Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen Verlängerung bei nachhaltiger Integration
Inhalt
Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen Verlängerung bei nachhaltiger Integration
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bei nachhaltiger Integration beantragen
Begriffe im Kontext
Familie (Synonym), Aufenthaltsverlängerung (Synonym), § 25b AufenthG (Synonym)
Fachlich freigegeben am
14.02.2024
Fachlich freigegeben durch
Fachmanagement (Hamburg Service)
§ 8 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__8.html
§ 25b Abs.1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__25b.html
www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__8.html
§ 25b Abs.1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__25b.html
Wenn Sie sich gut integriert haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis erhalten.
Wenn Sie eine befristete Aufenthaltserlaubnis haben und sich gut in die Gesellschaft in Deutschland integriert haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis erhalten. Sie müssen die Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis beantragen.
- Anerkanntes und gültiges Identitätsdokument (zum Beispiel Reisepass oder Passersatz)
- Aktuelles biometrisches Foto im Passformat (45 x 35 mm)
- aktueller Aufenthaltstitel
- Belege für die Integration
- Nachweis über die Sicherung Ihres Lebensunterhalts (zum Beispiel Arbeitsvertrag, eigenes Vermögen, Einzahlung einer Sicherheitsleistung auf ein Sperrkonto, Bankbürgschaft, Verpflichtungserklärung)
- Mietvertrag und Nachweis über die aktuelle Miethöhe
- Nachweis über den Krankenversicherungsschutz (zum Beispiel Bestätigung der Krankenversicherung über den Versicherungsschutz oder VersicherungsPolice).
- Bei Minderjährigen: Zustimmung aller personensorgeberechtigten Personen zum geplanten Aufenthalt (Einverständniserklärung); können die sorgeberechtigten Eltern den Antrag nicht gemeinsam für ihr Kind stellen, wird eine schriftliche Vollmacht des abwesenden Elternteils benötigt; steht das Sorgerecht nur einem Elternteil zu, genügt die Unterschrift dieses Elternteils
- Sie müssen schon lange in Deutschland leben
- Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis: seit mindestens sechs Jahren (oder vier Jahren, wenn Sie mit einem minderjährigen Kind zusammenleben)
- Personen mit einer Duldung: seit mindestens 30 Monaten
- Ihre Identität ist eindeutig geklärt
- Sie bekennen sich zur demokratischen Grundordnung
- Sie sprechen Deutsch
- Sie sichern Ihren Lebensunterhalt überwiegend ohne die Inanspruchnahme von Sozialleistungen
Volljährige:
96,00 EUR bei einem weiteren Aufenthalt von bis zu drei Monaten
93,00 EUR bei einem weiteren Aufenthalt von über drei Monaten
Minderjährige:
48,00 EUR bei einem weiteren Aufenthalt von bis zu drei Monaten
46,50 EUR bei einem weiteren Aufenthalt von über drei Monaten
96,00 EUR bei einem weiteren Aufenthalt von bis zu drei Monaten
93,00 EUR bei einem weiteren Aufenthalt von über drei Monaten
Minderjährige:
48,00 EUR bei einem weiteren Aufenthalt von bis zu drei Monaten
46,50 EUR bei einem weiteren Aufenthalt von über drei Monaten
- Informieren Sie sich, ob die für Ihren Antrag zuständige Stelle die Antragsstellung online ermöglicht oder ein spezielles Antragsformular vorhält. In Hamburg kann der Antrag online gestellt werden.
- Sie reichen Ihren Antrag ein.
- Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls notwendige Unterlagen oder Informationen bei Ihnen nach.
- Die zuständige Stelle setzt sich mit Ihnen in Verbindung, um einen Termin zu vereinbaren.
- Während des Termins werden Ihre Identität und Ihre Unterlagen geprüft (bringen Sie bitte Ihre Unterlagen, möglichst im Original, mit zum Termin).
- Wird Ihrem Antrag entsprochen, werden für die Herstellung eines neuen elektronischen Aufenthaltstitels (eAT-Karte) Ihre Fingerabdrücke genommen.
- Sie zahlen die anfallenden Gebühren.
- Die Bundesdruckerei wird mit der Herstellung Ihrer neuen eAT-Karte beauftragt.
- Nach der Fertigstellung erhalten Sie eine Information und können die Aufenthaltserlaubnis in Form der eAT-Karte persönlich abholen.
- Wird Ihr Antrag abgelehnt, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid. Auch in diesem Falle müssen Sie eine Verwaltungsgebühr bezahlen.
Sie müssen mit einer Bearbeitungsdauer von 6-8 Wochen rechnen. Wenn Sie alle erforderlichen Unterlagen vollständig und gut vorbereitet einreichen, kann die Bearbeitung gegebenenfalls schneller erfolgen. Nach der Genehmigung dauert es dann noch etwa 4-6 weitere Wochen, bis die Bundesdruckerei Ihren elektronischen Aufenthaltstitel hergestellt hat.
Sie müssen Ihren Antrag vor Ablauf Ihrer aktuellen Aufenthaltserlaubnis stellen (6-8 Wochen vorher ist empfehlenswert).
In bestimmten Fällen, wie bei Krankheit oder Behinderung, können bestimmte Voraussetzungen entfallen.
Ehepartner, Lebenspartner und minderjährige Kinder einer nachhaltig integrierten Person können unter bestimmten Bedingungen ebenfalls eine Aufenthaltserlaubnis erhalten.
Ehepartner, Lebenspartner und minderjährige Kinder einer nachhaltig integrierten Person können unter bestimmten Bedingungen ebenfalls eine Aufenthaltserlaubnis erhalten.
Gegen eine Ablehnung können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben.
- Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bei nachhaltiger Integration beantragen
- Bei guter Integration in die Gesellschaft Möglichkeit zur Verlängerung der befristeten Aufenthaltserlaubnis
- Antrag auf Verlängerung bei zuständiger Behörde erforderlich
Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Hamburg Service