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Niederlassungserlaubnis Erteilung für Inhaber einer Blauen Karte EU

Hamburg 99010003001006 Typ 3b

Inhalt

Leistungsschlüssel

99010003001006

Leistungsbezeichnung

Niederlassungserlaubnis Erteilung für Inhaber einer Blauen Karte EU

Leistungsbezeichnung II

Niederlassungserlaubnis für Inhaberinnen und Inhaber einer Blauen Karte EU beantragen

Leistungstypisierung

Typ 3b

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

02.07.2025

Fachlich freigegeben durch

HWCP (Hamburg Welcome Center for Professionals)

Handlungsgrundlage

§ 18c Absatz 2 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__18c.html

Teaser

Wenn Sie eine Blaue Karte EU besitzen, können Sie unter erleichterten Bedingungen eine unbefristete Niederlassungserlaubnis beantragen. Weitere Informationen finden Sie hier.

Volltext

Wenn Sie eine Blaue Karte EU besitzen, können Sie unter bestimmten Bedingungen eine Niederlassungserlaubnis beantragen. Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel. Sie dürfen damit arbeiten, überall in Deutschland wohnen und es gibt keine zusätzlichen Auflagen

Erforderliche Unterlagen

  • Gültiger Pass oder Passersatz
  • Biometrisches Passfoto in elektronischer Form
    • Sie können ein Passfoto vor Ort erstellen. Ein Fotoautomat steht Ihnen zur Verfügung.
  • Arbeitsvertrag oder bei einem Arbeitsgeberwechsel verbindliches Arbeitsplatzangebot
  • Nachweis über die zurückliegende versicherungspflichtige Beschäftigung für die Dauer von mindestens 21 beziehungsweise 27 Monaten (einschließlich gezahlter Versicherungsbeiträge, zum Beispiel durch Vorlage der Renten-Auskunft)
  • Nachweise über die Sicherung des Lebensunterhalts (zum Beispiel Einkommensnachweise, Nachweis über den Empfang von Leistungen wie Eltern oder Kindergeld, Unterhaltszahlungen)
  • Nachweis über den Krankenversicherungsschutz (zum Beispiel Bestätigung der Krankenversicherung über den Versicherungsschutz oder Versicherungs-Police)
  • Nachweis über Kenntnisse der deutschen Sprache auf dem Niveau A1 (nach 27 Monaten) oder B1 (nach 21 Monaten) 
  • Berufszulassung bei Ausübung eines reglementierten Berufs (zum Beispiel Approbation oder Berufserlaubnis)
  • Nachweis über Grundkenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung (nach 21 Monaten, zum Beispiel Zertifikat über den bestandenen Test "Leben in Deutschland")
  • Nachweis über ausreichenden Wohnraum (Miet- oder Kaufvertrag, der Auskunft über die Wohnfläche gibt)
Sie müssen die Dokumente in deutscher Sprache vorlegen. Im Einzelfall kann die zuständige Stelle weniger oder weitere Unterlagen von Ihnen verlangen."

Voraussetzungen

  • Sie besitzen seit mindestens 21 Monaten eine gültige Blaue Karte EU.
  • Während der Gültigkeit Ihrer Blauen Karte EU waren Sie durchgehend Ihrer beruflichen Qualifikation entsprechend beschäftigt und haben das vorgeschriebene Mindest-Bruttogehalt verdient.
  • Sie möchten Ihre Tätigkeit an einem Ihrer Qualifikation entsprechenden Arbeitsplatz mit dem entsprechenden Mindestgehalt fortsetzen.
  • Sie können Ihren Lebensunterhalt und Krankenversicherungsschutz aus Ihrem Einkommen ohne Inanspruchnahme öffentlicher Leistungen sichern.
  • Sie besitzen eine dauerhafte Beschäftigungserlaubnis.
  • Wenn Sie in einem reglementierten Beruf arbeiten: Sie sind im Besitz einer Berufszulassung (zum Beispiel Approbation oder Berufserlaubnis).
  • Wenn Sie nach 21 Monaten eine Niederlassungserlaubnis erhalten möchten: Sie haben ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache (Niveau B1) und Grundkenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung.
  • Wenn Sie nach 27Monaten eine Niederlassungserlaubnis erhalten möchten: Sie verfügen über einfache Kenntnisse der deutschen Sprache (Niveau A1)
  • Sie verfügen über ausreichenden Wohnraum für sich und Ihre Familienmitglieder.
  • Sie haben keine Vorstrafen.

Kosten

Bearbeitungsgebühr: 113,00 EUR
biometrisches Foto vor Ort: 6,00 Euro 

Verfahrensablauf

  • Sie nutzen den Online-Dienst "Aufenthaltserlaubnis Hamburg", um die Niederlassungserlaubnis zu beantragen und die erforderlichen Unterlagen hochzuladen.
    • Wenn Sie Unterlagen nachreichen müssen, tun Sie dies über das Serviceportal "Anliegen zum Aufenthaltstitel klären".
  • Die zuständige Stelle schickt Ihnen anschließend einen Termin für eine Vorsprache zu.
  • Sie bringen alle erforderlichen Unterlagen, möglichst im Original, zum Termin mit.
  • Die zuständige Stelle überprüft Ihre Identität und Unterlagen.
  • Die zuständige Stelle beteiligt andere Behörden, sofern dies erforderlich ist.
  • Wenn Ihr Antrag genehmigt wird, werden Ihre Fingerabdrücke, Ihre Unterschrift und ein biometrisches Foto für die Herstellung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) genommen.
  • Die zuständige Stelle beauftragt eine externe Stelle, die Bundesdruckerei, mit der Herstellung Ihres eAT.
  • Sobald der eAT fertig ist, erhalten Sie eine Benachrichtigung und können ihn persönlich bei der zuständigen Stelle abholen. Hierfür erhalten Sie einen Termin durch die zuständige Stelle.
  • Falls der Antrag abgelehnt wird, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid mit den Gründen für die Ablehnung.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung erfolgt direkt im Termin, wenn alle Unterlagen vollständig sind. Die Lieferzeit der Bundesdruckerei für den elektronischen Aufenthaltstitel beträgt anschließend in der Regel 2 bis 4 Wochen.

Frist

Stellen Sie Ihren Antrag spätestens 8 Wochen vor Ablauf Ihres noch gültigen Aufenthaltstitels.
Die Niederlassungserlaubnis ist unbefristet gültig.
Die darüber ausgestellte Karte (eAT) ist 10 Jahre gültig und muss dann aktualisiert werden.

Weiterführende Informationen

Hinweise

Die Mindestgehaltsgrenzen werden jährlich zum Jahresende für das Folgejahr im Bundesanzeiger durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat bekanntgegeben und auch auf den entsprechenden Internetseiten aktualisiert.

Rechtsbehelf

Widerspruch
Klage vor dem Verwaltungsgericht

Kurztext

  • Wer eine Blaue Karte EU besitzt, kann unter bestimmten Bedingungen eine Niederlassungserlaubnis beantragen
  • Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel
  • berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit, ist räumlich unbeschränkt und enthält in der Regel keine Nebenbestimmungen

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Behörde für Inneres und Sport

Formulare

nicht vorhanden

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