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Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen humanitären oder politischen Gründen Erteilung zur Aufnahme bei besonders gelagerten politischen Interessen

Hamburg 99010022001003 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99010022001003

Leistungsbezeichnung

Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen humanitären oder politischen Gründen Erteilung zur Aufnahme bei besonders gelagerten politischen Interessen

Leistungsbezeichnung II

Aufenthaltserlaubnis in Folge einer Aufnahmezusage beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

§ 23 AufenthG (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

14.02.2024

Fachlich freigegeben durch

Fachmanagement (Hamburg Service)

Handlungsgrundlage

Teaser

Das Bundesministeriums des Innern und für Heimat kann Ihnen eine Aufnahmezusage erteilen. In Folge der Aufnahmezusage können Sie eine Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis beantragen.

Volltext

Das Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) kann anordnen, dass bestimmten Personengruppen eine Aufnahmezusage erteilt wird. In Folge der Aufnahmezusage kann Ihnen als Angehörige oder Angehöriger dieser Personengruppe eine Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis erteilt werden. Sie müssen die Aufenthaltserlaubnis beziehungsweise Niederlassungserlaubnis bei der zuständigen Stelle beantragen.

Erforderliche Unterlagen

  • Aufnahmebescheid
  • biometrisches Passbild

Voraussetzungen

  • Sie haben eine Aufnahmezusage

Kosten

 

Verfahrensablauf

  • Das  Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) erteilt Ihnen eine Aufnahmezusage
  • Sie stellen einen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis. Informieren Sie sich, ob die für Ihren Antrag zuständige Stelle die Antragsstellung online ermöglicht oder ein spezielles Antragsformular vorhält. In Hamburg kann der Antrag online gestellt werden.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls notwendige Unterlagen oder Informationen bei Ihnen nach.
  • Die zuständige Stelle setzt sich mit Ihnen in Verbindung, um einen Termin zu vereinbaren.
    Während des Termins werden Ihre Identität und Ihre Unterlagen geprüft (bringen Sie bitte Ihre Unterlagen, möglichst im Original, mit zum Termin).
  • Wird Ihrem Antrag entsprochen, werden für die Herstellung eines neuen elektronischen Aufenthaltstitels (eAT-Karte) Ihre Fingerabdrücke genommen.
  • Sie zahlen die anfallenden Gebühren.
  • Die Bundesdruckerei wird mit der Herstellung Ihrer neuen eAT-Karte beauftragt.
  • Nach der Fertigstellung erhalten Sie eine Information und können die Aufenthaltserlaubnis in Form der eAT-Karte persönlich abholen. 
  • Wird Ihr Antrag abgelehnt, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid. Auch in diesem Falle müssen Sie eine Verwaltungsgebühr bezahlen.

Bearbeitungsdauer

Sie müssen mit einer Bearbeitungsdauer von 6-8 Wochen rechnen. Wenn Sie alle erforderlichen Unterlagen vollständig und gut vorbereitet einreichen, kann die Bearbeitung gegebenenfalls schneller erfolgen. Nach der Genehmigung dauert es dann noch etwa 4-6 weitere Wochen, bis die Bundesdruckerei Ihren elektronischen Aufenthaltstitel hergestellt hat.

Frist

Die für Sie geltenden Fristen ergeben sich aus Ihrer Aufnahmezusage.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Keine

Rechtsbehelf

Gegen eine Ablehnung können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Dienststelle erheben.

Kurztext

  • Aufenthaltserlaubnis in Folge einer Aufnahmezusage beantragen
  • Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) kann anordnen, dass bestimmten Personengruppen eine Aufnahmezusage erteilt wird.
  • Wer zu dieser Personengruppe gehört, kann eine Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis beantragen.

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service

Zuständige Stelle

Hamburg Service

Formulare

nicht vorhanden

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