Aufenthaltserlaubnis zur Erwerbstätigkeit Erteilung Erfüllung von Dienstpflichten im Bundesgebiet im Beamtenverhältnis zu einem deutschen Dienstherrn
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§ 19c (4) Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__19c.html
Wenn Sie als Beamter oder Beamtin bei einem deutschen Arbeitgeber arbeiten, können Sie eine Aufenthaltserlaubnis bekommen, um Ihre Dienstpflichten in Deutschland zu erfüllen.
Wenn Sie in einem Beamtenverhältnis zu einem deutschen Dienstherrn oder einer deutschen Dienstherrin stehen, können Sie zum Zweck der Erfüllung Ihrer Dienstpflichten in Deutschland Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis haben. Die Aufenthaltserlaubnis können Sie zum Beispiel erhalten, wenn Sie als Lehrkraft oder wissenschaftliches beziehungsweise künstlerisches Personal an einer Hochschule angestellt sind und dafür verbeamtet wurden.
- Gültiger Reisepass
- Original Ihrer Ernennungs-/Berufungsurkunde
- Aktuelles biometrisches Foto
- ab dem 01.05.2025 müssen Sie das Passfoto in elektronischer Form vorlegen. Sie können das Passfoto vor Ort erstellen lassen, oder einen QR-Code mitbringen, den Ihnen das Fotostudio bei Erstellung des Passfotos aushändigt
- Nachweis Ihrer Krankenversicherung
- Mietvertrag
- Gegebenenfalls: aktuelles Visum (wenn dies für Ihre Einreise erforderlich war) oder aktueller Aufenthaltstitel oder andere Bescheinigung über Ihr Aufenthaltsrecht (zum Beispiel Aufenthaltsgestattung, Duldung)
- Sie besitzen einen anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz und - sofern für die Einreise erforderlich - ein zweckentsprechendes Visum.
- Es liegt kein Ausweisungsinteresse gegen Sie vor.
- Sie stehen in einem Beamtenverhältnis zu einem deutschen Dienstherrn oder einer deutschen Dienstherrin und sollen Dienstpflichten in Deutschland erfüllen.
- Sie nutzen den Online-Dienst, um die Aufenthaltserlaubnis zu beantragen und die erforderlichen Unterlagen hochzuladen.
- Die zuständige Stelle schickt Ihnen anschließend einen Termin für eine Vorsprache zu.
- Sie bringen alle erforderlichen Unterlagen, möglichst im Original, zum Termin mit.
- Die zuständige Stelle überprüft Ihre Identität und Unterlagen.
- Die zuständige Stelle beteiligt andere Behörden, sofern dies erforderlich ist.
- Wenn Ihr Antrag genehmigt wird, werden Ihre Fingerabdrücke sowie Ihre Unterschrift genommen und ein biometrisches Foto für die Herstellung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) gemacht.
- Die zuständige Stelle beauftragt eine externe Stelle, die Bundesdruckerei, mit der Herstellung Ihres eAT.
- Sobald der eAT fertig ist, erhalten Sie eine Benachrichtigung und können ihn persönlich bei der zuständigen Stelle abholen. Hierfür erhalten Sie einen Termin durch die zuständige Stelle.
- Falls der Antrag abgelehnt wird, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid mit den Gründen für die Ablehnung.
Die Bearbeitung erfolgt direkt im Termin, wenn alle Unterlagen vollständig sind. Die Lieferzeit der Bundesdruckerei für den elektronischen Aufenthaltstitel beträgt anschließend in der Regel 2 bis 4 Wochen.
- Die Aufenthaltserlaubnis sollte spätestens 10 Wochen vor Ablauf Ihres noch gültigen Visums oder Ihrer noch gültigen Aufenthaltserlaubnis beantragt werden.
- Die Aufenthaltserlaubnis wird für die Dauer von drei Jahren erteilt, wenn die Dienstverrichtung im Bundesgebiet nicht auf einen kürzeren Zeitraum befristet ist.
- Wenn Sie die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats der Europäischen Union (EU) besitzen und in einem Beamtenverhältnis zu einem deutschen Dienstherrn oder einer deutschen Dienstherrin stehen, gilt für Sie das Freizügigkeitsgesetz.
- Unter Umständen können Sie zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichtet werden. Dies wird dann auf Ihrer Aufenthaltserlaubnis vermerkt.
- Mit dem Erhalt dieser Aufenthaltserlaubnis haben Sie die Möglichkeit, nach 3 Jahren ein unbefristetes Aufenthaltsrecht (Niederlassungserlaubnis) zu erhalten.
- Deutsche Dienstherren oder Dienstherrinnen, die eine ausländische Beamtin oder einen ausländischen Beamten aus dem Ausland zur Erfüllung von Dienstpflichten nach Deutschland holen möchten, können in Vollmacht dieser Person das beschleunigte Fachkräfteverfahren beantragen.
- Wer in einem Beamtenverhältnis zu einem deutschen Dienstherrn oder einer deutschen Dienstherrin steht, kann Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis haben.
- Zweck: Erfüllung der Dienstpflichten in Deutschland
- zum Beispiel für Lehrkraft oder wissenschaftliches beziehungsweise künstlerisches Personal an einer Hochschule mit Verbeamtung