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Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen Erteilung für außergewöhnliche Härtefälle

Hamburg 99010022001012 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99010022001012

Leistungsbezeichnung

Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen Erteilung für außergewöhnliche Härtefälle

Leistungsbezeichnung II

Aufenthaltserlaubnis für außergewöhnliche Härtefälle beantragen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

§ 25 AufenthG (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

28.05.2025

Fachlich freigegeben durch

FP BIS M312

Handlungsgrundlage

§ 25 Abs. 4 S. 2 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__25.html

Teaser

Sie können in außergewöhnlichen Härtefällen eine Aufenthaltserlaubnis erhalten.

Volltext

Sie sind im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis und Ihre Aufenthaltserlaubnis kann nicht nach den allgemeinen Vorschriften verlängert werden. Auch eine Aufenthaltserlaubnis nach anderen Vorschriften kommt nicht in Betracht. Dann kann Ihnen diese Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen verlängert werden, wenn auf Grund besonderer Umstände des Einzelfalls das Verlassen des Bundesgebiets Deutschlands für Sie eine außergewöhnliche Härte bedeuten würde. Sie müssen hierfür einen Antrag bei der zuständigen Behörde stellen.

Erforderliche Unterlagen

  • Vorlage der aktuell gültigen Aufenthaltserlaubnis
  • aktuelles biometrisches Foto
  • Nachweise der Identität (zum Beispiel durch Pass, ID  Card, Geburtsurkunde, Heiratsurkunde)
  • Arbeitsvertrag oder verbindliches Arbeitsplatzangebot
  • bei reglementierten Berufen zusätzlich: Ihre Berufszulassung (zum Beispiel Approbation oder Berufsausübungserlaubnis)
  • Nachweis über Ihre bestehende Krankenversicherung
  • Mietvertrag

Voraussetzungen

  • Sie sind im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis
  • Sie haben keine Möglichkeit der Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis oder Erteilung einer anderen Aufenthaltserlaubnis
  • Sie sind von der Ausreisepflicht bedroht
  • Besondere Umstände des Einzelfalles begründen außergewöhnliche Härte, welche die Ausreise für Sie bedeuten würde
  • Die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen für eine Aufenthaltserlaubnis liegen vor (Ihr Lebensunterhalt ist gesichert, Ihnen steht ausreichender Wohnraum zur Verfügung, Ihre Identität  ist geklärt)
  • Es besteht kein Ausweisungsinteresse gegen Sie, ebenso kein Einreise- und Aufenthaltsverbot

Kosten

Volljährige: 100,00 EUR
Minderjährige: 50,00 EUR

Verfahrensablauf

  • Informieren Sie sich, ob die für Ihren Antrag zuständige Stelle die Antragsstellung online ermöglicht oder ein spezielles Antragsformular vorhält. In Hamburg kann der Antrag online gestellt werden.
  • Sie reichen Ihren Antrag ein.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls notwendige Unterlagen oder Informationen bei Ihnen nach.
  • Die zuständige Stelle setzt sich mit Ihnen in Verbindung, um einen Termin zu vereinbaren.
  • Während des Termins werden Ihre Identität und Ihre Unterlagen geprüft (bringen Sie bitte Ihre Unterlagen, möglichst im Original, mit zum Termin).
  • Wird Ihrem Antrag entsprochen, werden für die Herstellung eines neuen elektronischen Aufenthaltstitels (eAT-Karte) Ihre Fingerabdrücke genommen.
  • Sie zahlen die anfallenden Gebühren.
  • Die Bundesdruckerei wird mit der Herstellung Ihrer neuen eAT-Karte beauftragt.
  • Nach der Fertigstellung erhalten Sie eine Information und können die Aufenthaltserlaubnis in Form der eAT-Karte persönlich abholen. 
  • Wird Ihr Antrag abgelehnt, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid. Auch in diesem Falle müssen Sie eine Verwaltungsgebühr bezahlen.

Bearbeitungsdauer

Sie müssen mit einer Bearbeitungsdauer von 6-8 Wochen rechnen. Wenn Sie alle erforderlichen Unterlagen vollständig und gut vorbereitet einreichen, kann die Bearbeitung gegebenenfalls schneller erfolgen. Nach der Genehmigung dauert es dann noch etwa 4-6 weitere Wochen, bis die Bundesdruckerei Ihren elektronischen Aufenthaltstitel hergestellt hat.

Frist

Antragsfrist: Keine

Gültigkeit der Aufenthaltserlaubnis: Zeitraum, der für die Erreichung des Aufenthaltszwecks erforderlich ist    

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Eine außergewöhnliche Härte kann nur dann angenommen werden, wenn Sie sich in einer Notlage befinden, die sich deutlich von der Lage anderer Personen mit ausländischer Herkunft unterscheidet.

Die Aufenthaltserlaubnis berechtigt Sie nicht zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit. Wenn Sie Erwerbstätig sein wollen, müssen Sie eine gesonderte Erlaubnis beantragen.

Rechtsbehelf

Gegen eine Ablehnung können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben.

Kurztext

  • Aufenthaltserlaubnis für außergewöhnliche Härtefälle beantragen
  • Besitz einer Aufenthaltserlaubnis ist Voraussetzung
  • Verlängerung oder Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aufgrund anderer Vorschriften kommt nicht in Betracht
  • Verlassen des Bundesgebiets stellt aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalls eine außergewöhnliche Härte dar
  • Es kann auf Antrag eine Aufenthaltserlaubnis für außergewöhnliche Härtefälle erteilt werden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Behörde für Inneres und Sport

Formulare

nicht vorhanden

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