Portal für Verwaltung und Digitalisierungspartner. Feedback senden

Niederlassungserlaubnis Erteilung für hoch qualifizierte Fachkräfte

Hamburg 99010003001001 Typ 3b

Inhalt

Leistungsschlüssel

99010003001001

Leistungsbezeichnung

Niederlassungserlaubnis Erteilung für hoch qualifizierte Fachkräfte

Leistungsbezeichnung II

Niederlassungserlaubnis für hoch qualifizierte Fachkräfte beantragen

Leistungstypisierung

Typ 3b

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

01.07.2025

Fachlich freigegeben durch

HWCP (Hamburg Welcome Center for Professionals)

Handlungsgrundlage

§ 18c Absatz 3 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__18c.html

Teaser

Als hoch qualifizierte Fachkraft mit abgeschlossenem Studium können Sie in bestimmten Fällen eine Niederlassungserlaubnis beantragen. 

Volltext

Wenn Sie in Deutschland als hoch qualifizierte Fachkraft arbeiten möchten, können Sie in besonderen Fällen bereits direkt nach Ihrer Einreise eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis in Form einer Niederlassungserlaubnis beantragen. Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel. Sie dürfen damit arbeiten, überall in Deutschland wohnen und es gibt in der Regel keine zusätzlichen Auflagen.

Erforderliche Unterlagen

  • Gültiger Pass oder Passersatz
  • Visum, sofern dies für die Einreise erforderlich war
  • Biometrisches Passfoto in elektronischer Form
    • Sie können ein Passfoto vor Ort erstellen. Ein Fotoautomat steht Ihnen zur Verfügung.
  • Nachweise über die Sicherung des Lebensunterhalts (zum Beispiel Einkommensnachweise, Arbeitsvertrag, Eigenkapital, Rentenbescheid, Nachweis über den Empfang von Leistungen wie Eltern oder Kindergeld, Unterhaltszahlungen)
  • Nachweis über den Krankenversicherungsschutz (zum Beispiel Bestätigung der Krankenversicherung über den Versicherungsschutz oder Versicherungspolice)
  • Nachweis über die besondere Qualifikation beziehungsweise Berufserfahrung (zum Beispiel Ausbildungszeugnisse, Zertifikate, Arbeitszeugnis)
  • Arbeitsvertrag oder verbindliches Arbeitsplatzangebot
  • bei Ausübung eines reglementierten Berufs zusätzlich:
  • Berufszulassung (zum Beispiel Approbation, Berufserlaubnis)
  • Anerkennung des ausländischen Hochschulabschlusses durch die zuständige Stelle
Sie müssen die Dokumente in deutscher Sprache vorlegen. Im Einzelfall kann die zuständige Stelle weniger oder weitere Unterlagen von Ihnen verlangen.

Voraussetzungen

  • Sie haben einen akademischen Abschluss, das heißt Sie besitzen
    • einen deutschen Hochschulabschluss,
    • einen anerkannten ausländischen Hochschulabschluss oder
    • einen ausländischen Hochschulabschluss, der mit einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbar ist.
  • Sie gehören zum Kreis der hoch qualifizierten Fachkräfte, das heißt, Sie sind zum Beispiel
    • Wissenschaftler oder Wissenschaftlerin mit besonderen fachlichen Kenntnissen,
    • Lehrperson in herausgehobener Funktion und haben zum Beispiel einen Lehrstuhl oder die Direktion über ein Institut
    • wissenschaftliche Mitarbeiterin oder wissenschaftlicher Mitarbeiter in herausgehobener Funktion und führen über die üblichen Aufgaben hinausgehende, eigenständige Projekte durch und leiten wissenschaftliche Abteilungen, Projekt- oder Arbeitsgruppen.
  • Ihnen liegt ein Arbeitsvertrag oder ein konkretes Arbeitsangebot vor.
  • Sie haben mindestens 2 Jahre Berufserfahrung.
  • Ihre Integration in die deutsche Gesellschaft ist zu erwarten (zum Beispiel aufgrund guter Deutschkenntnisse, Voraufenthalten in Deutschland oder internationalen Erfahrungen).
  • Sie können Ihren Lebensunterhalt und Krankenversicherungsschutz aus Ihrem Einkommen ohne Inanspruchnahme öffentlicher Leistungen sichern.

Kosten

Bearbeitungsgebühr: 147,00 EUR
biometrisches Foto bei Erstellung vor Ort: 6,00 EUR

Verfahrensablauf

  • Sie nutzen den Online-Dienst ""Aufenthaltserlaubnis Hamburg", um die Niederlassungserlaubnis zu beantragen und die erforderlichen Unterlagen hochzuladen.
    • Wenn Sie Unterlagen nachreichen müssen, tun Sie dies über das Serviceportal "Anliegen zum Aufenthaltstitel klären".
  • Die zuständige Stelle schickt Ihnen anschließend einen Termin für eine Vorsprache zu.
  • Sie bringen alle erforderlichen Unterlagen, möglichst im Original, zum Termin mit.
  • Die zuständige Stelle überprüft Ihre Identität und Unterlagen.
  • Die zuständige Stelle beteiligt andere Behörden, sofern dies erforderlich ist.
  • Wenn Ihr Antrag genehmigt wird, werden Ihre Fingerabdrücke, Ihre Unterschrift und ein biometrisches Foto für die Herstellung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) genommen.
  • Die zuständige Stelle beauftragt eine externe Stelle, die Bundesdruckerei, mit der Herstellung Ihres eAT.
  • Sobald der eAT fertig ist, erhalten Sie eine Benachrichtigung und können ihn persönlich bei der zuständigen Stelle abholen. Hierfür erhalten Sie einen Termin durch die zuständige Stelle.
  • Falls der Antrag abgelehnt wird, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid mit den Gründen für die Ablehnung.
  •  

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung erfolgt direkt im Termin, wenn alle Unterlagen vollständig sind. Die Lieferzeit der Bundesdruckerei für den elektronischen Aufenthaltstitel beträgt anschließend in der Regel 2 bis 4 Wochen.

Frist

Stellen Sie Ihren Antrag spätestens 8 Wochen vor Ablauf Ihres noch gültigen Aufenthaltstitels.
Die Niederlassungserlaubnis ist unbefristet gültig.
Die darüber ausgestellte Karte (eAT) ist 10 Jahre gültig und muss dann aktualisiert werden.

Weiterführende Informationen

Hinweise

In der Regel setzt die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis einen vorherigen Aufenthalt in Deutschland voraus. Ohne Voraufenthalt wird eine Niederlassungserlaubnis nur in besonderen Ausnahmefällen erteilt. Eine hohe Qualifikation allein genügt nicht, um einen besonderen Ausnahmefall anzunehmen. Die zuständige Behörde trifft die Entscheidung je nach Lage des Einzelfalls.

Rechtsbehelf

Widerspruch
Klage vor dem Verwaltungsgericht

Kurztext

  • Wer als hoch qualifizierte Fachkraft arbeiten möchte, kann in besonderen Fällen bereits direkt nach der Einreise einen unbefristeten Aufenthaltstitel in Form einer Niederlassungserlaubnis beantragen.
  • Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel
  • berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit, ist räumlich unbeschränkt und enthält in der Regel keine Nebenbestimmungen

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Behörde für Inneres und Sport

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal