Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen und Munition Erteilung rote Waffenbesitzkarte für Waffen- oder Munitionssachverständige
Inhalt
Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen und Munition Erteilung rote Waffenbesitzkarte für Waffen- oder Munitionssachverständige
Begriffe im Kontext
Waffenverwertung (Synonym), Waffengutachten (Synonym), Waffenschaden (Synonym), WBK (Synonym)
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
POL-waffenbehoerde
§ 4 Waffengesetz (WaffG)
www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__4.html
§ 18 Waffengesetz (WaffG)
www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__18.html
§ 36 Waffengesetz (WaffG)
www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__36.html
§ 13 Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV)
www.gesetze-im-internet.de/awaffv/__13.html
Gebührenordnung für Amtshandlungen auf dem Gebiet des Waffenrechts
(GebOWaffR)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-WaffRGebOHAV8Anlage/part/G
www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__4.html
§ 18 Waffengesetz (WaffG)
www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__18.html
§ 36 Waffengesetz (WaffG)
www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__36.html
§ 13 Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV)
www.gesetze-im-internet.de/awaffv/__13.html
Gebührenordnung für Amtshandlungen auf dem Gebiet des Waffenrechts
(GebOWaffR)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-WaffRGebOHAV8Anlage/part/G
Wenn Sie Waffen oder Munition erwerben und besitzen wollen, um sie als sachverständige Person zu erproben, zu begutachten oder zu untersuchen, müssen Sie bei der zuständigen Behörde eine Erlaubnis beantragen.
Die rote Waffenbesitzkarte kann von Ihnen als waffensachverständige Person beantragt werden, um Schusswaffen oder Munition zu erwerben oder zu besitzen. Sie sind eine waffensachverständige Person, wenn Sie Schusswaffen oder Munition für wissenschaftliche oder technische Zwecke, zur Erprobung, Begutachtung, Untersuchung oder zu einem ähnlichen Zweck benötigen.
- Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
- Nachweis der Tätigkeit als waffen- oder munitionssachverständige Person
- Sachkundenachweis
- Aufbewahrungsnachweis, zum Beispiel Kaufvertrag für einen Waffenschrank oder Fotos von Waffenschrank und Aufstellungsort
- gegebenenfalls fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis über Ihre geistige Eignung (sofern Sie noch nicht 25 Jahre alt sind)
- Sie sind mindestens 25 Jahre alt
- Sie sind Waffen- oder Munitionssachverständiger beziehungsweise -sachverständige
- Sie besitzen die nötige waffenrechtliche Zuverlässigkeit (keine Vorstrafen)
- Sie besitzen die nötige persönliche Eignung (keine Geschäftsunfähigkeit, psychische Krankheit oder Abhängigkeit von Drogen)
- Sie sind sachkundig im Umgang mit Waffen und Munition und haben Kenntnisse über waffenrechtliche Vorschriften
- Sie können die sichere Aufbewahrung von Waffen und Munition gewährleisten
- Sie reichen den Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen ein.
- Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls fehlende Informationen oder Unterlagen bei Ihnen nach.
- Die Waffenbehörde stellt Ihnen die rote Waffenbesitzkarte aus, wenn Sie die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen.
- Rote Waffenbesitzkarte für Waffen- oder Munitionssachverständige beantragen
- Waffensachverständige Personen können rote Waffenbesitzkarte erwerben
- Waffensachverständige Personen benötigen Waffen oder Munition für wissenschaftliche oder technische Zwecke, zur Erprobung, Begutachtung, Untersuchung oder zu einem ähnlichen Zweck