bei der zuständigen Stelle beantragt werden