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Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen und Munition Erteilung rote Waffenbesitzkarte für Waffen- oder Munitionssachverständige

Hamburg 99089018001002 Typ 3a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99089018001002

Leistungsbezeichnung

Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen und Munition Erteilung rote Waffenbesitzkarte für Waffen- oder Munitionssachverständige

Leistungsbezeichnung II

Rote Waffenbesitzkarte für Waffen- oder Munitionssachverständige beantragen

Leistungstypisierung

Typ 3a

Begriffe im Kontext

Waffenverwertung (Synonym), Waffengutachten (Synonym), Waffenschaden (Synonym), WBK (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Ja

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

POL-waffenbehoerde

Handlungsgrundlage

§ 4 Waffengesetz (WaffG)
www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__4.html
§ 18 Waffengesetz (WaffG)
www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__18.html
§ 36 Waffengesetz (WaffG)
www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__36.html
§ 13 Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV)
www.gesetze-im-internet.de/awaffv/__13.html
Gebührenordnung für Amtshandlungen auf dem Gebiet des Waffenrechts
(GebOWaffR)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-WaffRGebOHAV8Anlage/part/G

Teaser

Wenn Sie Waffen oder Munition erwerben und besitzen wollen, um sie als sachverständige Person zu erproben, zu begutachten oder zu untersuchen, müssen Sie bei der zuständigen Behörde eine Erlaubnis beantragen.

Volltext

Die rote Waffenbesitzkarte kann von Ihnen als waffensachverständige Person beantragt werden, um Schusswaffen oder Munition zu erwerben oder zu besitzen. Sie sind eine waffensachverständige Person, wenn Sie Schusswaffen oder Munition für wissenschaftliche oder technische Zwecke, zur Erprobung, Begutachtung, Untersuchung oder zu einem ähnlichen Zweck benötigen.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
  • Nachweis der Tätigkeit als waffen- oder munitionssachverständige Person
  • Sachkundenachweis
  • Aufbewahrungsnachweis, zum Beispiel Kaufvertrag für einen Waffenschrank oder Fotos von Waffenschrank und Aufstellungsort
  • gegebenenfalls fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis über Ihre geistige Eignung (sofern Sie noch nicht 25 Jahre alt sind)

Voraussetzungen

  • Sie sind mindestens 25 Jahre alt 
  • Sie sind Waffen- oder Munitionssachverständiger beziehungsweise -sachverständige
  • Sie besitzen die nötige waffenrechtliche Zuverlässigkeit (keine Vorstrafen)
  • Sie besitzen die nötige persönliche Eignung (keine Geschäftsunfähigkeit, psychische Krankheit oder Abhängigkeit von Drogen)
  • Sie sind sachkundig im Umgang mit Waffen und Munition und haben Kenntnisse über waffenrechtliche Vorschriften
  • Sie können die sichere Aufbewahrung von Waffen und Munition gewährleisten
Erlaubnis kann auch für unter 25jährige erteilt werden, wenn persönliche Eignung per Gutachten nachgewiesen wird.

Kosten

268,00 EUR - 440,00 EUR

Verfahrensablauf

  • Sie reichen den Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen ein.
  • Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls fehlende Informationen oder Unterlagen bei Ihnen nach.
  • Die Waffenbehörde stellt Ihnen die rote Waffenbesitzkarte aus, wenn Sie die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen.

Bearbeitungsdauer

Bis zu mehreren Monaten

Frist

Keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Wenn Sie umziehen, müssen Sie Ihre Erlaubnis nicht ummelden.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Kurztext

  • Rote Waffenbesitzkarte für Waffen- oder Munitionssachverständige beantragen
  • Waffensachverständige Personen können rote Waffenbesitzkarte erwerben
  • Waffensachverständige Personen benötigen Waffen oder Munition für wissenschaftliche oder technische Zwecke, zur Erprobung, Begutachtung, Untersuchung oder zu einem ähnlichen Zweck

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Behörde für Inneres und Sport

Formulare

nicht vorhanden

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